Schützt dich bei vermeidbaren Schäden
Die Leistung grobe Fahrlässigkeit deckt Schäden durch Eigenverschulden, die durch Vorsicht und Sorgfalt hätten verhindert werden können.
Bei FRIDAY ist grobe Fahrlässigkeit bereits in der Grunddeckung der Hausratversicherung mit eingeschlossen.
Bei FRIDAY musst du keine Kürzung der Auszahlung aufgrund von grob fahrlässigem Handeln befürchten. Die FRIDAY Hausratversicherung zahlt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Lässt du die Waschmaschine laufen, während du joggen gehst? Oder bleibt das heiße Bügeleisen unbeaufsichtigt, während du nach den Kindern schaust?
Diese Situationen zeigen, wie schnell fahrlässiges Handeln in der Hektik des Alltags zustande kommt. Ganz ohne böse Absicht. Schließlich denken wir nicht immer an das Worst-Case-Scenario: Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahl oder Brand. Deshalb ist eine Hausratversicherung inklusive grober Fahrlässigkeit sinnvoll. Sie schützt dich auch dann vor finanziellen Verlusten, wenn der Schadensfall durch grob fahrlässiges Eigenverschulden begünstigt wurde.
Wer hat schon Zeit, neben der Waschmaschine zu warten? Läuft die Wäsche, während du z.B. Einkaufen oder zur Arbeit gehst und es entsteht dabei ein Wasserschaden, verlasse dich auf FRIDAY Schutz.
Ein Tannenkranz mit brennenden Kerzen ist schön anzusehen. Doch leider auch eine Gefahrenquelle. Lässt du den Kranz unbeaufsichtigt und ein Feuer entsteht, greift die FRIDAY Hausratversicherung dennoch.
Du lässt ein warmes Schaumbad ein und dann fangen die Kinder an zu schreien. In der Hektik vergisst du das Wasser abzudrehen. Die Wanne läuft über und flutet die Wohnung. Zum Glück greift auch hier die FRIDAY Hausrat.
Die Bügel-Session ist noch in vollem Gange, da klingelt das Telefon. Während du quatschst, löst das heiße Bügeleisen ein Feuer aus. FRIDAY übernimmt den Schaden trotz grober Fahrlässigkeit.
Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders grober Weise außer Acht gelassen wird, etwa wenn in der Hausratversicherung ein Schaden durch besondere Unachtsamkeit, verantwortungsloses oder unvorsichtiges Handeln verursacht wird.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit muss in der Regel der Versicherer beweisen. Den Versicherungsnehmer treffen allerdings Mitwirkungspflichten bei der Aufklärung. Daneben gibt es auch Fälle, in denen der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass kein Fall der groben Fahrlässigkeit vorliegt. Dann muss der Versicherungsnehmer darlegen, dass er nicht grob verantwortungslos oder unvorsichtig gehandelt hat.
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FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.