Auch Gartenmöbel sind bis zu 5.000 € versichert
Hagel ist neben Sturm ein häufiger Begleiter von schweren Gewittern, die besonders in den warmen Monaten Mai bis August vorkommen. Aufgrund der zunehmenden Erwärmung durch den Klimawandel tritt Hagel auch in anderen Monaten immer häufiger auf.
Von Hagel spricht man, wenn die Eisklumpen einen Durchmesser von mindestens 0,5 Zentimetern haben. Alles darunter wird als Graupel bezeichnet. Die FRIDAY Hausratversicherung schützt deinen Hausrat – hierzu zählen auch deine Gartenmöbel und andere frei bewegliche Gegenstände auf Terrasse, Balkon oder im Garten - der direkt durch den Hagelschlag beschädigt wird.
Auch wenn du einen Brand grob fahrlässig herbeigeführt hast, zum Beispiel weil du das Zimmer verlassen hast, obwohl die Kerze noch brannte, zahlen wir deinen Schaden.
Egal wie alt Sofa oder Teppich waren, wurden sie durch einen Brand oder Feuer beschädigt, erstatten wir dir den Betrag, für den du sie neu kaufen kannst.
Im Falle eines Schadens übernehmen wir den kompletten Schaden. Du musst keine Selbstbeteiligung leisten.
Gartenmöbel auf der Terrasse sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt. Bei Schäden durch Hagel an deinen Möbeln und anderen frei beweglichen Gegenständen auf deinem versicherten Grundstück, leisten wir bis zu 5.000 €.
Wird dein Balkonkraftwerk durch Hagel beschädigt, leisten wir dir Ersatz zum Neuwert bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Zerfetzt Hagel deine Markise oder beschädigt deine Antennenanlage? Kein Problem, die FRIDAY Hausratversicherung deckt diese Schäden bis zur Versicherungssumme ab.
Große Hagelkörner zerbrechen dein Dachfenster und richten Schaden an deiner Einrichtung an. Diese Schäden an deinem Hausrat erstatten wir zum Neuwert.
Ja, die FRIDAY Hausratversicherung deckt Schäden an Gartenmöbeln durch Sturm und Hagel auf der Terrasse, dem Balkon und auf dem versicherten Grundstück.
Für Schäden von frei beweglichen Gegenständen auf dem versicherten Grundstück zahlt die FRIDAY Hausratversicherung bis zu 5.000 €. Wurden Gegenstände auf Balkon oder Terrasse beschädigt, zahlen wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Nein, bei einem Gewächshaus handelt es sich um ein fest verbautes Gebäude. Nur beweglicher Hausrat ist mitversichert.
Nein, denn Rollladen und Außenjalousie sind Bestandteile eines Gebäudes. Schäden übernimmt hier die Gebäudeversicherung.
Nein, denn das Glasdach gehört zum Gebäude. Für die Kosten kommt die Gebäudeversicherung auf. Ist durch das kaputte Glasdach eines Wintergartens Hagel eingedrungen und hat Möbel oder anderen Hausrat beschädigt, übernimmt diese Kosten die Hausratversicherung.
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FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.