FAQs

Noch Fragen zu FRIDAY?

Angebotserstellung

  • Welche Unterlagen brauche ich, um ein Kfz-Versicherungsangebot zu erhalten?

    Damit du schnell und einfach ein Versicherungsangebot von uns erhalten kannst, empfehlen wir dir diese Unterlagen zur Hand zu haben:

    • Optional: Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder genaue Informationen zu dem Auto
    • Optional: Deine aktuelle Schadenfreiheitsklasse (findest du in der letzten Rechnung deiner aktuellen Autoversicherung)
    • Deine Bankverbindung
  • Wie kann ich meine Jahresfahrleistung abschätzen?

    Folgende Informationen können dir helfen, die richtige Jahresfahrleistung zu schätzen: Grundsätzlich fahren Menschen, die auf dem Land leben, mehr Kilometer pro Jahr als Menschen in der Stadt.

    • Fahrer, die das Auto nur gelegentlich für Ausflüge oder zum Einkaufen nutzen, sollten mit einer Jahresfahrleistung von bis zu 6.000 km rechnen.
    • Fahrer, die mit dem Auto regelmäßig die gleiche Strecke zur Arbeit fahren, sollten mit einer Jahresfahrleistung von bis zu 12.000 km rechnen.
    • Fahrer, die das Auto regelmäßig für die Arbeit und Freizeit nutzen und oft weite Strecken fahren, sollten mit einer Jahresfahrleistung von bis zu 20.000 km rechnen.
    • Fahrer, die regelmäßig weite Strecken fahren, sollten mit einer Jahresfahrleistung von bis zu 30.000 km rechnen.
  • Muss ich meine Vorversicherung selbst kündigen, wenn ich zu FRIDAY wechseln möchte?

    Ja, deine Vorversicherung kündigst du einfach selbst. Wir können das leider nicht für dich übernehmen.

  • Wie kündige ich meine Autoversicherung, damit ich zu FRIDAY wechseln kann?

    Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du schriftlich kündigst. Sende dazu einen Brief an deinen bisherigen Versicherer. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bestätigt der Versicherer das Datum des Eingangs.

  • Wann gilt die Kündigung bei meiner bisherigen Versicherung als eingegangen?

    Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Empfangsdatum einer formell korrekten Kündigung bei deiner Versicherung. Wichtige Info: Wenn du dein bisheriges Auto durch ein anderes ersetzt, brauchst du auch immer einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag. Das gilt sowohl für Neu- wie Gebrauchtwagen. Beim Gebrauchtwagen endet die Autoversicherung des Vorbesitzers automatisch mit der Abmeldung bzw. Zulassung auf deinen Namen.

  • Warum bietet FRIDAY monatliche Zahlung?

    Damit du flexibel bleibst, geben wir dir die Möglichkeit jederzeit monatlich zu kündigen. Passend dazu zahlst du bei uns per Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat) jeweils nur die Monatsprämie. Keine Sorge, genau wie bei der jährlichen Zahlungsweise, entstehen für die monatliche Bezahlung keine Zusatzkosten für dich.

  • Was ist die Schadenfreiheitsklasse und wo finde ich sie?

    Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) findest du in der letzten Rechnung deiner aktuellen Autoversicherung. Falls FRIDAY deine erste Autoversicherung ist, helfen wir dir indem wir deine SF-Klasse vorerst auf 1/2 festlegen. Der genaue Wert wird anschließend geprüft.

    Die SF-Klasse zeigt an, wie viele Jahre du unfallfrei Auto gefahren bist. Mit jedem schadenfreien Jahr verbessert sich deine SF-Klasse – und damit verringert sich auch meist die Höhe deiner Versicherungsprämie. Wechselst du deine Versicherung, sprechen wir uns mit deinem letzten Versicherer ab und übernehmen deine bestehende SF-Klasse. Damit wir für unser Angebot nicht auf die Rückmeldung deines letzten Versicherers warten müssen, erfragen wir die Information bereits bei der Angebotserstellung von dir.

  • Wie erhalte ich meine eVB Nummer?

    Wir schicken dir deine eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) per E-Mail zu, sobald dein Antrag aufgenommen wurde.

  • Wie erhalte ich die Dokumente und Vertragsunterlagen?

    Wir sind 100% papierlos - Alle Unterlagen wie Police, Bedingungen und Rechnungen schicken wir dir per E-Mail zu. Zusätzlich kannst du dich mit dem "My FRIDAY"-Account einloggen und deine Vertragsunterlagen einsehen.

  • Welche Unterlagen benötige ich in der Regel für die Zulassung meines Fahrzeugs?

    Je nachdem, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, bring bitte folgende Unterlagen zur Zulassungsstelle mit:

    Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs:

    • Versicherungsbestätigung - eVB Nummer genügt
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Fahrzeugbrief
    • EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Bescheinigung)
    • bei Vertretung durch eine andere Person sind eine schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des
    • Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers im Original erforderlich
    • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer

    Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs:

    • Versicherungsbestätigung - eVB Nummer genügt
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Fahrzeugschein
    • Fahrzeugbrief
    • Kennzeichenschilder
    • gültige Prüfbescheinigung der Haupt- und Abgasuntersuchung
    • bei Vertretung durch eine andere Person sind eine schriftliche Vollmacht sowie der Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers im Original erforderlich
    • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
  • Wie beginnt der Versicherungsschutz?

    Bei Versicherung eines frisch gekauften oder umgemeldeten Autos beginnt dein Versicherungsschutz, wenn die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Zulassungsstelle vorgelegt und das versicherte Fahrzeug zugelassen wurde. In diesem Moment beginnt die vorläufige Deckung, die in den regulären Versicherungsschutz übergeht, sobald der Versicherungsschein durch die Zahlung der ersten Prämie eingelöst wird.

    Bei einem Versicherungswechsel beginnt der Versicherungsschutz zu dem von dir angegebenen Startdatum. Das sollte am Tag nach Versicherungsende deiner Vorversicherung liegen. Meistens ist das der 01.01. des neuen Kalenderjahres.

  • Wie schnell erhalte ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?

    Nachdem du deinen Antrag abgeschickt hast, werden alle Prüfungen automatisch durchgeführt. Das dauert nur wenige Augenblicke. Danach bekommst du die elektronische Versicherungsbestätigung per E-Mail von uns. Dem Gang zur Zulassungsstelle steht nichts mehr im Weg!

Meine Vertragsdaten

  • Wie kann ich meine Versicherung anpassen?

    Falls du etwas an deiner Versicherung ändern möchtest, dann sende uns bitte eine Nachricht über unser Kontaktformular unter Angabe deiner bei uns hinterlegten E-Mailadresse und deiner Vertragsnummer.

  • Wo kann ich meine Adresse ändern? Brauche ich eine neue eVB bei Umzug?

    Deine neue Adresse teilst du uns einfach über unser Kontaktformular mit. Eine neue eVB benötigst du nur, wenn du deinen Zulassungsbezirk wechselst. Ziehst du innerhalb deines Zulassungsbezirks um, benötigst du keine eVB für die Zulassungsstelle.

  • Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

    Um deine Bankverbindung zu ändern, sende uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular unter Angabe deiner bei uns hinterlegten E-Mailadresse und deiner Vertragsnummer.

  • Wie übermittle ich meine gefahrenen Kilometer an FRIDAY?

    Zum Start deiner Zahl-pro-Kilometer-Versicherung bei FRIDAY übermittelst du uns deinen Kilometerstand. Nach einem Jahr übermittelst du dann deine tatsächlich gefahrenen Kilometer einfach über MyFriday. Keine Sorge, wir erinnern dich gern daran.

  • Wann kann ich meine Versicherung bei FRIDAY kündigen?

    Die Kündigung deiner Versicherung bei FRIDAY ist jeweils zum Ende des Folgemonats möglich.

  • Wie kann ich meine Versicherung bei FRIDAY kündigen?

    Schicke uns dazu einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular unter Angabe deiner bei uns hinterlegten E-Mailadresse und deiner Vertragsnummer.

Produkt

Zusatzfahrer-Versicherung

  • Wer darf mit meinem Auto fahren?

    Ehe- oder Lebenspartner mit gemeinsamer Wohnadresse sind bei uns generell mitversichert, wenn sie mindestens 25 Jahre alt sind. Dafür brauchst du also keine Zusatzleistung. Falls du dein Fahrzeug regelmäßig an Freunde oder Familienmitglieder ausleihen möchtest, solltest du das bei der Angebotserstellung angeben und damit zusätzlich bei uns versichern. Gib uns einfach das Alter des jüngsten Fahrers an. Es sind automatisch alle Fahrer versichert, die sich in dieser Altersspanne befinden.

    Wenn du spontan ein Auto leihen oder verleihen und trotzdem gut geschützt sein willst, könnte unser Zusatzfahrer-Schutz interessant für dich sein. Weiter Informationen dazu findest hier.

  • Warum ist die Zusatzfahrer-Versicherung für dich sinnvoll?

    Hast du mit deinem Kfz-Versicherer, bei dem die Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für dein Fahrzeug besteht, einen eingeschränkten Personenkreis von Fahrern deines Fahrzeuges vereinbart? Und möchtest du dein Fahrzeug von einer Person fahren lassen, die nicht zu diesem Personenkreis gehört? Ohne zusätzlichen Versicherungsschutz kann es dir passieren, dass du im Schadenfall einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden selber tragen musst. Mit dem Zusatzfahrer-Schutz kannst du dein Fahrzeug ohne Sorgen verleihen!

  • Wer kann die Zusatzfahrer-Versicherung buchen?

    Fahrzeughalter:
    Buche den Zusatzfahrer-Schutz und verleihe dein Auto sorgenfrei an Dritte – unabhängig von deiner bestehenden Kfz-Versicherung.

    Autofahrer, die sich ein Auto von einem Bekannten oder Familienmitglied ausleihen wollen:
    Mit dem Zusatzfahrer-Schutz ersparst du dir und dem Fahrzeughalter im Schadenfall möglichen Ärger und empfindliche Strafzahlungen.

  • Muss ich meinen Kfz-Versicherer über den Zusatzfahrer-Schutz informieren?

    Nein. Denn in diesem Fall würde dein Versicherer den Fahrerkreis des Vertrages ändern und den Beitrag anpassen.

  • Wie aktiviere ich den Zusatzfahrer-Schutz?

    Mit Kauf der Zusatzfahrer-Versicherung erhältst du einen Aktivierungslink per E-Mail. Vor Beginn der Fahrt des Zusatzfahrers musst du diesen lediglich aktivieren. Du bist dann für den ausgewählten Zeitraum (z. B. 1 Tag, 2 Tage, 1 Woche etc.) versichert.

  • Kann ich meinen Zusatzfahrer-Schutz widerrufen oder ändern?

    Leider nein. Um Missbrauch zu verhindern, kann ein einmal gekaufter Zusatzfahrer-Schutz leider nicht mehr widerrufen oder verändert werden. Auch ein einmal aktiviertes Versicherungsticket kann leider nicht verändert werden, auch dann nicht, wenn es aus Versehen aktiviert wurde.

  • Wer ist der Versicherer?

    Versicherer der Zusatzfahrer-Versicherung ist FRIDAY – Deutsche Niederlassung der FRIDAY Insurance S.A.

Produkt

Schutzbrief

  • Was beinhaltet der Schutzbrief Inland?

    Generelle Leistungen:
    Im Falle einer Panne oder eines Unfalls in Deutschland bergen wir dein Auto und stellen sicher, dass die Fahrbereitschaft vor Ort wiederhergestellt oder dein Fahrzeug zur Reparatur in die nächstgelegene Werkstatt abgeschleppt wird.

    Zusätzlich ab 50 km Entfernung:
    Ereignet sich eine Panne oder ein Unfall weiter als 50 km von deinem Wohnort entfernt, kümmern wir uns zusätzlich zur genannten Leistung auch um die Weiter- oder Rückfahrt mit der Bahn, die Bereitstellung eines Mietwagens sowie ggf. eine Übernachtungsmöglichkeit. Solltest du oder sollte eine mitversicherte Person auf einer Reise mit dem versicherten Auto erkranken oder sogar der Fahrer sterben, bieten wir z.B. Unterstützung bei einem Rücktransport der betroffenen Person, Fahrzeugabholung, Kosten für einen Krankenbesuch.

    Unser Schutzbrief Inland kann abgeschlossen werden als Ergänzung zu unseren Paketen Teilkasko, Teilkasko Plus und Vollkasko.

  • Wo melde ich mich, wenn ich den Schutzbrief in Anspruch nehmen muss?

    Im Schadenfall kannst du dich rund um die Uhr an unsere Schadenhotline 030 - 959 983 210 wenden.

Produkt

Grüne Karte

  • In welchen Ländern ist die Grüne Karte nicht gültig?

    Die Grüne Karte gilt nicht für die Reise in folgende Länder: Andorra, Israel, Iran, Marokko, Russland, Tunesien, Türkei

  • Ist die Grüne Karte auch ausgedruckt gültig?

    Du kannst du grüne Karte selbstverständlich ausdrucken. Auch dann hat sie Gültigkeit. Zur Sicherheit empfehlen wir dir, die grüne Karte auch in digitaler Form dabei zu haben.

Produkt

Haftpflicht

  • Welche Leistungen umfasst die Auto-Haftpflichtversicherung?

    Die Auto-Haftpflichtversicherung ist der gesetzliche Mindestschutz in Deutschland und kommt für Schäden auf, die anderen durch den Betrieb deines Fahrzeugs entstehen. Die Auto-Haftpflichtversicherung deckt die nachträglich aufgeführten Fälle ab:

    • Personenschäden: Sollte dir ein schlimmer Unfall passieren, bei dem andere Personen verletzt oder sogar getötet werden, sind die daraus entstandenen Schäden und Verletzungen je geschädigte Person bis zu 15 Mio. € (maximal 100 Mio. € pro Schadenfall) versichert.
    • Sach- und Vermögensschäden: Entstehen durch dein Fahrzeug Schäden an Sachgegenständen (z.B. an anderen Fahrzeugen, Gebäuden, Zäunen), versichern wir den Schaden bis zu einer Summe von 100 Mio. € pro Schadensfall. Dies gilt auch für Vermögensschäden.

      Beispiel:
      Solltest du mit deinem Fahrzeug unabsichtlich eine Person auf einem Fahrrad anfahren und diese verletzen (Personenschaden), übernehmen wir die dadurch entstehenden Forderungen (z.B. Schmerzensgeld, Arzt- und Folgekosten wie Verdienstausfall). Zudem sind auch die Kosten für den entstandenen Schaden am Fahrrad (Sachschaden) sowie für die Erstattung einer Fahrkarte versichert, falls die Person ihr Zugticket durch den Vorfall nicht mehr nutzen konnte (Vermögensschaden).

      Mallorca-Police
      Deine Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Unfälle mit einem im Ausland gemieteten PKW, falls die Haftpflicht des Mietwagens nicht ausreichend ist.

Produkt

Kasko

  • Welche Leistungen umfasst die Vollkasko-Versicherung?

    Unsere Vollkasko-Versicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko-Plus-Versicherung und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Auto durch selbstverschuldete nicht vorsätzliche Unfälle sowie Vandalismus ab.

  • Wie kann ich die Teil-/Vollkasko in meinen Vertrag einschließen?

    Um eine Teil- oder Vollkaskoversicheurng in deinen Vertrag einzuschließen, schreibe uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular. Der Einschluss ist ab 2 Wochen nach Antragstellung gültig.

  • Wie kann ich die Teil-/Vollkasko ausschließen?

    Um eine Teil- oder Vollkaskoversicheurng aus deinem Vertrag auszuschließen , schreibe uns einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular. Der Ausschluss ist jeweils zum Ende des Folgemonats möglich.

Schadenmeldung

  • Wie kann ich einen Schaden melden?

    Falls du einen Schaden oder Unfall melden willst, kannst du das ganz einfach und schnell hier online tun. Wir setzen uns anschließend schnellstmöglch mit dir in Verbindung. Natürlich kannst du uns den Schden auch unter schaden@friday.de oder unter 030-959983210 melden.

  • Dein Auto springt nicht nicht mehr an oder du bist liegen geblieben?

    Fall du eine Panne melden möchtest, kannst du uns jeder Zeit unter 030 - 959 983 210 telefonisch erreichen

  • Wie kann ich als Geschädigter oder weitere dritte Partei einen Schaden melden?

    Falls du einen Schaden oder Unfall melden willst, kannst du uns jederzeit unter 030 - 959 983 210 telefonisch oder per E-Mail an schaden@friday.de erreichen.

  • Was passiert, nachdem ein Schaden gemeldet wurde?

    Nachdem ein Schaden gemeldet wurde, benötigen wir, sofern noch nicht übermittelt, die Daten aller Beteiligten, Schadenort und Schadenzeit, die Information was passiert ist und wie es passiert ist. Als FRIDAY Kunde benötigen wird zudem Informationen darüber wer das Auto zum Zeitpunkt fuhr.

  • Welche Informationen braucht FRIDAY, nachdem die Schadenmeldung eingegangen ist?

    Nachdem die Schadenmeldung eingegangen ist, benötigen wir Belege zur Schadenhöhe. Gerne helfen wir bei der Ermittlung der Schadenhöhe mit Werkstätten und Gutachtern. Fotos können direkt unter Angabe der Schadennummer an schaden@friday.de gesendet werden.

  • Wie kann ich Dokumente/Kostenvoranschläge/Gutachten/Schadenmeldungen versenden?

    Dokumente kannst du an schaden@friday.de senden, denk bitte daran uns die Schadennummer in der Betreffzeile mitzuteilen.

  • Darf ich mir die Werkstatt für die Reperatur des Schadens selber aussuchen?

    Als FRIDAY Versicherter mit Werkstattbindungstarif hast du keine freie Wahl der Werkstatt. Gerne vermitteln wir dir eine Werkstatt in der Nähe deines Wohnort oder deiner Arbeitsstätte. Wir helfen auch den Geschädigten oder FRIDAY Versicherten ohne Werkstattbindungstarif unter 030 - 959 983 210.

  • Darf ich mir den Gutachter bei einem Schaden selber aussuchen?

    Als FRIDAY Versicherter vermittelt FRIDAY dir den Gutachter. Als Geschädigter beziehungsweise als dritte Partei helfen wir dir sehr gerne bei der Vermittlung eines Gutachters. Melde dich dazu telefonisch unter 030 959 983 210.

  • Bekomme ich für die Zeit der Reparatur einen Ersatzwagen?

    Als FRIDAY Versicherter bekommst du für die Zeit der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Die einzige Bedingung ist, dass die Reparatur in einer Partnerwerkstatt von FRIDAY durchgeführt wird. Als Geschädigter/dritte Partei helfen wir dir gerne bei der Vermittlung eines Mietwagens unter 030- 959 983 210.

  • Wie und wo kann ich meine vertragliche Selbstbeteiligung bezahlen?

    Deine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichtest du bei Abholung des reparierten Fahrzeugs vor Ort bei der Werkstatt zu den dort üblichen Zahlweisen.

Wie können wir helfen?

Schaden

Du hattest einen Unfall oder ein FRIDAY-Kunde hat einen Schaden bei dir verursacht?

Service

Wir helfen dir gerne bei deinen Fragen. Bitte nutze das Kontaktformular für deine Anfrage.

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FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

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