Bäume fällen im Garten, auf dem Grundstück – Genehmigung nötig?

Bäume brauchen wir zum Atmen. Bäume spenden Schatten in heißen Sommern. Sie tragen Früchte, verschönern den Garten: Bäume sind also schön und nützlich. Aber manchmal eben auch krank oder allzu störend, drohen Schäden zu verursachen oder sorgen an der Grundstücksgrenze für Ärger mit den Nachbarn. Aber darfst du einen Baum in deinem Garten oder auf deinem Grundstück fällen, wann du magst? Kurze Antwort: Je nach Größe eines Baums benötigst du eine Fällgenehmigung. Und: Fällen darfst du nur in bestimmten Zeiträumen – außer in Ausnahmefällen. Baumschutzordnung ist hier das Stichwort.

Ab einer bestimmten Größe eines Baumes kannst du nur mit Genehmigung fällen. So besagt es die Baumschutzordnung oder Baumschutzsatzung in vielen Städten und Gemeinden. Zum Schutz von Bäumen, Tieren, Natur und Umwelt.

Baum fällen? Größe eines Baumes meist entscheidend

Die Baumschutzsatzungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Meist gilt der Schutz und damit die Notwendigkeit einer Genehmigung fürs Fällen ab ca. 60 Zentimeter Stammumfang – da wird je nach Baumart entschieden. 

Stammumfang eines Baums – je nach Baum unterschiedlich

Bei einem Laubbaum fängt das Fällverbot etwa ab 80 cm an, bei Nadelbäumen ab 100 cm Stammumfang. Aber bei mehrstämmigen Bäumen beginnt das Fällverbot beispielsweise schon bei 60 cm. Je nach Baum gilt also oft ein anderer Stammumfang, von daher: Erkundige dich lieber bei der Behörde speziell nach den Vorschriften für deinen Baum, den du fällen willst.

Baum oder Bäume auf dem eigenen Grundstück darfst du meist nur von Oktober bis Ende Februar fällen – je nach Größe und Alters des Baums benötigst du eine Fällgenehmigung.

Baum fällen: in der Regel nur von Oktober bis Ende Februar

Beim Fällen eines Baums musst du aber nicht nur die Baumschutzverordnung deiner Stadt oder Gemeinde beachten, sondern auch das Bundesnaturschutzgesetz. Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen eines Baums oder gar mehrerer Bäume grundsätzlich nicht erlaubt, um die Sommerruhe einzuhalten für brütende Vögel oder andere Tiere. Manchmal gibt’s aber Verlängerungen – also frag einfach bei der Stadt oder Gemeinde nach.

Bitte beachte: Es gibt auch Bäume, die unter Naturschutz stehen, wenn sie etwa Fledermäuse, Wespen oder Hornissen beherbergen. Dann darfst du diesen Baum auch nicht in der Zeit zwischen Oktober und Ende Februar fällen. Frag im Zweifelsfall lieber nach. 

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Obstbaum, Nadelbaum, Laubbaum – Genehmigung unterschiedlich geregelt

Tendenziell gilt die Baumschutzverordnung eher für Laubbäume und Nadelbäume, aber die Regelung in Deutschland ist nicht einheitlich. Insofern frage auch in diesem Punkt lieber deine Ansprechpartner der örtlichen Behörde. 

Ausnahmegenehmigung: Baum fällen bei Gefährdung

Es gibt natürlich Situationen, die eine akute Gefährdung darstellen – also wenn etwa ein Baum droht umzufallen und dann Gebäude oder Menschen zu gefährden. In solchen Fällen gibt es dann meist eine Ausnahmegenehmigung. Wenn dein Nachbar sich von deinem Baum gestört fühlt, gibt’s aber keine Ausnahmegenehmigung, da keine Gefährdung vorliegt. 

Vor jeder Fällung von Baum und Bäumen: bei der Behörde erkundigen

Die Strafe für widerrechtliches Fällen eines Baumes kann sehr hoch ausfallen. Von daher: Erkundige dich lieber vor jeder geplanten Fällung bei der örtlichen Verwaltung, ob dein Vorhaben zulässig und welche Vorschriften und Fristen im Einzelfall für dich vorliegen.

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