Die erste Wohnung finanzieren:
Diese Zuschüsse und Förderungen gibt es

Du bist auf dem Weg in deine erste eigene Wohnung, hast aber nicht genug Geld für Miete und/oder Möbel? Dann kann dir eventuell eine Förderung oder ein staatlicher Zuschuss bei der Finanzierung deiner Wohnung helfen. Welche Hilfen insbesondere junge Menschen in Anspruch nehmen können, haben wir als Überblick für dich zusammengetragen.

Unterhaltszahlungen deiner Eltern

Jedes Kind hat ein Anrecht auf die Finanzierung einer Ausbildung. Ziehst du für deine erste Ausbildung oder dein Erststudium in eine eigene Wohnung, sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Der Unterhalt, der dir von deinen Eltern monatlich zusteht, richtet sich nach ihrem Einkommen. Berechnet wird dein Unterhaltsanspruch anhand der Düsseldorfer Tabelle. Volljährige Studenten und Auszubildende haben aktuell einen monatlichen Anspruch auf 930 Euro, in denen Kosten für eine Wohnung oder ein WG-Zimmer mit 280 Euro bereits einberechnet sind.

In der Regel unterstützen Eltern ihre Kinder während der Ausbildungszeit allerdings nicht auf Grundlage der rechtlichen Bemessungen, sondern zahlen so viel sie können. Es kann sein, dass deine Eltern aufgrund eines Kredits oder eines anderen besonderen Umstands, nicht in der Lage sind, dir die volle finanzielle Unterstützung zu geben, die dir zusteht. In diesem Fall oder im Fall, dass das Einkommen deiner Eltern nicht ausreicht, um die komplette Summe zu zahlen, stehen dir unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse zu. Unter anderem sind das:

  • Kindergeld
  • BAföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Bildungskredit
  • Wohngeld

Kindergeld

Auch während der Ausbildungszeit und des Studiums zahlt der Staat Kindergeld – und zwar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. In der Regel erfolgt die Auszahlung des Betrags an einen sorgeberechtigten Elternteil. Nach deinem Auszug steht dir das Kindergeld als Teil der Unterhaltsleistung zu. Kommen deine Eltern dieser Verpflichtung nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, hast du die Möglichkeit, einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld zu stellen. Die Abzweigung bewirkt, dass das Geld direkt an dich überwiesen wird.

BAföG für Studenten und Schüler

BAföG ist eine Ausbildungsförderung, die denjenigen gewährt wird, die keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um eine Ausbildung selbst zu finanzieren.

Die ungefähre Höhe deines BAföGs kannst du hier berechnen.

Schüler-BAföG

Als Schüler kannst du BAföG beantragen, wenn deine Eltern nicht in der Lage sind, den dir zustehenden Unterhalt zu zahlen und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Du lebst nicht im Haushalt deiner Eltern, weil dein Schulweg zu lang ist. (Der Hin- und Rückweg muss an mindestens drei Wochentagen wenigstens zwei Stunden betragen.)
  • Du wohnst in einer eigenen Wohnung und betreust eigene Kinder.
  • Du bist verheiratet oder geschieden.

Schüler-BAföG kannst du bis zum Ende deiner schulischen Ausbildungszeit beantragen. In der Regel muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Besuchst du allerdings eine Akademie oder eine höhere Fachschule muss die Hälfte des BAföGs nach Ausbildungsende zurückgezahlt werden.

BAföG für Studenten

Anders als Schüler können Studenten BAföG auch beantragen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Voraussetzung für das Beantragen von Studenten-BAföG, wenn das Einkommen der Eltern für die Unterhaltszahlung nicht ausreicht:

  • Du bist für ein Erststudium immatrikuliert an einer Universität oder Fachhochschule.
  • Du hast keine abgeschlossene oder abgebrochene Ausbildung.
  • Du bist im Bachelor-Studium maximal 30, im Master-Studium maximal 35 Jahre alt.

Das Studenten-BAföG wird für die Regelstudienzeit gezahlt, unter gewissen Voraussetzungen kann die Auszahlung verlängert werden.

Achtung! Für den BAföG-Antrag musst du deine Vermögensverhältnisse offenlegen. Hast du Vermögen in Form von Bargeld, Spareinlagen, einem Bausparvertrag oder Aktien, werden diese bei der Berechnung deines Bedarfs berücksichtigt. Auch ein auf dich zugelassenes Auto wird beim BAföG angerechnet. Gibst du dein Vermögen nicht an und man kommt dir auf die Schliche, kann dich das teuer zu stehen kommen.

Bildungskredit für Auszubildende und Studenten

Hast du während deiner Ausbildung oder deines Studiums kein Anrecht auf BAföG oder reicht dein BAföG für Wohnung und Lebenshaltungskosten nicht aus, kannst du einen Bildungskredit in Höhe von bis zu 7.200 Euro beantragen. Die Vergabekriterien richten sich hier weder nach dem Einkommen deiner Eltern noch nach deinem Vermögen. Der Jahreszins des Darlehens ist wesentlich günstiger als der eines herkömmlichen Bankkredits. Anders als beim BAföG muss jedoch die komplette Summe zurückgezahlt werden.

Achtung! Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate – auch wenn deine Ausbildung oder dein Studium noch nicht abgeschlossen ist.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei betrieblicher Ausbildung

Berufsausbildungsbeihilfe kannst du bei betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme beantragen. Rein schulische Ausbildungen werden durch diese Maßnahme nicht gefördert. Unter folgenden Voraussetzungen kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen:

  • Du machst eine Erstausbildung und kannst während der Ausbildungszeit nicht in der Wohnung deiner Eltern leben, weil deine Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist oder es soziale Konflikte mit deinen Eltern gibt.
  • Du bist verheiratet und/oder hast ein eigenes Kind.
  • Deine Ausbildungsvergütung reicht für Miete und weitere Kosten nicht aus.
  • Deine Eltern oder dein Ehepartner können dich nicht ausreichend finanziell unterstützen.

Ebenso wie das Schüler-BAföG ist die Berufsausbildungsbeihilfe ein Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Wohngeld für Praktikanten und Berufseinsteiger

Eine gute Chance auf Wohngeld haben vor allem Praktikanten und Berufseinsteiger mit einem niedrigen Einstiegsgehalt. Studenten und Auszubildende erhalten Wohngeld nur, wenn die Zahlung von BAföG oder BAB abgelehnt wurde. Auch wenn du weißt, dass du kein BAföG oder BAB erhalten wirst, musst du einen Antrag stellen. Denn das Wohngeldamt verlangt von dir einen Ablehnungsbescheid, um sicherzugehen, dass du nicht zwei sich ausschließende Leistungen erhältst.

Anhand folgender Kriterien wird dein Wohngeld berechnet:

  • Höhe der Miete (inklusive Nebenkosten)
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Dein Gesamteinkommen

Die Höhe des Wohngeldes wird auf Basis der Wohngeldtabellen festgelegt. Der Wohngeldbescheid ist meist 12 Monate lang gültig.

Erstausstattung der Wohnung durch die Bundesagentur für Arbeit

Beziehst du Arbeitslosengeld II oder verfügst du über ein sehr geringes Einkommen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit die Erstausstattung deiner Wohnung beantragen. Diese einmalige Sonderleistung kann als Darlehen oder als Geld- sowie Sachleistung gewährt werden bei:

  • erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung (auch bei vorheriger Untermiete),
  • Umzug von teilmöblierter in möblierte Wohnung,
  • räumlicher Trennung von Ehe- oder Lebenspartner,
  • Ergänzung eines notwendigen Haushaltsgeräts, das üblicherweise zur Grundausstattung gehört oder
  • Verlassen einer Einrichtung.

Damit ein Antrag bewilligt wird, muss in der Regel eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du stockst dein Gehalt mit Arbeitslosengeld II auf, weil es zur Sicherung deines Lebensunterhalts nicht ausreicht.
  • Du bist 25 Jahre oder älter und möchtest ausziehen, hast aber kein Einkommen.
  • Du bist unter 25 Jahre alt, musst aber aus sozialen Gründen von zu Hause ausziehen.
  • Du bist unter 25 Jahre alt und musst für eine Ausbildung oder einen Job in eine andere Stadt ziehen.
  • Du hast deine Ausbildung abgeschlossen, hast aber noch keinen Arbeitsplatz gefunden oder keine Zulassung zum Studium erhalten.
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