Diebstahl am Arbeitsplatz - Wann zahlt die Hausratversicherung?

Aktualisiert am: 18. Juni 2024

Das ist ärgerlich: das Smartphone liegt nach dem Mittagessen in der Kantine nicht mehr auf dem Schreibtisch. Oder das Portemonnaie ist weg – wie du beim Kaffeezahlen feststellst. Oder der neue Wintermantel deiner Lieblingsmarke verschwindet von der Bürogarderobe. Wer kommt für diesen Diebstahl am Arbeitsplatz auf? Dein Unternehmen? Leider nein – in der Regel. Hier greift nur die Außenversicherung deiner Hausrat – sofern sie auch Büro und Arbeitsplatz mit einschließt. Unter bestimmten Bedingungen…

Die gute Nachricht: Für einige Dinge kommt in der Tat dein Arbeitgeber auf. Nutzt du eine Brille für deine Bildschirmarbeit? Oder ein berufliches Smartphone? Dann hast du bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz Glück gehabt – denn dein Unternehmen trägt die Kosten für Gestohlenes, das du für deine Arbeit benötigst. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung: Du musst sie in den abschließbaren Schränken oder Schubladen deponieren. Das gilt auch für Dinge wie Fahrgeld, Monatskarte, Arbeitskleidung oder Dienstausweise.

Diebstahl am Arbeitsplatz: kein Schutz für Herumliegendes

Liegen diese Sachen offen herum, zahlt dein Arbeitgeber nur dann, wenn er dafür keine eigenen sicheren Verwahrmöglichkeiten geschaffen hat – wie abschließbare Spinde oder Rollcontainer. Lässt du deine Arbeitsutensilien aber trotz abschließbarer Schränke auf dem Schreibtisch liegen, zahlt auch die Versicherung deines Arbeitgebers nicht – schon gar nicht für deine privaten Sachen. Also für deine mitgebrachten Sportsachen unter dem Schreibtisch. Oder die privaten Kopfhörer, die du auch auf der Arbeit nutzt. Hier bleibt dir nur die Möglichkeit der Außenversicherungsklauseln deiner privaten Hausratversicherung.

Außenversicherung der Hausrat: die Bedingungen

Gegen Diebstahl am Arbeitsplatz durch Besucher, den Kollegen aus der entfernten Abteilung oder das Reinigungspersonal schützt unter bestimmten Umständen die Außenversicherung deiner Hausratversicherung. Diebstahl am Arbeitsplatz ist nämlich nicht gleich Diebstahl am Arbeitsplatz: für die Leistung der Hausrat müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Zunächst einmal muss das Büro deines Arbeitgebers bzw. der Arbeitsort ausdrücklich mit in den Versicherungsbedingungen aufgenommen sein. In der Regel ist das in der Außenversicherung deiner Hausratversicherung prinzipiell vorhanden – allerdings wird dabei mehr Wert gelegt auf deine Absicherung gegen den Verlust deiner persönlichen Gegenstände auf der Urlaubsreise oder im Hotel oder bei aufgebrochenem Auto. Und darüber hinaus darf es sich meist nicht um einen einfachen Diebstahl handeln. Der Langfinger muss also Hindernisse überwinden, um an dein Hab und Gut zu gelangen. Ist in deiner Hausratversicherung der einfache Diebstahl am Arbeitsplatz mit aufgenommen, gelten in der Regel sowohl maximale Entschädigungssummen also auch ein Ausschluss von bestimmten Gegenständen wie Gold, Edelsteinen, Wertpapieren & Co.

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Was ist eine Außenversicherung?

Die Außenversicherung ist vertraglicher Bestandteil einer Hausratversicherung. Die Hausratversicherung bezieht sich auf deinen Wohnort – und schützt die Dinge, die du dort unterbringst. Natürlich führst du Dinge deines täglichen Umgangs aber auch an anderen Orten vorübergehend mit dir. So zum Beispiel auf Reisen – im Auto oder im Hotel. Dafür gibt es die Außenversicherung. So hast du für vorübergehend außerhalb mitgeführte oder gelagerte Gegenstände deines Hausrates vollen oder teilweisen Versicherungsschutz.

Je nach deiner Versicherung gilt die Außenversicherung 3-12 Monate, innerhalb Europas oder sogar weltweit. Die versicherten Dinge sind deine oder die einer mit dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person. Auch der Hausrat in der WG oder Studentenbude oder der Kaserne deines Nachwuchses ist versichert – solange dieser noch keinen eigenen Hausstand gegründet hat. Je nach Vertrag liegen die finanziellen Grenzen für die verschiedenen Schadenfälle unterschiedlich hoch.

Hausratversicherung: Der Unterschied zwischen einfachem und schwerem Diebstahl

Prüfe deine Hausratversicherung auf die Regelungen zur sogenannten Außenversicherung. Hier gibt es Unterschiede. Bei bestehender Außenversicherung kommt es darauf an, ob es sich im Büro um einen einfachen oder einen schweren Diebstahl handelt. Gute Hausratversicherungen übernehmen - bis zu einer Entschädigungsgrenze sowie nicht für konkret ausgeschlossene Dinge - auch den einfachen Diebstahl im Büro.

Der Unterschied ist wie folgt:

  • einfacher Diebstahl: Entwendet ein Täter fremdes Eigentum, ohne dafür ein Hindernis überwinden zu müssen, liegt einfacher Diebstahl vor. So zum Beispiel beim Taschendiebstahl oder wenn der Langfinger ins unabgeschlossene Büro hineingeht und sich dort bedient.
  • schwerer Diebstahl: Muss der Täter ein Hindernis überwinden – ein Schloss oder eine Wohnungstür –, liegt schwerer Diebstahl vor. Auch beim Aufbruch deines abgeschlossenen Büro-Spinds.

Diebstahl am Arbeitsplatz – zahlt die Hausrat? Ja – unter bestimmten Bedingungen. Schließe deine Wertsachen immer ein. Und sichere den Schlüssel.

Merke dir: Versicherung zahlt in der Regel nur bei schwerem Diebstahl

Kommen deine persönlichen Wertsachen im Büro wegen eines einfachen Diebstahls abhanden, hast du oft leider Pech gehabt. Hier greift die Außenversicherung vieler Hausratversicherungen nicht. Nur manche Versicherungen übernehmen auch Schäden durch einfachen Diebstahl im Büro. Bei schwerem Diebstahl sieht die Sache anders aus. Werden deine Gegenstände aus einer gesicherten Schreibtischschublade gestohlen oder einem abgeschlossenen Rollschrank, zahlt in der Regel die Außenversicherung deiner Hausrat.

Achte also darauf, dass du nicht regelmäßig dein privates Smartphone in der Manteltasche lässt. Denn dabei handelt es sich um einfachen Diebstahl, bei dem du nicht versichert bist. Denke auch daran, die Schlüssel für Rollschrank oder Schreibtischschublade nicht offen herumliegen zu lassen. Kann der Dieb sich nämlich dank des Schlüssels Zugang zu deinen Sachen verschaffen, liegt wiederum einfacher Diebstahl vor.

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Was tun gegen Diebstahl am Arbeitsplatz?

Wertsachen gehören in abschließbare Schränke oder direkt in die Taschen deiner Kleidung – lass‘ sie auf keinen Fall offen herumliegen. Im Büro gehen auch Fremde wie Kunden oder Freunde und Verwandte von Kollegen in der Regel ein und aus. Und Gelegenheit macht Diebe. Hat dein Arbeitgeber abschließbare Schränke, nutze diese.

Du kennst einen Besucher nicht, der sich allein in der Nähe deines Büros aufhält? Frage ihn, ob du ihm helfen kannst – und was er möchte. So werden potentielle Langfinger womöglich abgeschreckt. Schließ dein Büro beim Verlassen auf jeden Fall ab. Und trage den Schlüssel am Körper. Ebenso wie die Schlüssel für Rollcontainer oder Spind.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

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