Fiktive Abrechnung – Reparaturkosten erhalten ohne Reparatur

Fiktive Abrechnung ist in manchen Fällen ein günstiger und ganz legaler Weg, als Unfallgeschädigter Geld für deine Reparaturkosten von der gegnerischen Kfz-Versicherung zu erhalten: ohne Reparatur. Und sogar ohne Reparaturabsicht. Zum Beispiel bei Bagatellschäden an langjährig Gebrauchten. Alles, was du zur fiktiven Abrechnung wissen willst, erfährst du hier.

Eine Schadensregulierung ohne Reparatur nach einem Verkehrsunfall – geht das? Ja, das geht. Und es ist legal. Es nennt sich: fiktive Abrechnung. Und es bedeutet: als Geschädigter erhältst du nach einem Unfall Geld von der zuständigen Kfz-Versicherung. Auch wenn du von Anfang an sagst: Ich brauche keine Reparatur. In manchen Fällen ist das sinnvoll – in anderen lohnt es sich nicht. Wer Bescheid weiß, wann was gilt, ist wie immer im Vorteil.

Fiktive Abrechnung: wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung macht Sinn, wenn du dein Auto nicht oder nur teilweise bis zur Verkehrssicherheit reparieren lassen willst – oder privat eine Reparatur durchführst. Wohlgemerkt: Wenn dein Unfallgegner zahlt – bzw. dessen Kfz-Haftpflicht. Zum Beispiel, wenn dir eine Delle in der Tür oder eine verkratzte Stoßstange bei deinem in die Jahre gekommenen Gebrauchten nicht weiter wichtig ist. Oder du gute Beziehungen zu Freizeit-Kfzlern hast oder selbst Hand anlegst. Dann entscheidest du dich für die fiktive Abrechnung – im Gegensatz zur sogenannten konkreten Abrechnung. 

Die fiktive Abrechnung wird von Versicherungen bei der Schadenregulierung auch gerne „Abrechnen auf Gutachtenbasis“ genannt. Manchmal lohnt sich die fiktive Abrechnung auch dann, wenn du vielleicht aktuell eine Summe Geld brauchst – und die Reparatur auf die lange Bank schieben kannst.

Eine fiktive Abrechnung ist auch bei der Kaskoversicherung machbar – also, wenn du deine eigene Teilkasko oder Vollkasko in Anspruch nimmst. Hier gilt es allerdings zu beachten: In der Vollkasko hat das den Nachteil, dass deine Schadenfreiheitsklasse sich verschlechtert – und damit deine Beiträge steigen. Ist der Schaden wirklich geringfügig, rechne lieber mit spitzem Bleistift nach.

Fiktive Abrechnung ist ganz legal – du erhältst Geld nach einem Unfall, ohne dein Fahrzeug reparieren zu lassen. Sogar bei einem wirtschaftlichen Totalschaden funktioniert das. Fiktive Abrechnung ist jedoch nur in bestimmten Fällen die für dich günstigste Lösung.

Fiktive Abrechnung: Fakten, die du wissen willst...

Bei der fiktiven Abrechnung wird nicht nach konkreten Kosten abgerechnet, sondern nach den Werten, die in einem Gutachten stehen. Das Gutachten verfertigt ein unabhängiger Sachverständiger – und zieht dafür Werte heran wie geschätzter Reparatur-Aufwand, Restwert des Fahrzeugs, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung. Dabei setzt das Gutachten meist die Preise einer markengebundenen Fachwerkstatt ein. Will die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers dagegen vorgehen, muss sie beweisen, dass die Reparatur in einer günstigeren Werkstatt ebenfalls sach- und fachgerecht zu erwarten ist.

Fiktive Abrechnung: auf diese Kosten hast du Anspruch

Nach einem nicht durch dich verschuldeten Unfall hast du Anspruch auf alle entstandenen Kosten – auch bei der fiktiven Abrechnung. Du darfst also auch bei der fiktiven Abrechnung nicht schlechter bei einem Unfall dastehen als vorher. Deshalb werden die folgenden Kosten im Prinzip von der gegnerischen Kfz-Versicherung übernommen:

  • mögliche Wertminderung
  • Schadenssumme – abzüglich der MwSt., da diese nicht angefallen ist
  • Kosten für einen Leihwagen bzw. Nutzungsausfall
  • Kosten für einen Gutachter
  • Kosten für juristischen Beistand

Totalschaden: ist auch hier die fiktive Abrechnung möglich?

Unter dem im Alltag oft genutzten Begriff Totalschaden verbergen sich zwei verschiedene Fälle von Totalschaden. Nur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist für dich die fiktive Abrechnung möglich. Bei einem technischen Totalschaden, dem echten oder klassischen Totalschaden gibt es keine fiktive Abrechnung. Der technische Totalschaden liegt dann vor, wenn eine Sache völlig zerstört wurde und nicht wieder repariert werden kann.

Diese beiden Fälle bedeuten im konkreten Fall für dein Fahrzeug:

  • wirtschaftlicher Totalschaden: Nach dem Unfall ist die Summe aus Kosten für Reparatur plus Restwert höher als der Wiederbeschaffungswert für dein Fahrzeug.
  • realer Totalschaden: liegen die Reparaturkosten mindestens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, zahlt die Kfz-Versicherung den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist Wiederbeschaffungswert minus Restwert. In diesem Fall kommt es nicht zu einer fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten.

Fiktive Abrechnung: so funktioniert‘s

Klassischer Fall für die fiktive Abrechnung: Jemand fährt dir als Schuldiger eine Delle in die Tür deines Gebrauchtwagens und dir ist eine Reparatur nicht wichtig.

Bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens gehst du in der Regel wie folgt vor:

  1. Dein Unfallschaden wird der Versicherung deines Unfallgegners gemeldet.
  2. Handelt es sich um einen Bagatellschaden – zwischen 750,- € und 1.000 €, genügt oft auch der Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt.
  3. Bei Schäden, deren Höhe größer als die Summe für Bagatellschäden ist, benötigst du ein Gutachten.
  4. Das Gutachten wird an die gegnerische Kfz-Versicherung eingereicht – mit der Bitte um fiktive Abrechnung. Beachte: Bei der fiktiven Abrechnung erhältst du keine Mehrwertsteuer ausgezahlt. Manchmal zweifelt die Kfz-Versicherung auch die Höhe von Kosten an – und will weniger Kosten übernehmen.

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