Home-Office-Pauschale: so setzt du bis maximal 600,- Euro Kosten in der Steuererklärung ab

600,- Euro Kosten kannst du in deiner Steuererklärung für 2020 und 2021 als Extra-Pauschale in den Werbungskostenabsetzen – wenn du während der aktuellen Lage im Home-Office arbeitest. Für dich als Pendler oft ein Schuss in den Ofen – denn durch den Wegfall der absetzbaren Entfernungspauschale bleibt unterm Strich sogar weniger Geld. Eine bessere Alternative: Du setzt dein Arbeitszimmer ab. Gerade als kleiner Selbständiger ist das durchaus möglich – wenn du statt Kundenkontakten jetzt Videokonferenzen hältst. Alles, was du zum Thema Pauschale und Steuererklärung sonst noch wissen willst, liest du in diesem Artikel.

Seit Dezember 2020 geht im Zuge von Corona die Home-Office-Pauschale durch die Medien – 600,- Euro werden genannt. Absetzbar in deinen Steuererklärungen 2020 oder 2021. Die schlechte Nachricht vorneweg: Im Prinzip ist die Home-Office-Pauschale für die meisten Arbeitnehmern eine Mogelpackung – und zwar hinsichtlich einer Steuererleichterung. Es gibt aber auch Fälle, in denen du profitierst. Zum Beispiel bei zuvor hohen Fahrtkosten, als Selbständiger im Home-Office oder wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer einrichtest.

Die Home-Office-Pauschale: für viele ist Arbeitszimmer ansetzen – so möglich – die steuerlich bessere Alternative!

Warum viele Arbeitnehmer in der Steuererklärung von der Pauschale nicht profitieren

Einerseits steigen durch das Home-Office deine Kosten für Strom, Heizung und Wasser. Andererseits fallen die staatlichen Zuwendungen – in Form von Steuererleichterungen – recht dürftig aus. Der Grund ist folgender: Als Arbeitnehmer musst du die Grenze von 1.000 Euro als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit erst einmal überschreiten, um überhaupt von der Pauschale zu profitieren. Und das wird schwer. 

Denn für dich fallen natürlich im Home-Office die absetzbaren Kosten für nicht angefallene Fahrten zur Arbeit flach. Und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,- Euro für Arbeitsmittel, Fachliteratur und berufliche Telefonkosten muss erst mal überschritten werden für eine weitere Steuererleichterung gegenüber Zeiten vor der Pauschale. 

Insgesamt müssen also deine Werbungskosten einschließlich der Pauschale über 1.000 Euro liegen – damit sich die Home-Office-Pauschale für dich in der Steuererklärung positiv auswirkt.

Voraussetzungen für die Home-Office-Pauschale

Das Home-Office ist hinsichtlich der Steuer nicht zu verwechseln mit einem Arbeitszimmer. Nutzt du ein Arbeitszimmer und setzt dafür steuerlich Kosten an, ist die Home-Office-Pauschale nicht zusätzlich als Kosten für dich anzusetzen. 

Vier Voraussetzungen musst du erfüllen: 

  • Voraussetzung Nr. 1: Nur ganze Tage im Home-Office zählen. Bist du also an einem Nachmittag noch ins Office gefahren, fällt der Tag aus deiner Berechnung raus.
  • Voraussetzung Nr. 2: Du nutzt eine Arbeitsecke – egal wo in der Wohnung. Du musst nicht extra ein Arbeitszimmer nutzen.
  • Voraussetzung Nr. 3: Du machst nicht für diese Tage die nachgewiesenen Kosten für dein beruflich genutztes Arbeitszimmer geltend.
  • Voraussetzung Nr. 4: Es gibt 5,- Euro je Arbeitstag Pauschale. Und zwar ohne Nachweis. Die Pauschale ist gedacht für Raum- und Nebenkosten. Da du die Pauschale maximal 120 Tage erhältst, ergeben sich in der Summe 600,- Euro.

So setzt du als Arbeitnehmer die Home-Office-Pauschale ab

Die Home-Office-Pauschale trägst du unter Werbungskosten in deine Steuererklärung ein. Jeder volle Tag zuhause bringt dir 5 Euro – bis maximal 600,- Euro. Mach dir Notizen, wann du im Home-Office gearbeitet hast – sollte das Finanzamt Nachweise darüber verlangen. Auch stellen Arbeitgeber für dich einen Nachweis über die im Home-Office verbrachten Tage aus.

So setzt du als Selbständiger die Home-Office-Pauschale ab

Auch als Selbständiger im Home-Office steht die die Home-Office-Pauschale von maximal 600,- Euro zu für 120 Tage zu. Hier schaffst du selbst die Nachweise für deine Tage im Home-Office. Achte darauf, dass du für einen Tag im Home-Office nicht gleichzeitig Fahrtkosten ansetzt.

Selbständige und Steuererklärung: besser dran als Arbeitnehmer

Bist du als Selbständiger im Home-Office, muss die Pauschale nicht erst mit den sonstigen Kosten den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000,- Euro Werbungskosten übersteigen. Hier setzt du die Pauschale als betriebliche Kosten ab.

Tipp: besser als die Pauschale ist „Arbeitszimmer ansetzen“

Noch besser wäre, wenn du für die Zeit im Home-Office auf ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer umsteigst. Schon ein kleines Arbeitszimmer mit 10 qm und monatlichen Kosten von 10,- Euro je Quadratmeter bringt 1.200,- Euro im Jahr – und damit doppelt so viel wie die Home-Office-Pauschale. Bis zu 1.250,- Euro im Jahr setzt du für ein anerkanntes Arbeitszimmer ab. Voraussetzung: du kannst nur dort bestimmte betriebliche Tätigkeiten erledigen. 

Hast du bisher schon ein Arbeitszimmer geltend machen können und weniger als 600,- Euro im Jahr abgesetzt, dann setze lieber die Home-Office-Pauschale an – sofern du auf die vollen 600,- Euro kommst. Dann wird deine Steuererklärung für dich ein Plus bereithalten.

Zusatz-Tipp: Arbeitszimmer neu beantragen als Selbständiger

Als Selbständiger ist vielleicht sogar noch mehr für dich drin an absetzbaren Kosten. Etwa, wenn du wegen der aktuellen Umstände erstmals ein Arbeitszimmer als Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest. Schließlich ist es glaubhaft, dass du jetzt überwiegend Online-Konferenzen abhältst – und Kundenkontakte sich drastisch verringern. 

Machst du ein bestehendes, von anderen Räumen getrenntes Gästezimmer zum Arbeitszimmer – als neuen Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit –, dann setzt du dafür alle Kosten in der Steuererklärung ab. Lampe, Regale, Schreibtisch, Stuhl, Aktenschrank sowie anteilige Raumkosten gelten dann in voller Höhe. Das heißt: Alle Kosten sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. Das bringt allemal mehr als die kümmerliche Home-Office-Pauschale.

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