Möblierte Wohnung – Zahlt die Hausratversicherung des Vermieters oder Mieters bei Schäden?

Aktualisiert am: 13. April 2023

Du wohnst in einer möblierten Wohnung zur Miete? Dann gehört das mitgemietete Mobiliar deinem Vermieter. Dieses muss anders versichert werden als selbst mitgebrachte Möbel. In diesem Artikel erfährst du, wer für den Schaden an der möblierten Wohnung haftet, ob die Hausratversicherung die einzige Versicherung ist, die für Schäden aufkommt und wer die Versicherung abschließen muss – du als Mieter oder der Vermieter.

In diesen Fällen handelt es sich um eine möbliert vermietete Wohnung

Das Wort „möbliert“ ist nicht eindeutig rechtssicher definiert. Das bedeutet: Du kannst nicht einfach eine üppige Vollausstattung mit Ledercouch und innenbeleuchtetem Schrank voraussetzen, wenn du eine möblierte Wohnung mietest. Denn ein Vermieter darf eine Wohnung als möbliert vermieten, wenn sie mit mindestens 50 Prozent der Möbel ausgestattet ist, die zum Wohnen benötigt werden. Hierzu zählen:

  • Bett,
  • Schränke und Regale,
  • Lampen sowie
  • Küchenmöbel

Nicht alles davon muss in der möbliert vermieteten Wohnung vorhanden sein. Das, was dir an Einrichtungsgegenständen fehlt, kannst du natürlich ergänzen.

Egal, wie umfangreich die Wohnungsausstattung ist: Wenn ein Schaden an Mobiliar oder Einrichtung entsteht, kommt schnell die Frage nach Schadenersatz auf. Wer muss was wann zahlen? Immer du, oder auch der Vermieter?

Schaden am Mobiliar, das zur möblierten Wohnung gehört – wer haftet?

Gekauft, geliehen, gemietet: Das Eigentum eines Gegenstands entscheidet im Schadensfall, wessen Versicherung zuständig ist. Da die vermieteten Möbel nicht dein Eigentum sind, muss in erster Linie dein Vermieter eine Versicherung für seine Möbel abschließen. Mit einer Hausratversicherung kann er sie gegen Brand, Leitungswasser oder Einbruch schützen. 

Ein Beispiel: Werden Teile des Mobiliars durch Vandalismus bei einem Einbruch beschädigt, würde die Hausratversicherung deines Vermieters den Schaden übernehmen.

Bei der Frage, wer ist haftbar und muss den Schaden bezahlen, spielt auch eine Rolle, wo der Schaden in der möblierten Wohnung aufgetreten ist, an

  • beweglichem Mobiliar
  • deinen eigenen mitgebrachten Dingen, also deinem Hausrat,
  • festen Gebäudeteilen oder
  • Einbaumöbeln wie der fest verbauten und mitgemieteten Einbauküche.

Wie sieht es aus, wenn du einen Schaden am Schrank der gemieteten Wohnung verursacht hast? In diesem Fall würde weder die Hausratversicherung des Vermieters noch deine eigene den Schaden übernehmen. Für einen von dir verursachten Schaden in der möblierten Wohnung ist deine private Haftpflichtversicherung zuständig. Denn du als Mieter bist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn du Möbelstücke oder den Teppichboden beschädigst. Hast du keine Privathaftpflicht, musst du den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Für die Versicherung deines Hausrats bist du verantwortlich

Bringst du eigenes Mobiliar wie Küchentisch mit Stühlen oder eigene elektrische Geräte, wie zum Beispiel Fernseher oder eine Waschmaschine mit, musst du diesen Hausrat über eine eigene Hausratversicherung als Mieter absichern, da es sich um dein Eigentum handelt. Dein persönliches Hab und Gut ist nicht über die Hausratversicherung deines Vermieters abgesichert. 

Die Kosten für seine Hausratversicherung darf dein Vermieter übrigens auf dich als Mieter umlegen. Du zahlst dann quasi für zwei Hausratversicherungen, damit der komplette Hausrat in der Wohnung versichert ist.

Ist eine Hausratversicherung für die möblierte Wohnung Pflicht?

Nein. Für eine Hausratversicherung besteht  beim Mieten einer möblierten Wohnung keine Pflicht. Auch eine Haftpflichtversicherung darf der Vermieter nicht von dir verlangen. Er hat aber meist ein Interesse daran, damit er auf einem Schaden an seinem mitvermieteten Mobiliar nicht sitzen bleibt. Eine Privathaftpflicht deinerseits schützt deinen Vermieter insofern, als sie seine berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz befriedigt. Steht eine Klausel zur Pflicht einer Hausrat- oder Privathaftpflicht für die Miete der möblierten Wohnung in deinem Mietvertrag, ist sie unwirksam.

Mit einer Glasversicherung für die gemieteten Möbel gehst du auf Nummer sicher

Befindet sich in der möbliert gemieteten Wohnung ein teures Cerankochfeld, ein teurer Spiegel oder Glastisch, ist eine Hausratversicherung inklusive Glasversicherung für eine möbliert gemietete Wohnung durchaus sinnvoll Denn deine Privathaftpflicht kommt nicht für Schäden auf, die du prinzipiell durch eine Glasversicherung abdecken kannst. Die Glasversicherung ist eine Sachversicherung, die meist als Zusatzbaustein zu einer Hausratversicherung angeboten wird.

Bei Verschleiß und Abnutzung an Möbeln in gemieteter Wohnung kein Schadensersatz

Bekommt der teure Parkettboden mit der Zeit Kratzer oder funktioniert die bereitgestellte Waschmaschine in der möblierten Wohnung nicht mehr, weil sie einfach in die Jahre gekommen ist? In diesen Fällen musst du dir keine Gedanken machen. Für Verschleiß und Abnutzung kannst du nicht haftbar gemacht werden. Daher greift hier auch keine Versicherung. Das gilt natürlich auch für deinen eigenen Hausrat: Verschleißschäden sind in der Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Private Haftpflichtversicherung inkl. Mietsachschäden bietet für Mieter einer möbliert gemieteten Wohnung den besten Schutz

Selbst wenn dein Vermieter eine Hausratversicherung für seine Möbel in der vermieteten Wohnung abgeschlossen hat, gilt diese ausschließlich für Schäden durch Brand, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Bist du der  Verursacher des Schadens, bist du haftbar und musst für den Schaden aufkommen. Spätestens wenn er den Schaden bei seiner Hausratversicherung einreicht, wird diese versuchen, sich die Kosten bei dir zurückzuholen. 

Für diesen Fall solltest du dich mit einer Privathaftpflicht absichern. Denn diese übernimmt Schäden, die du einem Dritten, in dem Fall deinem Vermieter, zugefügt hast. Wichtig ist, dass deine private Haftpflicht auch Mietsachschäden mit abdeckt. Denn darunter fallen auch Schäden an Teppichen und fest eingebauten Küchenzeilen in einer möblierten Wohnung.

Fazit: Gegen diese Schäden kannst du dich als Mieter einer möblierten Wohnung versichern

Auch wenn dir die Möbel in der möblierten gemieteten Wohnung zum großen Teil nicht gehören, ist es ratsam, dich für den Schadensfall zu versichern. Hier abschließend ein Überblick gegen welche Schäden dich die jeweiligen Versicherungen schützen:

Gemietetes, bewegliches Mobiliar: Hier schützt deine Privathaftpflicht, denn es handelt sich um das Eigentum eines Dritten, deines Vermieters.

Feste Gebäudebestandteile: Beschädigst du ein vorverlegtes Parkett, das Waschbecken im Badezimmer oder die Markise auf dem Balkon ist ebenso deine Privathaftpflicht zuständig.

Mitgemietete Einbaumöbel wie eine Einbauküche: Hier schützt dich als Mieter ebenfalls die Privathaftpflicht, ausgenommen Glasschäden. Solche übernimmt nur der Glasbaustein einer Hausratversicherung.

Eigener Hausrat: Deine eigene Hausratversicherung schützt dich gegen Risiken wie Einbruchdiebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Brand, Sturm und Vandalismus an deinen mitgebrachten Besitztümern. Die Hausratversicherung des Vermieters schützt nur dessen Eigentum gegen solche Risiken.

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