Motorschaden Versicherung

Ein Motorschaden steht oft am Ende der Karriere eines Fahrzeugs – seine Zeit ist schlicht gekommen. Aber auch deine eigene Fahrweise und der verantwortliche Umgang mit deinem Fahrzeug tragen dazu bei, den vorzeitigen Motorschaden zu verhindern. Gegen Motorschaden in solchen Fällen versichern kannst du dich auch in deiner Vollkaskoversicherung nicht. Die Vollkasko übernimmt aber einen Motorschaden infolge eines Unfalls. Wenn dein Motorschaden als Folgeschaden eines Marderbisses begutachtet wird, zahlt auch die Teilkasko – denn meist deckt die heute die Folgeschäden mit ab. Eine spezielle Motorschaden Versicherung als einzelnen Baustein gibt es in der Regel nicht.

Für Versicherungen ist Motorschaden nicht gleich Motorschaden. Wenn dein Motor den Geist aufgibt, weil er sein Betriebsende erreicht, ist das kein Fall für deine Versicherung. Denn der Motorschaden am Ende seiner Laufzeit ist kein Unfall. Und weder Kfz-Haftpflicht, noch Teilkasko oder Vollkasko zahlen normalen Verschleiß, wenn du vergisst Öl einzufüllen oder du zu oft und zu heftig aufs Gas drückst. Beim Motorschaden gilt es also zu unterscheiden nach

  • Betriebsschaden – für den du fast immer selbst aufkommst – und
  • dem Unfallschaden.

Motorschaden aus Betriebsschaden – Motorschaden aufgrund eines Unfalls

Wenn du als Käufer noch Garantie auf dein Fahrzeug hast, dann übernimmt der Verkäufer die Kosten, die durch die Instandsetzung deines Motors bei einem Motorschaden entstehen. Ein defekter Motor kostet in der Reparatur meist von Tausend Euro an aufwärts. Eine spezielle Motorschaden Versicherung gibt es nicht – und den betriebsbedingten Motorschaden kannst du in der Regel als Baustein deiner Vollkasko nicht absichern. Damit bleiben beim Motorschaden nur sehr wenige Fälle für eine Kostenübernahme übrig.

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Nur Vollkasko deckt den Schaden durch selbstverschuldeten Unfall

Hat dein eigener Wagen durch einen selbstverschuldeten Unfall Schaden genommen, so übernehmen in der Regel weder Kfz-Haftpflicht noch Teilkasko die Reparatur – mit den bekannten bei sämtlichen Kfz-Versicherungen ähnlichen Ausnahmen. Nur die Vollkasko kommt für den eigenen Schaden auf. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmefälle, in denen die Teilkasko einen entstandenen Motorschaden sehr wohl abdeckt.

Fall #1: Wann deine Teilkasko den Motorschaden übernimmt

Generell  übernimmt die Teilkasko – als Upgrade zur Kfz-Haftpflicht – oft Schäden durch

  • Blitz, Hagel, Überschwemmung oder Sturm
  • Glasbruch
  • Brand & Explosion
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Wildunfall
  • Marderbiss
  • Diebstahl und Einbruch ins Fahrzeug bzw. Raub

Obwohl die Teilkasko nicht als spezielle Motorschaden Versicherung gelten kann, ist ein Motorschaden in manchen Fällen tatsächlich mitversichert. Und zwar in Fällen, in denen der Motorschaden als Folge von Ereignissen entstanden ist wie zum Beispiel:

  • Ein Motorschaden, der durch einen Brand verursacht wurde, wird von der Teilkasko gedeckt.
  • Einen Motorschaden, der durch die Kollision mit einem Hirsch in der Dämmerung zustande kommt, deckt die Teilkasko ebenfalls.
  • Einen Motorschaden, den ein umstürzender Baum auf dein Auto verursachen würde, deckt die Teilkasko auch.
  • Wenn nachgewiesen ist, dass dein Motorschaden als Folgeschaden eines Marderbisses eingetreten ist, den deine Teilkasko grundsätzlich im Schadenfall abdeckt, dann kommt die Teilkasko auch für den Motorschaden auf.

Oft muss ein Sachverständiger dann klären, ob der Marderbiss die Ursache für einen Folgeschaden – also deinen Motorschaden – war. Ein solches Szenario mit Motorschaden ist zum Beispiel dann möglich, wenn ein Marder deine Kühlleitung angeknabbert hat. Die Kühlflüssigkeit tritt über einen bestimmten Zeitraum aus – und führt dann zu einem Motorschaden durch Überhitzung. Der Motorschaden ist eine Folge.

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Fall #2: Wann deine Vollkasko auch beim Motorschaden einspringt

Die zweite Möglichkeit der Kostenübernahme bei einem Motorschaden ist deine abgeschlossene Vollkasko. Aber auch in der Vollkasko gilt: Ein Motorschaden aufgrund von Verschleiß, technischem Mangel oder einem Betriebsfehler wird nicht übernommen. Per Definition übernimmt die Vollkasko nur einen Motorschaden, der in Folge eines selbstverschuldeten Unfalls entsteht. Sie übernimmt zum Beispiel den entstandenen Motorschaden bei einer Durchfahrt mit Wasserschlag.

Daneben übernimmt die Vollkasko selbstverständlich auch den Motorschaden in allen Fällen, die auch die Teilkasko übernehmen würde, also in Folge eines versicherten Ereignisses wie Brand, Wildunfall etc.

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