Neues Auto: Versicherung

Aktualisiert am: 15. Mai 2024

Neues Auto – neue Kfz-Versicherung: per Sonderkündigungsrecht kannst du deine Versicherung wechseln. Egal, ob beim Kauf eines Neuwagens oder eines Gebrauchten. Deine Autoversicherung bietet dir Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko an. Die Kfz-Haftpflicht ist per Gesetz vorgeschrieben – Teil- und Vollkasko sind Upgrades. Wie du beim Fahrzeugwechsel vorgehst und was du für deine Kfz-Versicherung und die Zulassung auf der Zulassungsstelle tun musst, liest du hier.

Geld sparen durch niedrigeren Verbrauch und laufende Kosten, mehr Sicherheit, Platz im Auto schaffen für den Nachwuchs, mehr Komfort für die Bequemlichkeit, das sind die Lieblingsgründe der Deutschen für ein neues Auto. Mit dem Neuwagen kannst du durch eine günstigere Autoversicherung auch noch Geld sparen – denn beim Fahrzeugwechsel hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das erlaubt dir, deine Kfz-Versicherung auch im laufenden Jahr einfach zu kündigen.

Fahrzeugwechsel & Co: ein Fall für die neue Kfz-Versicherung

Natürlich darfst du auch bei deiner alten Kfz-Versicherung bleiben, wenn du dir ein neues Auto leistest. Aber die Gelegenheit ist günstig, schnell mal zu vergleichen, ob eine andere Kfz-Versicherung noch besser zu dir passt. Oder dir ein besseres Preis-Leistungsverhältnis bietet. Was immer du bevorzugst – je nachdem gibt es unterschiedliche Punkte mit deiner alten bzw. neuen Kfz-Versicherung zu regeln.

Eine neue Versicherung benötigst du immer in den folgenden Fällen – da kein Fahrzeug in Deutschland ohne Kfz-Versicherung am Verkehr teilnehmen darf:

  • bei Fahrzeugwechsel
  • bei Anmeldung eines Neuwagens
  • bei Anmeldung eines Zweitwagens
  • bei Wiederanmeldung eines stillgelegten Fahrzeugs

Spare durch kilometergenaue Abrechnung

FRIDAY bietet dir eine Autoversicherung, bei der kilometergenau abgerechnet wird. Vergleiche doch gleich mal, was dich dein neues Auto bei FRIDAY kosten würde.

Neues Auto, neue Kfz-Versicherung: so gehst du vor beim Fahrzeugwechsel

Egal, ob du dir ein besseres Auto leisten möchtest, ein Auto, das Sprit und Reparaturkosten einspart oder eines das dir mehr Sicherheit bietet – im Prinzip ist das Vorgehen beim Fahrzeugwechsel immer das gleiche – nämlich wie folgt:

  1. Du kaufst ein neues Fahrzeug – ob Neuwagen oder gebrauchtes Auto.
  2. Du meldest dein altes Auto bei der Zulassungsstelle ab, wenn du es nicht als Zweitwagen behältst.
  3. Du suchst dir eine neue Kfz-Versicherung deiner Wahl. Tipp: Vergleiche zuerst online, welche Autoversicherung zu dir passt. FRIDAY bietet dir sogar ein kilometergenaue Abrechnung durch den Zahl-pro-Kilometer Tarif.
  4. Du lässt dir von deiner neuen Kfz-Versicherung per E-Mail deine eVB-Nummer zusenden.
  5. Du meldest deinen neuen Wagen bei der Zulassungsstelle an.

Für die Anmeldung deines neuen Autos bei der Zulassungsstelle benötigst du die folgenden Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1, der „alte“ Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • vormalige Versicherungsnummer beim Wechsel deiner Kfz-Versicherung

Neues Auto? Was ist mit dem alten Auto bei Fahrzeugwechsel?

Verkaufen, verschrotten, als Zweitwagen nutzen oder einwintern – je nachdem, was du mit dem alten Auto tust, musst du mit der Zulassungsstelle und Kfz-Versicherung wie folgt in Kontakt treten:

  • altes Auto verschrotten oder auf Privatgrundstück abstellen: Du meldest dein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle ab. Diese informiert deine Kfz-Versicherung und deine Versicherung endet mit dem Tag der Abmeldung. Du erhältst die zu viel gezahlten Beiträge zurück.
  • altes Auto verkaufen: Du meldest deiner Kfz-Versicherung sowie der Zulassungsstelle deinen Fahrzeugwechsel, bzw. den Verkauf deines Gebrauchten. Die Zulassungsstelle meldet sich beim Käufer deines Autos und fordert ihn zum Handeln auf. Erst, wenn der neue Käufer eine geltende Kfz-Versicherung nachweist, gilt dein alter Vertrag als gekündigt.
  • altes Auto behalten: Du kannst dein altes Auto behalten und es weiter als Zweitwagen nutzen. Sprich mit deiner aktuellen Kfz-Versicherung über die Umschreibung auf einen Zweitwagen.

Mehr Tipps zum Fahrzeugwechsel – gut zu wissen

Beim Fahrzeugwechsel musst du – neben dem Kaufpreis für dein neues Auto – mit weiteren, jedoch überschaubaren Kosten rechnen. So fallen für die Abmeldung deines alten Autos und die Anmeldung des neuen Autos Gebühren an. Neue Nummernschilder kosten ebenfalls Geld. Willst du für dein neues Auto dein altes Kennzeichen weiter nutzen, so ist dies natürlich möglich.

Fahrzeugwechsel & neue Kfz-Versicherung: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko

Bei jedem neuen Fahrzeug stellt sich für dich die Frage nach dem optimalen Versicherungsschutz. Praktisch jede Kfz-Versicherung unterscheidet dabei grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko und die Vollkasko. Ist die Kfz-Haftpflicht per Gesetz vorgeschrieben, sind die Upgrades Teilkasko und Vollkasko freiwillige Verbesserungen deiner Versicherung.

Die Kfz-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die Dritten durch dich als Schadenverursacher bei einem Unfall entstehen. Die Teilkasko übernimmt zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl auch Schäden an deinem eigenen Wagen. Die umfassendste Kfz-Versicherung, die Vollkasko, übernimmt auch Schäden, die an deinem eigenen Wagen entstehen – selbst in Situationen wie einem selbstverschuldeten Unfall. Diese Leistungen deiner neuen Kfz-Versicherung haben jedoch ihren Preis. So ist die Vollkasko meistens das teuerste Versicherungspaket.

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Neue Kfz-Versicherung: deine Faustregel für eine optimale Wahl

Abhängig davon, wie viele Leistungen du benötigst, stellst du dir deinen Versicherungsschutz gezielt zusammen. Dabei gilt die Faustregel: Für Gebrauchtwagen, die älter sind als 4 Jahre, jedoch noch einen gewissen Wert darstellen, kommt am ehesten die Teilkasko in Frage. Für Neuwagen, wertvolle Autos oder nicht zu alte Gebrauchte lohnt sich meist die Vollkasko. Für einen älteren Gebrauchtwagen, dessen Gesamtwert nur noch wenige Tausend Euro ausmacht, lohnt sich meist nur die Kfz-Haftpflicht. Manchmal ist auch der Umstieg von der Teilkasko auf die Kfz-Haftpflicht mit zunehmendem Alter deines Gebrauchten eine gute Option, Beiträge zu sparen.

Neue Kfz-Versicherung: die Unterschiede in der Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko

Per Gesetz verpflichtend für jedes Fahrzeug ist die Kfz-Haftpflicht – natürlich auch für ein neues Fahrzeug bei Fahrzeugwechsel. Unfallbeteiligte, die Schadenersatzansprüche an dich wegen eines von dir verursachten Unfalls haben, werden von dieser Kfz-Versicherung übernommen. Dies betrifft sämtliche Kosten des oder der von dir Geschädigten: wie Fahrzeugreparaturen, Abschleppen, Gutachten oder Anwaltskosten. Darüber hinaus werden auch die Kosten für beschädigte Leitplanken oder Schilder bis hin zu Schäden an Gebäuden gedeckt.

Diese Kfz-Versicherung deckt aber auch Personenschäden ab – ein wichtiger Punkt bei der Kfz-Haftpflicht. So sind Heilkosten, Schmerzensgeld oder auch eine eventuelle lebenslange Rente deines Unfallgegners abgesichert.

Neue Kfz-Versicherung: die Teilkasko

Die Teilkasko ist ein Upgrade zur Kfz-Haftpflicht und ist freiwillig. Sie enthält standardgemäß alle Leistungen der Kfz-Haftpflicht. Darüber hinaus übernimmt diese Kfz-Versicherung weitere Leistungen bei Schäden an deinem eigenen Wagen oder Fahrzeug, so bei:

  • Brand und Explosion
  • Glasbruch
  • Wildunfällen
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderbiss
  • bei Sturm, Blitz, Hagel oder Überschwemmung
  • Diebstahl und Einbruch ins Fahrzeug bzw. bei Raub

Neue Kfz-Versicherung: die Vollkasko

Die Vollkasko ist das größte Upgrade. Vereinbarst du – zum Beispiel für deinen ersten Neuwagen – eine Vollkasko mit deiner Kfz-Versicherung, sind Kfz-Haftpflicht und Teilkasko immer mit drin im Paket. Die Vollkasko ist also die Kfz-Versicherung mit dem größten Leistungsumfang. Sie übernimmt weitere Schäden an deinem eigenen Fahrzeug bei:

  • selbst verschuldeten Unfällen und
  • Vandalismus – also, mutwilliger Beschädigung deines Fahrzeugs durch einen oder mehrere nicht zu ermittelnde Dritte.

Beachte aber bei der Vollkasko auch, dass nicht in allen Situationen Schäden übernommen werden. So zahlt auch die Vollkasko verständlicherweise nicht bei Fahren ohne Führerschein, Vorsatz oder wenn Alkohol oder andere Drogen im Spiel sind.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

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