Nachsendeantrag der Deutschen Post: wieso, weshalb, warum?

Aktualisiert am: 3. März 2023

Ein Umzug macht Arbeit – denn hier gibt’s eine Vielzahl an Kleinigkeiten zu erledigen wie etwa, dass deine Post dich auch weiterhin erreicht. Gegen Entgelt erhältst du von der Deutschen Post den Nachsendeservice für deine Post – auch Nachsendeauftrag genannt. Für eine definierte Zeit – zum Beispiel 12 oder 24 Monate – erhältst du auch falsch an deine alte Adresse zugestellte Post automatisch an deine neue Adresse zugestellt. Das ist ein kleiner Komfort, der allerdings auch was kostet. Was du sonst noch zum Nachsendeauftrag wissen willst oder wie du deine Post auf anderem Wege an die neue Adresse erhältst, erfährst du hier.

Ein Nachsendeauftrag an die Post bewirkt, dass sämtliche Sendungen, die mit der Deutschen Post versendet werden, für einen bestimmten Zeitraum an deine neue angegebene Adresse umgeleitet werden. Dieser Service der Deutschen Post kostet Geld – und gilt für 12 oder 24 Monate.

Ein Nachsendeauftrag für deine Post ist eine Sicherheitsstufe für deine Korrespondenz. So erhältst du wichtige Post auch nach deinem Umzug auf jeden Fall. Allerdings kostet der Nachsendeauftrag Geld.

Deutsche Post sendet dir deine Post automatisch nach: der Nachsendeauftrag

Den Nachsendeantrag für deine Post stellst du bei einem Umzug – oder wenn du zum Beispiel für einen längeren Aufenthalt an einem anderen Ort wie einer Kurstätte wohnst. Alle Sendungen an deine alte Adresse stellt die Deutsche Post dir automatisch an deine neue angegebene Adresse zu. So erhältst du auch nach deinem Umzug die Post, die vielleicht noch an deine alte Adresse gesendet wurde, weil du versäumt hast, die Absender zu benachrichtigen.

Der Nachsendeauftrag gilt für deinen gesamten Haushalt

Postnachsendeantrag, Nachsendeantrag oder Nachsendeservice meint alles dasselbe. Für einen bestimmten Zeitraum geht deine Post an die alte Adresse automatisch an deine neue Adresse. Das gilt für den gesamten Haushalt – die Post musst du also nicht für jedes Mitglied einzeln an die Umzugsadresse schicken lassen.

Muss ich beim Umzug einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellen?

Nein – du musst keinen Nachsendeauftrag für deine Post stellen. Allerdings gibt es einige Kontakte, die dir auch nach deinem Umzug noch Post zukommen lassen wollen. Hast du dann vergessen, diese zu informieren, geht die Post an den Versender zurück – mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt verzogen“. Eventuell erhältst du dann von einem wichtigen Kontakt die Kosten für eine Recherche deiner neuen Adresse in Rechnung gestellt.

Deine kostenlose Alternative zum Nachsendeantrag der Deutschen Post: die Umzugsmitteilung

Die Deutsche Post verfügt über eine Datenbank für Firmen, die als Partner deine neue Umzugsadresse einsehen können. Banken und Versicherungen können dir also in der Regel an deine neue Adresse auch ohne Postnachsendeauftrag deine Post zustellen. Der Post deine neue Adresse mitzuteilen reicht dann aus. Wichtige Sendungen von Unternehmen erreichen dich. Das gilt jedoch nicht für private Post. Wenn du also deine privaten Kontakte nicht selbst informieren willst, überlege, ob der Postnachsendeantrag nicht doch sinnvoll ist.

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Deine Vorteile mit dem Postnachsendeantrag

Weil der Postnachsendeauftrag – im Gegensatz zur bloßen Umzugsmitteilung – Geld kostet, solltest du dafür natürlich handfeste Vorteile haben. 

Die Vorteile beim Nachsendeauftrag lauten: 

  • Vorteil # 1: Du kriegst wirklich alle Post nachgesendet. Egal, ob Einschreiben, Ansichtspostkarte von der Côte Azur bis zu deiner letzten Warenbestellung – je nach gewähltem Tarif für ein ganzes Jahr oder sogar 24 Monate. 
  • Vorteil # 2: Den Nachsendeantrag für deine Post kannst du auch bei längeren Aufenthalten im Ausland nutzen – zum Beispiel bei einem längeren Urlaub. Oder auch, wenn du deine Post eine Zeit lang an einen anderen Aufenthaltsort geschickt haben willst.  

Über den Nachsendeantrag mit der Deutschen Post hinaus: Adressänderung selbst mitteilen

Dein Postnachsendeauftrag hat eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Danach erreicht dich private Post nicht mehr, die auf deine alte Adresse läuft. Wichtige Geschäftspartner, Freunde oder Verwandte, mit denen du vielleicht weniger postalisch verkehrst, benötigen deshalb auch deine neue Anschrift, um dir weiterhin Post senden zu können. Natürlich reicht das meist per E-Mail.

Nachsendeauftrag: ab 2 Wochen bis zu 24 Monate Post nachschicken lassen

Ein Nachsendeauftrag – bzw. Nachsendeauftrag – kannst du auch für weniger als 12 Monate stellen, mindestens aber für eine Dauer von 2 Wochen. Ab einer Dauer von 2 Wochen kannst du die Laufzeit individuell wählen, wenn du nicht die 12-Monate- oder die 24-Monate-Option nach einem Umzug buchst. Diese geringere Laufzeit ist interessant, wenn du Post an einen Urlaubsort schicken lassen willst oder zum Beispiel an einen Kurort.

Welche Optionen habe ich beim Nachsendeauftrag noch?

Du kannst deine Post auch an einen Verwandten oder einen Freund per Nachsendeauftrag senden lassen – und dort sammeln, damit du nur die ganz wichtigen Sachen erhältst. Dazu machst du in deinem Nachsendeauftrag einen c/o-Vermerk im entsprechenden Feld. Darüber hinaus sendet die Post deine Briefe und Sendungen auch an ein angegebenes Postfach, das du im Nachsendeauftrag angibst. Achte jedoch darauf, dass Pakete und Päckchen über den Versender DHL nur über einen eigenen Nachsendeauftrag mit Extra-Kosten je einzelne Sendungen an deine neue Adresse versendet werden.

Welche Post wird nicht per Nachsendeauftrag nachgesendet?

Die Schreiben deiner Bank, deiner Freunde und von Stadt und Amt erhältst du per Nachsendeauftrag – nicht jedoch die folgenden Sendungen: 

  • Infopost ohne Hülle
  • Express-Sendungen
  • Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften als Pressesendungen
  • Tageszeitungen oder Nachrichtenmagazine, die als Postvertriebsstück versendet werden
  • Pressepost 

Hast du also eine Tageszeitungsabo, teile der Zeitung selbst deine neue Lieferadresse mit.

Weitere Tipps zum Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post

Dein Nachsendeauftrag dient als Sicherheitstüpfelchen auf deinem Umzugs-I – d. h.: du erhältst Post von Partnern, die du über deine neue Adresse noch nicht informiert hast. Da der Nachsendeauftrag der Deutschen Post aber eine begrenzte Laufzeit hat, sollte es Standard sein, deine sämtlichen Kontakte selbst über deine neue Adresse zu informieren. Damit in Zukunft alles richtig adressiert an deine neue Adresse gelangt.

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