Mieterselbstauskunft: Welche Fragen sind erlaubt und wann darfst du lügen?

Wenn du dich um eine Wohnung bewirbst, musst du beim Vermieter einige Unterlagen einreichen. Dazu zählt auch eine umfassende Mieterselbstauskunft. In diesem Fragebogen werden unterschiedliche Auskünfte zu deiner Person abgefragt, die dem Vermieter helfen sollen, sich für einen geeigneten Nachmieter zu entscheiden. Auch wenn es keine Pflicht ist, eine Selbstauskunft abzugeben, empfiehlt es sich, sie vollständig auszufüllen, um im Rennen für die begehrte Wohnung zu bleiben.

Mit dem Fragebogen gibst du freiwillig Informationen über dich preis – allerdings dürfen dabei die Grenzen deiner Privatsphäre nicht überschritten werden. Im Folgenden geben wir dir einen Überblick über die Fragen, die dir in der Selbstauskunft begegnen können, über die Fragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst und über die Fragen, bei denen du Pinocchio spielen darfst.

Zulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft

Dein potentieller Vermieter hat das Recht, Informationen über dich, die von unmittelbarer Bedeutung für das Mietverhältnis sind, einzuholen. Folgende Fragen gelten rechtlich als zulässig und müssen von dir wahrheitsgemäß beantwortet werden:

Identität

Hier werden dein Name und Vorname, deine Telefonnummer, deine derzeitige Anschrift und dein Geburtsdatum erfragt.

Zukünftige Haushaltsangehörige

Die Frage nach der Anzahl der Mieter, die zukünftig in der Wohnung wohnen werden, musst du wahrheitsgemäß beantworten. Wird auch nach dem Alter der Haushaltsangehörigen gefragt, musst du nicht bei der Wahrheit bleiben. Insbesondere bei Kindern besteht der Verdacht, dass sich viele Vermieter vor Kinderlärm schützen möchten.

Ehe- oder Lebenspartner sowie Mitbewohner, die ebenfalls mit im Mietvertrag stehen, geben eine eigene Mieterselbstauskunft ab.

Einkommen

Aufgepasst: Geht es um die Frage nach dem Einkommen, darf sich die geforderte Auskunft nur auf den Nettoverdienst erstrecken, deine gesamten Vermögensverhältnisse brauchst du nicht offenlegen.

Sozialamt

Wirst du vom Sozialamt unterstützt, damit du deine Miete zahlen kannst, bist du verpflichtet, die Vermietung darüber zu unterrichten. Manch ein Vermieter befürchtet, dass Sozialhilfeempfänger den Anteil der Miete an ihren Leistungen nicht an sie weiterleiten. Diesen Befürchtungen kannst du aber beispielsweise mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung entgegentreten.

Arbeitsverhältnis

Der Vermieter hat das Recht, dich nach deinem Arbeitsverhältnis zu fragen. So kann er einschätzen, ob du in der Lage bist, die Miete zu bezahlen. Eine einfache Auskunft darüber, dass du in einem Arbeitsverhältnis stehst, reicht hier oft nicht aus. Meist wird gezielt danach gefragt, ob du dich noch in der Probezeit befindest, dein Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist oder ob du eine Kündigung erhalten hast.

Nutzung der Wohnung

Ob du die Wohnung gewerblich oder privat nutzen möchtest, ist für den Vermieter von berechtigtem Interesse. Diese Frage ist erlaubt und du musst sie ehrlich beantworten.

Mietschulden

Auch wenn sich die Frage nicht auf deine aktuelle finanzielle Situation bezieht, kann der Vermieter erfragen, ob du noch Mietschulden aus vorherigen Mietverhältnissen hast. Ebenso hier musst du ehrlich sein, da hier deine Bonität hinterfragt wird.

Insolvenzverfahren

Wenn du insolvent bist, heißt das, dass du nicht mehr zahlungsfähig bist. Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das deine Zahlungsfähigkeit widerherstellen und Gläubiger befriedigen soll. Wurde ein Insolvenzverfahren über dein Vermögen eröffnet, musst du deinen Mieter darüber sogar ungefragt informieren.

Haustiere

Die Frage einem Haustier gilt als zulässig, wenn dir der Vermieter die Haltung des Tieres untersagen darf. Das wäre zum Beispiel bei einem gefährlichen Kampfhund oder einer giftigen Vogelspinne der Fall. Soll lediglich ein süßes Meerschweinchen mit dir in die Wohnung einziehen, musst du dazu eine ehrliche Antwort geben. Bei harmlosen Kleintieren kann dir der Vermieter die Haltung rechtlich nicht verwehren.

Bei der Frage danach, ob du Tiere magst oder dir eventuell zukünftig ein Haustier anschaffen möchtest, darfst du aber lügen, auch wenn du darüber nachdenkst und dich später gar für einen tierischen Freund entscheidest. Achtung! Sollte es sich dabei nicht um ein Kleintier handeln, musst du den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft

Es kann vorkommen, dass Vermieter Informationen einholen möchten, die nicht zulässig sind. Bei folgenden Fragen in der Selbstauskunft für Mieter darfst du lügen und musst dabei nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Aber Achtung! Es gibt auch einige Fallstricke!

Religionszugehörigkeit

Diese Frage ist nur dann zulässig, wenn es sich bei der Vermietung um eine Religionsgemeinschaft handelt, die die Aufgabe hat, Glaubensmitglieder mit Wohnraum zu versorgen.

Parteizugehörigkeit und Mitgliedschaften im Verein

Ob du Mitglied einer Partei oder einer Mieterorganisation bist, ist deine private Angelegenheit. Fragen hierzu stufen Gerichte als unzulässig ein. Interessiert sich dein potentieller Vermieter dafür, ob du eventuell einem Verein angehörst, ist das ebenso nicht von unmittelbarer Bedeutung für das Mietverhältnis. Auch hier darfst du flunkern.

Kinderwunsch

Falls du nach deiner Familienplanung gefragt wirst, darfst du dich auch an dieser Stelle munter deiner Fantasie hingeben – ganz egal wie du dir deine Zukunft diesbezüglich vorstellst. Deinen Vermieter gehen eventuelle Kinderwünsche nichts an. Es zieht also keine rechtlichen Konsequenzen nach sich, wenn nach dem Einzug in die neue Wohnung Nachwuchs ansteht.

Vorstrafen und laufende Ermittlungsverfahren

Zu eventuellen Vorstrafen musst du keine wahrheitsgemäßen Angaben machen, es sei denn, sie stehen im Zusammenhang mit einem früheren Mietverhältnis. Hinsichtlich eventuell laufender Ermittlungsverfahren darfst du uneingeschränkt lügen.

Einkommensverhältnisse von Angehörigen

Dazu musst du nur ehrliche Angaben machen, wenn deine Angehörigen Mitmieter oder Bürgen sind.

Gesundheitszustand, Suchterkrankung und Behinderung

Fragen nach deinem Gesundheitszustand oder eventuellen Suchterkrankungen verletzen deine Privatsphäre, sodass du hier lügen darfst. Fragen zu Behinderungen gelten in aller Regel als diskriminierend und damit ebenso als unzulässig.

Aufenthaltsstatus, Hautfarbe und Nationalität

Fragen zum Aufenthaltsstatus, zur Hautfarbe und zur Nationalität sind unzulässig, da sie gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Dieser Grundsatz besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen zu benachteiligen oder zu bevorzugen ist. Welcher Nationalität du angehörst, findet der Vermieter allerdings über die Angaben zu deiner Identität heraus.

Rechtliche Betreuer

Menschen, die sich in rechtlicher Betreuung befinden, leiden unter anderem unter Altersdemenz, Depressionen, Schizophrenie, geistiger Behinderung oder einer Suchterkrankung wie Alkoholismus und können nicht mehr für sich selbst sorgen. Fragt der Vermieter, ob du rechtlich betreut wirst, gilt das als unzulässig und du musst die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten.

Lebensgewohnheiten (Musikinstrumente, Hobbys, Rauchen)

Lautstarke, unangenehme Mieter sind bei Vermietern nicht gerade gern gesehen. Ruhige, unkomplizierte und unauffällige Mieter hingegen schon. Deshalb wird in der Mieterselbstauskunft gern nach musikalischen Vorlieben der Mietinteressenten gefragt wird.

Ob du allerdings ein Musikinstrument hast, welches das ist und wie oft du es in der Woche benutzt, hat deinen Vermieter nicht zu interessieren. Also keine Sorge: In Bezug auf Gitarre, Tuba und Co. darfst du unbedenklich lügen. Denn aufgrund des potenziellen Lautstärkepegels, den du möglicherweise künftig produzierst, darfst du als potentieller Mieter nicht ausgeschlossen werden.

Auch Angaben zu weiteren Hobbys, sexuellen Vorlieben und anderen Lebensgewohnheiten, gelten als unzulässig. Das ist Privatsache und du musst Fragen danach nicht ehrlich beantworten und brauchst dich bei Falschauskunft nicht um rechtliche Konsequenzen sorgen. Übrigens: Auch als Raucher musst du dich vor deinem Vermieter nicht outen.

Strittige Fragen: Hier ist dein Fingerspitzengefühl gefragt

Bei einigen Fragen, die in einer Mieterselbstauskunft beantwortet werden sollen, gibt es keine einheitliche Rechtsprechung.

Bei Fragen nach deinem Familienstand und deinem vorherigen Mietverhältnis solltest du Vorsicht walten lassen.

  • Familienstand: Bei Angaben zum Familienstand ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Nach neuerer Rechtsauffassung gelten Informationen hierzu allerdings als privat.
  • Vorheriges Mietverhältnis: Ob du hier wahrheitsgemäße Angaben musst, steht nicht eindeutig fest. Es existieren widersprüchliche Gerichtsurteile. Auf freiwilliger Basis kannst du Name und Anschrift deines ehemaligen Vermieters angeben.

Welche Unterlagen müssen mit der Selbstauskunft eingereicht werden

Neben der Mieterselbstauskunft fordern Vermieter in der Regel folgende Dokumente ein, um deine Angaben zu überprüfen:

SCHUFA-Auskunft

Die Schufa Holding AG bewertet die Bonität von Personen, indem sie unter anderem Zahlungserfahrungen von Unternehmen mit Kunden aufnimmt und speichert. Diese werden dann in der sogenannten SCHUFA-Auskunft festgehalten und auch an Dritte weitergegeben. Auch du musst eine SCHUFA-Auskunft über dich anfordern und auf diesem Wege deinem potentiellen Vermieter deine finanzielle Zuverlässigkeit beweisen. Seit April 2010 ist die SCHUFA gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern einmal im Jahr kostenlos Auskunft darüber zu geben, welche Daten über sie gespeichert sind. Hier kannst du deine SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern. Mache das möglichst einige Zeit vor der Wohnungssuche. Denn die Bearbeitung deiner Anfrage dauert in der Regel einige Wochen.

Kopie deines Personalausweises

Damit der Vermieter sichergehen kann, dass du in Bezug auf deine Identität ehrlich bist, braucht er die Kopie deines Personalausweises. Falls du die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt, musst du Kopien des Reisepasses sowie der Meldebestätigung abgeben.

Einkommensnachweis

Hier musst du für gewöhnlich die Einkommensnachweise der letzten drei Monate einreichen. Bei einer Selbstständigkeit für Mieter reicht es in den meisten Fällen, wenn du die Steuererklärung des Vorjahres und aktuelle Kontoauszüge deines Geschäftskontos einreichst.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung muss dir dein vorheriger Vermieter ausstellen. Allerdings ist er hierzu nicht verpflichtet. Gerichte gehen bis heute davon aus, dass diese Bescheinigung keine adäquaten Aufschlüsse über die Zahlungsmodalitäten eines Mieters bieten kann. Sollst du neben der Selbstauskunft eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen und deine ehemalige Vermietung verweigert dir das, kannst du deinen potentiellen Vermieter auf die ablehnende Rechtsprechung hinweisen und auf Empathie hoffen. Alternativ kannst du mit Hilfe von Kontoauszügen der letzten 12 Monate beweisen, dass du deine Miete in der Vergangenheit pünktlich gezahlt hast.

Welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich bei der Mieterselbstauskunft lüge?

Wirst du beim Lügen erwischt, kann das böse enden. Beantwortest du zulässige Fragen falsch, kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Aufgrund von Falschaussagen kann der Vermieter dir sogar fristlos kündigen.

Mietrechtsschutzversicherungen sowie Rechtschutzversicherungen: Professioneller Rat

Sollte es doch zu einem Streit mit deinem Vermieter kommen, unterstützt eine Mietrechtschutzversicherung dich. Nicht nur wenn es um fragwürdige Auskünfte geht, sondern auch in Fällen wir beispielsweise einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung. Die Konditionen einer solchen Versicherung variieren je nach Anbieter. In der Regel übernimmt die Mietrechtsschutzversicherung die Kosten für eine Beratung durch Anwälte und ein mögliches Gerichtsverfahren. Auch die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen. Damit die Versicherung auch bei Mietrechtsauseinandersetzungen greift, muss eine derartige Absicherung allerdings Baustein des Vertrags sein.

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