Umweltzonen? Was du als Autofahrer wissen musst..

Stickstoffdioxid und Feinstaub gefährden unsere Gesundheit – darin ist sich die Wissenschaft einig. Besonders Industrie und Verkehr verursachen den Feinstaub, an dicht befahrenen Straßen kommen einzig die hohen Stickstoffdioxid-Konzentrationen vor. Deshalb gibt es seit 2006 die Umweltzonen. Und die drei Plaketten in grün, gelb und rot. Alles, was du für einen guten Überblick wissen willst, liest du in diesem Beitrag.

Um die Luft von Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu entlasten, wurden seit 2006 in deutschen Städten Umweltzonen eingerichtet. In diese durch Verkehrskennzeichnen gekennzeichneten Umweltzonen in der Stadt darf seitdem nur einfahren, wer über die entsprechende Plakette verfügt. 

Die Höhe des Ausstoßes von Partikeln eines Fahrzeugs entscheidet über die Vergabe der folgenden Plaketten:

rote Plakette:

Schadstoffgruppe 2

gelbe Plakette:

Schadstoffgruppe 3

grüne Plakette:

Schadstoffgruppe 4

Umweltzonen in Deutschland: nur mit der grünen Plakette

In Deutschland gibt es ca. 58 Umweltzonen. Alle Umweltzonen bis auf eine benötigen die grüne Plakette. Lediglich eine Umweltzone in Neu-Ulm darf noch mit einer gelben Plakette befahren werden. Das Umweltbundesamt stellt die von Kommunen und Ländern gemeldeten Umweltzonen in einer Übersichtskarte dar.

Die Plakette: so funktioniert’s

Die jeweilige Plakette für die Umweltzonen bringst du an deinem Fahrzeug innen an einer Ecke der Windschutzscheibe an – und fährst entsprechend deiner Erlaubnis in eine Umweltzone ein. Die Plakette für die Umweltzone signalisiert dabei: Hinsichtlich Stickstoffdioxide und Feinstaub trägt dein Auto nur unterhalb eines Grenzwerts zur Belastung bei. 

Dabei gilt: die Plakette ist an dein Kfz-Kennzeichen gebunden. Beim Verkauf inklusive neuem Nummernschild ist auch eine neue Plakette fällig. Ebenso benötigst du nach dem Austausch deiner Windschutzscheibe – zum Beispiel nach einem Steinschlag – eine neue Plakette. Denn die Plaketten sind absichtlich so hergestellt, dass ein Ablösen ohne Zerstörung der Plakette nicht möglich ist.

Umweltzonen sollen Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Stadt reduzieren. Denn diese Stoffe gefährden die Gesundheit. Zum Einfahren brauchst du in der Regel eine Plakette.

Plakette? Bei Zulassungsbehörde oder TÜV

Die Plakette für die Umweltzonen erhältst du bei unterschiedlichen Ausgabestellen – so zum Beispiel bei der Zulassungsbehörde oder beim TÜV. Für den Erhalt benötigst du deine Zulassungspapiere. Die Plakette kostet dich zwischen 5-20 Euro. 

Die Zuordnung der einzelnen Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen wie Feinstaub und Stickstoffdioxid ist dabei recht unübersichtlich – aber für dein Fahrzeug leicht im Netz herauszufinden.

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Wer benötigt keine Plakette für die Umweltzone?

Keine Regel ohne Ausnahme – nicht alle Fahrzeuge brauchen eine Plakette. So darfst du in die Umweltzonen auch ohne Plakette hineinfahren als Motorrad – sogar mit drei Rädern –, als mobile Maschine oder mobiles Gerät, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine oder Fahrzeug für die medizinische Betreuung. Ebenso als Transporter für Eingeschränkte – und natürlich als Polizei, Feuerwehr oder Militär. 

Auch als Oldtimer mit H-Zulassungskennzeichen bzw. einem roten „07“-Kennzeichen benötigst du in der Umweltzone keine Plakette. 

Als Fahrer eines Elektroautos benötigst du leider doch eine Plakette. Die erhältst du natürlich als grüne Plakette ohne Probleme bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV.

Was ist Stickstoffdioxid – und warum ist es für die Umweltzonen wichtig?

Stickstoffdioxide sind für den Menschen giftig – der Straßenverkehr ist in der Stadt die Hauptquelle für sein Auftreten. Die höchsten Konzentrationen an Stickstoffdioxid werden nur an viel befahrenen Straßen gemessen. Etwa 60 % der Stickstoffdioxide im Straßenverkehr erzeugen Diesel-Fahrzeuge. 

Die Weltgesundheitsorganisation stellt fest, dass es für die Gesundheit negative Folgen hat, Stickstoffdioxid ausgesetzt zu sein. Vor diesem Hintergrund gibt es die Umweltzonen – und die entsprechenden Plaketten.

Was ist Feinstaub – und wer verursacht Feinstaub?

Feinstaub entsteht durch viele Prozesse in der Natur. Ob durch Pflanzen oder die Erosion von Gesteinen – zum Beispiel als Saharastaub. Auch beim Ausbruch eines Vulkans oder beim Waldbrand entsteht Feinstaub. Ebenso bei der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Oder in geschlossenen Räumen – etwa durch Rauchen. Oder sogar durch Kopierer – und nicht zu knapp durch Laserdrucker. 

Feinstaub entsteht aber auch aus Substanzen wie Schwefeldioxid, Salpetersäure und Ammoniak. Der daraus entstehende Feinstaub macht dabei 30 % - 50 % der Belastung von Wasser, Luft und Boden in den Städten aus.

Größter Verursacher von Feinstaub: Industrie und Verkehr

Der größte Verursacher von Feinstaub in Deutschland ist die Wirtschaft – allen voran die Industrie. Der Verkehr – besonders der Verkehr auf der Straße – folgt an 2. Stelle. Gefolgt von den Privathaushalten. Besonders ins Auge fällt bei den Messungen zum Beispiel das jährliche Silvesterfeuerwerk. Die Menge an Feinstaub, die durch die einmalige Böllerei an Silvester entsteht macht rund 15 % des im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubs aus – im Jahr!

Feinstaub: Gefahr für die Gesundheit

Je kleiner ein Partikel, desto gefährlicher sind sie für den Menschen, wenn sie in den Organismus gelangen. So heißt es. Dabei ist die aktuelle Definition von Feinstaub als Schwebestaub schon seit 1987 eingeführt – und zwar von der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA. Feinstaub in der Luft gilt als Luftschadstoff – und ist schlecht für deinen Gesundheit. Das betrifft die Atemwege, aber auch Herz-Kreislauferkrankungen bis hin zu Krebs. 

Mit der Definition von Feinstaub betrachtet man nicht mehr die Immission – also die Ausschüttung aller Stäube überhaupt –, sondern nimmt nur die Anteile unter die Lupe, die du einatmen kannst. Während nämlich größere Partikel in der Nase und im Rachen zurückgehalten werden können, ist das beim Feinstaub anders. Hier können deine Schleimhäute in Nase und Rachen die Partikel nur zum Teil ausfiltern.

Feinstaub und Umweltzonen – der Zusammenhang

Die seit dem 31. Mai 2006 beschlossene Verordnung der Bundesregierung soll dazu beitragen, dass die Feinstaubbelastung in den Städten sinkt. Die vergebenen Plaketten in rot, gelb und grün für Autos, Lastwagen und Busse werden deshalb je nach dem Ausstoß des Feinstaubs eines Fahrzeugs vergeben. Und verhindern, dass Autos ohne Berechtigung in die mit Feinstaub belasteten Innenstädte einfahren – und dort zur weiteren Belastung diese Umweltzonen beitragen.

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