Vorläufige Deckung: Pflicht und Schutz

Vorläufige Deckung in der Kfz-Versicherung bedeutet, du genießt Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht sowie den bestätigten Kasko-Leistungen vom Tag deines Vertragsabschlusses an. Die vorläufige Deckung wird dir per – normalerweise in einer E-Mail übersandten – eVB-Nummer gewährt und bestätigt. Ohne die eVB-Nummer kannst du auf der Zulassungsstelle kein Fahrzeug zulassen. Die vorläufige Deckung endet mit der vollständigen Annahme deines Versicherungsvertrages, also wenn du deine Unterlagen als Dokument in der Hand hältst. Die vorläufige Deckung ist ein per Gesetz vorgeschriebenes, eigenes Vertragsverhältnis nach Versicherungsvertragsgesetz. Damit minimiert der Gesetzgeber das Risiko unversicherter Fahrzeuge auf der Straße – und außerdem sorgt die vorläufige Deckung auch für schnelle Abläufe bei der Zulassung.

Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung dauert der „Papierkram“ meist einige Tage. Willst du dein Auto früher auf die Straße bringen – und bist du dir bei der Wahl deiner Kfz-Versicherung sicher – dann geht die Zulassung sehr viel schneller, wenn du eine vorläufige Deckung bzw. die eVB-Nummer beantragst, die die vorläufige Deckung zusichert.

Bei der Zulassungsbehörde kommst du auch nur weiter, wenn du bei der Anmeldung deines Fahrzeugs eine vorläufige Deckung deiner Kfz-Versicherung vorlegst. Denn in Deutschland darf kein Auto und kein anderes motorisiertes Fahrzeug ohne Versicherungsschutz auf die Straße.

Vorläufige Deckung bedeutet Versicherungsschutz ab Tag der Zulassung

Eine vorläufige Deckung für deine Kfz-Versicherung beginnt am Tag der Zulassung deines Fahrzeugs. Für die schnelle Zulassung deines Autos oder Motorrads ist die vorläufige Deckung – also der vorläufige Versicherungsschutz ein Muss – ohne die vorläufige Deckung müsstest du viel längere Wartezeiten in Kauf nehmen.

Vorläufige Deckung unverzichtbar fürs Allgemeininteresse

Für den Gesetzgeber, der das Risiko für Schäden an Dritten durch Unfälle systematisch vermeiden will, ist die Verknüpfung der Fahrzeugzulassung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung durch die vorläufige Deckung ein dringendes Anliegen. Denn die vorläufige Deckung trägt wesentlich dazu bei, die Zahl nicht-versicherter Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen auf einem Minimum zu halten. Die vorläufige Deckung erfüllt damit Aufgaben des Allgemeininteresses – und ist im Sinne des Verkehrsopferschutzes unverzichtbar.

Vorläufige Deckung und die eVB-Nummer

Die eVB-Nummer weist für die Zulassungsbehörde den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit vorläufiger Deckung nach. Die Abkürzung eVB steht dabei für elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB-Nummer kannst du nur einmalig nutzen – zum Beispiel für die Neuanmeldung deines Fahrzeugs oder die Ummeldung des Fahrzeughalters. Bei Nichtnutzung verfällt die eVB-Nummer einfach.

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In diesen 6 Fällen benötigst du die eVB-Nummer für eine vorläufige Deckung

Die eVB-Nummer erhältst du von der Kfz-Versicherung deiner Wahl – also der Kfz-Versicherung, bei der du dein Fahrzeug neu anmelden willst. Die eVB-Nummer forderst du per Telefon oder natürlich online an. Du erhältst sie in kürzester Zeit. 

Du benötigst die eVB-Nummer auf der Zulassungsstelle – oder ein von dir für die Zulassung Bevollmächtigter – in den folgenden Fällen: 

  1. Ummeldung auf einen neuen Kfz-Halter
  2. Wechsel des Autos
  3. Beantragung eines Kurzkennzeichens oder eines Neu-Kennzeichens
  4. Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  5. Änderungen an deinem Auto, für die Einträge in den Fahrzeugdokumenten vorgenommen werden müssen
  6. Neuzulassung deines Autos

Bitte beachte: Die eVB-Nummer muss auf den Namen des Fahrzeughalters lauten. Bist du der Halter, müssen die Angaben zusammen mit der eVB-Nummer mit den Daten aus deinem Personalausweis übereinstimmen. So vermeidest du Probleme auf der Zulassungsbehörde. Denn die Zulassungsbehörde darf Angaben der eVB nicht ändern, um Korrekturen vorzunehmen. Bei Problemen brauchst du eine neue eVB-Nummer, um eine vorläufige Deckung nachzuweisen.

eVB-Nummer beantragen für die vorläufige Deckung: so funktioniert‘s

Da du dir die eVB-Nummer von deiner neuen Kfz-Versicherung zusenden lässt, bist du an diese Versicherung zuerst einmal gebunden. Prüfe daher vorher genau, ob und wenn ja welche Art von Autoversicherung du bei ihr abschließen möchtest. Gehe also zum Beantragen der eVB-Nummer für die vorläufige Deckung wie folgt vor:

  1. Vergleiche online, welche Kfz-Versicherung zu dir passt. Benötigst du nur eine Kfz-Haftpflicht , willst du für deinen jungen Gebrauchten eine Teilkasko abschließen oder möchtest einen Neuwagen mit Vollkasko anmelden? Triff deine Wahl.
  2. Fordere bei deiner ausgewählten Kfz-Versicherung deine eVB-Nummer an. Achte auf korrekte Daten an die Kfz-Versicherung – die Daten müssen so übermittelt werden wie sie auf deinem Personalausweis stehen.
  3. Deine überstellte eVB-Nummer geht an die Zulassungsbehörde, eine vorläufige Deckung ist damit nachgewiesen.

Extra-Tipp: Duhast eine Teilkasko oder Vollkasko bei deiner neuen Kfz-Versicherung abgeschlossen? Achte darauf, dass dies bei der Zustellung deiner eVB-Nummer mitvermerkt ist. Sonst gilt dein Kaskoschutz nicht ab sofort. Denn selbst die vorläufige Deckung gewährt dir in der Regel Kaskoleistungen, die du gewählt hast, in manchen Fällen allerdings mit einer Selbstbeteiligung.

Wie lange gilt die vorläufige Deckung?

Die vorläufige Deckung umfasst den Zeitraum von der Beantragung deiner Versicherung bei der Kfz-Versicherung bis zu dem Tag, an dem du deinen Versicherungsschein in Händen hältst. Rechtlich gesehen ist die vorläufige Deckung nichts anderes als ein Versicherungsvertrag. Die vorläufige Deckung umfasst immer die Kfz-Haftpflicht – bei einem Großteil der Versicherungen jedoch auch die Kaskoleistungen, die du mit der Kfz-Versicherung abschließen willst. Es ist jedoch möglich, dass dein vorläufiger Kaskoschutz eine Selbstbeteiligung für die vorläufige Deckung vorsieht.

Vorläufige Deckung erloschen: Achte auf deinen Versicherungsschutz

Die vorläufige Deckung garantiert dir den Versicherungsschutz, also die Deckung von Schäden durch deine Versicherung zu. Es gibt jedoch Fälle, in denen die vorläufige Deckung ausläuft, ohne dass du einen gültigen Versicherungsschein in Händen hältst.

Du kündigst, deine Versicherung kündigt: deine vorläufige Deckung erlischt

Die Fälle, in denen die vorläufige Deckung vorzeitig erlischt, sind die folgenden:

  1. Deine Kündigung: Meldest du dein Fahrzeug an und kündigst deiner neuen Kfz-Versicherung per Widerrufsrecht, ist es möglich, dass das von dir zugelassene Fahrzeug nicht auf die Straße darf. Suche dir also zunächst eine neue Kfz-Versicherung und kläre mit ihr die vorläufige Deckung, bevor du in Konflikt mit dem Gesetz gerätst.
  2. Kündigung von Seiten deiner neuen Kfz-Versicherung: Die vorläufige Deckung darf auch deine neue Kfz-Versicherung jederzeit kündigen. Sie ist jedoch an eine Frist von 14 Tagen gebunden. Das heißt: Für die folgenden 14 Tage genießt du noch die vorläufige Deckung, anschließend darf dein Auto ohne Versicherungsschutz nicht mehr auf öffentliche Straßen.

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