Was ist eine Haftpflichtversicherung? Das solltest du wissen...

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt für dich den Schadenersatz, wenn du einem anderen Schaden zufügst. Denn zum Schadenersatz bist du verpflichtet – auch bei einem Missgeschick ohne Absicht. Die private Haftpflicht ist allerdings freiwillig – der Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung dagegen oft Pflicht. Weil auch durch Unachtsamkeit in besonders unglücklichen Fällen große Summen an Schadenersatz zu leisten sind, ist die private Haftpflicht eine der wichtigsten privaten Versicherungen für Verbraucher. Das finden auch die Verbraucherschützer. Alles, was du zum Thema private Haftpflichtversicherung wissen willst und solltest – dazu liefert dir dieser Beitrag alle Infos im Überblick.

Missgeschick, Leichtsinn, Unachtsamkeit – fügst du anderen Schaden zu, musst du dafür einstehen. Dazu verpflichtet dich das Gesetz. Zum Schadenersatz bist du unabhängig von der Höhe des Schadens verpflichtet – und im Fall der Fälle übersteigt der Schadenersatz deinen finanziellen Spielraum enorm. Haus und Hof, Lohn und Gehalt sind vor den Forderungen aus dem Schadenersatz nicht sicher. Es droht der finanzielle Ruin. Um dieses Risiko abzufedern, gibt es die private Haftpflichtversicherung.

Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

Verfügst du als Verursacher eines Schadens nicht über eine private Haftpflichtversicherung, stehst du mit deinem gesamten Vermögen für einen Schaden ein. Herangezogen werden Bankkonten, Immobilien, Gehalt, Erbschaften – sogar ein Gewinn im Lotto. Die private Haftpflichtversicherung schließt du für relativ kleines Geld ab – und schützt dich so.

Unter den freiwilligen Versicherungen ist sie die Wichtigste: die private Haftpflichtversicherung.

Bei welchen Schäden greift die private Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Zahlungen für:

  1. Sachschäden: beschädigte oder zerstörte Gegenstände von Dritten
  2. Personenschäden: Verletzungen, Gesundheitsschäden bis hin zum Tod von Personen
  3. sonstige Schäden: hier zählen Vermögensschäden oder Mietsachschäden dazu. Kann eine geschädigte Person ihren Beruf eine bestimmte Zeit lang nicht mehr ausüben, wird der Verdienstausfall übernommen; verursachst du einen Wasserschaden in einer Mietwohnung und fremdes Eigentum wird beschädigt, zum Beispiel in der Mietwohnung unter dir, übernimmt die Privathaftpflicht.

Was zeichnet eine gute Haftpflichtversicherung aus?

Vergleichen lohnt sich auch bei der privaten Haftpflichtversicherung. Achte bitte auf folgende Punkte bei einer Haftpflichtversicherung für dich:

  • Versicherungssumme: hohe Versicherungssummen sind sehr wichtig, denn Personenschäden können in die Millionen gehen.
  • Schmerzensgeld: Personen, die durch dich zu Schaden kommen, können Schmerzensgeld fordern. Auch hier sollte deine Haftpflichtversicherung ausreichend hohe Summen zusichern.
  • Einschluss von Schlüsseln: Schlüssel für Schließanlagen gehen bei Verlust ganz schön ins Geld, denn dann müssen gleich viele teure Schlösser ausgetauscht werden. Achte darauf, dass deine Haftpflicht diese Besonderheit einschließt.
  • Gefälligkeitsschäden: Du hilfst bei einem Umzug, lässt das Notebook fallen und es geht kaputt. Im Normalfall bist du – wegen der Gefälligkeit – vom Gesetz her nicht schadenersatzpflichtig. Da Nachbarschafts- oder Umzugshilfe aber gang und gäbe sind und gute Beziehungen wichtig, zahlen moderne Haftpflichtversicherungen hier trotzdem.
  • Forderungsausfall: Erleidest du einen Personenschaden mit Folgen, und der Verursacher kann deine Schadenersatzforderungen nicht erfüllen – zum Beispiel, weil er nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügt –, musst du ohne Haftpflichtversicherung selbst zahlen. Oder: Bist du zum Beispiel durch einen Unfall körperlich beeinträchtigt und musst dein Haus umbauen, gehst du auch finanziell leer aus. Damit dies nicht geschieht, schließt eine zuverlässige Haftpflichtversicherung den Forderungsausfall mit ein.

Wer ist in der privaten Haftpflichtversicherung versichert?

Zunächst einmal gilt: die Haftpflichtversicherung läuft auf dich als Versicherungsnehmer. Rechte und Pflichten betreffen nur deine Person. Folgenden Ausnahmen gelten:

  • In der Regel kannst du deinen Lebenspartner oder Partnerin in deine Haftpflichtversicherung aufnehmen – auch ohne Eheschließung. Beachten musst du: gegenseitige Schadenersatzansprüche scheiden bei einem gemeinsamen Vertrag aus. Das wird wichtig zum Beispiel bei einem Autounfall – mit dir und deinem Partner oder deiner Partnerin. Informiere dich bei deiner Haftpflichtversicherung über Details, bevor du einen gemeinsamen Vertrag abschließt.
  • In der Familienhaftpflicht gilt: Nicht volljährige Kinder in deinem Haushalt sind über dich mitversichert. Auch wenn die Kinder noch nicht verheiratet sind, jedoch sich außerhalb deines Haushalts aufhalten, sind sie mitversichert – während der Schulausbildung, beruflicher Erstausbildung oder des Studiums, bei einem Work-and-Travel-Programm oder als Au-pair sowie bei freiwilligen sozialen Diensten. Nehmen Kinder ein zweites Studium nach dem ersten auf oder starten im Beruf durch, benötigen sie eine eigene Haftpflichtversicherung.

Was gilt für Haustiere – sind diese in meiner Haftpflichtversicherung abgesichert?

Kleintiere wie Katzen, Wellensittich oder Meerschweinchen sind in deiner Haftpflichtversicherung enthalten. Das heißt: Verursachen diese Tiere Schäden am Eigentum eines anderen, bist du abgesichert.

Eigene Haftpflichtversicherung für Hund oder Pferd

Nicht abgesichert bist du bei größeren Tieren – wie einem Hund oder gar einem Pferd. Hier gibt es – wegen des höheren Risikos – eigene Haftpflichtversicherungen. In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht per Gesetz vorgeschrieben. Die Pferdehalterhaftpflicht ist freiwillig. Da durch den Ausbruch eines Pferdes von der Koppel und Eingriff in den Straßenverkehr oder den Biss eines Hundes schnell hohe Schadenersatzansprüche entstehen, sind beide Haftpflichtversicherungen sehr zu empfehlen.

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Private Haftpflichtversicherung: diese Fälle sind NICHT versichert

Beachte, dass alle Versicherer in der Regel bestimmte Schadensfälle ausschließen. Sei es, um mögliche Betrugsoptionen auszuschließen, sei es, weil die Risiken nicht einschätzbar sind. Ausgeschlossen von der Haftpflichtversicherung sind folgende Schäden und Schadenersatzansprüche:

  • Schäden, die du mit Vorsatz herbeiführst – im Unterschied zu grober Fahrlässigkeit, bei der die Haftpflichtversicherung einspringt
  • Schadenersatzansprüche zwischen Angehörigen deiner Familie im selben Haushalt oder zwischen gesetzlichen Vertretern wie Eltern und Kinder
  • Schadenersatzansprüche zwischen Personen, die einen gemeinsamen Vertrag bei einer Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Das betrifft zum Beispiel Haftpflichtverträge für Paare; solche Verträge sparen Geld, haben aber spezielle „Lücken“, die du unter die Lupe nehmen solltest – und gegebenenfalls gesondert absichern kannst
  • Schäden an Sachen von Fremden, die du bearbeitest
  • Umwelt-, Asbest- oder Strahlenschäden
  • Schäden an Sachen von Fremden, die sich in deinem Besitz finden bei Miete, Leasing oder Pacht. Hier gilt die Ausnahme: Mietobjekte wie die eigene Wohnung sind ausgenommen. Ein Beispiel: Fällt dir der Parfum-Flakon ins Waschbecken, das daraufhin kaputt geht, springt die private Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz an deinen Vermieter ein. Für alle anderen Fälle musst du Details klären, wo eine Lücke für deine persönliche Situation besteht

Haftpflichtversicherung: Leistungen vergleichen

Die einzelnen Versicherer unterscheiden darüber hinaus einzelne Leistungspakete – und bieten gegen entsprechend höhere Beiträge auch die Absicherung von sonst ausgeschlossenen Leistungen an. Hier hilft dir wie immer ein Vergleich der einzelnen Haftpflichtversicherungen.

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