Welche Versicherung übernimmt Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Schmerzensgeld gibt es für immaterielle Schäden nach einem Unfall – als Schadenersatz für Körperschäden, seelische Belastungen und weitere Unwohlgefühle. Es muss eingeklagt werden – außergerichtliche Einigungen sind jedoch möglich. Wenn dir überhaupt Schmerzensgeld zusteht, dann schlägt ein Anwalt in der Regel ein höheres Schmerzensgeld für dich heraus. Alles, was du für einen guten Überblick zum Thema wissen musst, liest du hier.

Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung, z. B. nach einem Verkehrsunfall

Schmerzensgeld gibt es in der Regel von einer Haftpflichtversicherung. Fügt ein Dritter dir Schaden zu, greift dessen Haftpflicht. Fügst du ihm Schaden zu, greift deine Haftpflicht. Schmerzensgeld gibt es meist nach Verkehrsunfällen mit schweren Folgen für die Unfallbeteiligten. Hier zahlt dann die Kfz-Haftpflicht – oder die Privathaftpflicht, wenn nur Fahrradfahrer und Fußgänger beteiligt sind. 

Auch die Forderungsausfalldeckung deiner eigenen Privathaftpflicht kann Schmerzensgeldzahlungen für dich übernehmen – bei entsprechender Klausel. Wirst du von einem Hund gebissen, kommt die Tierhalterhaftpflicht ins Spiel. Darüber hinaus leisten noch andere Haftpflichtversicherungen Schmerzensgeld – zum Beispiel bei medizinischen Operationen und ärztlichen Behandlungsfehlern.

Schmerzensgeld von der Unfallversicherung auch für Knochenbrüche & Co

Schmerzensgeld nennen aber auch einige private Unfallversicherungen bestimmte Leistungen in bestimmten Tarifen. So erhältst du von deiner FRIDAY Unfallversicherung etwa Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen oder Bänderriss im Tarif Relax.

Schmerzensgeld kommt in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Es muss gerichtlich eingefordert werden – ein Anwalt schlägt hier in der Regel ein höheres Schmerzensgeld heraus.

Was ist die Grundlage, um Schmerzensgeld zu erhalten?

Schmerzensgeld gibt es für dich als Geschädigten per Gesetz dann, wenn du einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen erhalten sollst. Ist dein Schaden durch einen Dritten zustande gekommen, kannst du in der Regel Schmerzensgeld beanspruchen. Individuell ist stets die Höhe deines Schmerzensgelds. Es gibt jedoch Tabellen mit Richtwerten.

Wie hoch ist mein Schmerzensgeld: die Schmerzensgeldtabelle

Die Tabellen für Schmerzensgeld sind sehr umfangreich – wie eben auch die möglichen Verletzungen. Deshalb führen wir hier nur auf, für welche Körperteile und Fälle es solche Tabellen gibt. Die sogenannte Becksche Schmerzensgeldtabelle ist meist die Grundlage von Berechnungen.

 Armbruch

Augenverletzung

Bandscheibenvorfall

Bänderriss

Beckenbruch

Behandlungsfehler

Beleidigung

Brustbeinbruch

Ellenbogenbruch

Gehirnerschütterung

Handgelenkbruch

Hämatom

Hundebiss

HWS-Zerrung

Jochbeinbruch

Kieferbruch

Kreuzbandriss

Kopfverletzung

Mobbing

Narbe im Gesicht

Nasenbeinbruch

Oberschenkelhalsbruch

Pfefferspray

Platzwunde am Kopf

Prellung

Psychische Schäden

Rippenbruch

Schädelhirntrauma

Schleudertrauma

Schlüsselbeinbruch

Schultergelenksprengung

Schulterluxation

Sprunggelenksfraktur

Tinnitus

 Vergewaltigung

Zahnverlust

Schmerzensgeld erhalten: diese Summen entschieden einige Gerichte

Die Gerichte haben viel Spielraum bei der Beurteilung, wie hoch ein Schmerzensgeld ausfällt. Denn erlittenes Leiden ist schwer mit Geld aufzuwiegen. In der Regel gilt: Mit einem Anwalt schlägst du als Geschädigter meist mehr Schmerzensgeld für dich heraus. Die Spannweite reicht dabei von wenigen hundert Euro bis hin zu hohen sechsstelligen Summen. Bei den hohen Summen geht es meist um schwere Dauerschäden, besonders bei jungen Menschen.

Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung der letzten Jahre: 

  • leichte HWS-Distorsion nach Autounfall: Eine Beifahrerin erhielt 300 Euro Schmerzensgeld.
  • Ungeziefer im Hotel: Eine Familie erhielt für juckende Insektenbisse über mehrere Nächte im Hotel 1.000 Euro.
  • Biss eines Hundes: 1.190 Euro erhielt eine Frau nach dem Biss eines fremden Hundes für Wunden, Narben und Hundephobie.
  • Fahrradunfall: 800.000 Euro erhielt ein Fahrradfahrer nach einer Querschnittlähmung mit Depressionen und lebenslanger Pflege nach einem Sturz über eine Absperrung eines Feldwegs durch Stacheldraht, die Jagd-Pächter aufgestellt hatten.
  • Unfall im Straßenverkehr: Ein Motorradfahrer erhielt wegen seines Oberschenkelbruches, einer schweren Sprunggelenksverletzung und der Verhinderung seines Berufswunsches 42.000 Euro Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem Auto, das die Vorfahrt missachtete.

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Was bestimmt die Höhe meines Schmerzensgelds?

Rechtlich gesehen gilt: Verletzung deines Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung können Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Die häufigsten Fälle für Schmerzensgeld gibt es im Verkehrsrecht. Typisch sind hier Schleudertrauma, Schnittwunden oder Knochenbrüche. 

Für die Berechnung der Höhe werden die folgenden Faktoren herangezogen: 

  • Art und Dauer der Schmerzen, Umfang und Anzahl operativer Maßnahmen
  • Dauer eines Krankenhausaufenthalts
  • notwendige medizinische Therapien nötig
  • Art und Dauer eventueller Arbeitsunfähigkeit 

Je schwerer deine Verletzung und je länger die Zeit bis zur Genesung, desto höher wird dein Schmerzensgeld. Kein Schmerzensgeld gibt es jedoch für Beulen, blaue Flecken oder weitere kleine Verletzungen, die keine Folgeschäden haben.

Für die Schmerzensgeldhöhe gibt es aber noch weitere Faktoren, wie: 

  • soziale Belastungen: wenn du einen Sport nicht mehr ausüben kannst oder du nicht mehr wie vorher am sozialen Leben teilhaben kannst
  • Dauerschäden: wie Narben, die ästhetisch unbefriedigend sind und sich auf dein Selbstbewusstsein auswirken
  • weitere Schäden, die dein Leben beeinträchtigen: wenn eine zukünftige Elternschaft zum Beispiel erschwert wird oder ausgeschlossen
  • dein Alter: denn Schäden wirken sich einfach länger auf dein Leben aus
  • individuelle Faktoren: wenn du etwa als Musiker einen Finger verlierst

Leicht oder schwer fahrlässig gehandelt sowie Mitschuld: das hat Einfluss aufs Schmerzensgeld

Wer dich schädigt, muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, damit du Schmerzensgeld erhältst. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird dabei auch davon beeinflusst, ob leicht fahrlässig oder schwer fahrlässig gehandelt wurde. Trifft dich eine Mitschuld, kann das die Höhe deines Schmerzensgelds senken. 

Drei Jahre nach Ende des Jahres deines Schadens kannst du nach § 195 BGB in der Regel Schmerzensgeld einfordern – dann setzt die Verjährung ein. 

Gut zu wissen: Schmerzensgeld bleibt grundsätzlich steuerfrei. Achtung heißt es jedoch, wenn es wegen Erwerbsunfähigkeit zu weiteren Zahlungen kommt – wie zum Beispiel einer Rente. Hier werden materielle Schäden mit ausgeglichen. Im Einzelfall kommt es dort zu einer Besteuerung.

Schmerzensgeld auch ohne Arztbesuch – geht das?

Meistens benötigen Verletzungen ärztliche Versorgung. Dann solltest du um einen ausführlichen Arztbericht bitten. So ist sichergestellt, dass die Dokumentation nach Auto- oder Fahrradunfall glaubwürdig ist. Du kannst aber auch nachträglich zum Arzt gehen – und dann Schmerzensgeld einfordern. In der Regel wird hier aber die Gegenseite gute Argumente haben, dass die Verletzung weniger schlimm sei – und dein Schmerzensgeld fällt geringer aus. Für maximale Entschädigung ist der Arztbesuch deshalb Pflicht.

Schmerzensgeld bei verschiedenen Beispielen: wie hoch ist es?

Einige typische Beschwerden, Krankheiten und Beeinträchtigungen werden häufig im Internet gesucht. Beachte jedoch, dass ein Grundsatz für Schmerzensgeld gilt: Die Verletzungen müssen durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines Dritten zustande gekommen oder sich verschlimmert haben. 

Die Summen lauten wie folgt: 

  • Bandscheibenvorfall: 2.600 Euro
  • Fingerbruch: von 600 Euro bis 1.500 Euro
  • Hörsturz: von ca. 6.000 Euro bis 12.000 Euro
  • Kopfschmerzen: ca. 250,- Euro
  • Nackenschmerzen: ca.250,- bis 12.800 Euro
  • Polytrauma: bis zu 520.000 Euro
  • Posttraumatische Belastung: bis 30.000 Euro
  • Rippenbruch: ca. 17.900 Euro
  • Schleudertrauma: 150 bis 6.000 Euro
  • Schlüsselbeinbruch: ca. 1.000 Euro
  • Zahnverlust: 800 bis 12.000 Euro
  • Beinbruch: 7000 Euro bis 16.000 Euro
  •  mit Todesfolge: bis zu 50.000 Euro für Erben
  • Querschnittslähmung: zwischen 100.000 und 750.000 Euro

Schmerzensgeld ist sehr individuell – und von vielen Faktoren abhängig. Grundlage sind die Beckschen Schmerzensgeldtabellen

Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem Hund – was gilt?

Wirst du von einem Hund gebissen, haftet der Hundehalter für die Schäden, die du erleidest. Hier greift eine Hundehalter-Haftpflicht. In einigen Bundesländern ist diese Versicherung Pflicht.

Auch beim Hundebiss gibt es Schmerzensgeldtabellen. Beispiele der Gerichte reichen hier von 3.000 Euro bis zu knapp 40.000 Euro bei einem Hundebiss mit Verletzungen an Brust, Unterarm, Schulter und Hand.

Auch hier gilt: Du musst deine Ansprüche auf Schmerzensgeld gerichtlich einfordern. Ein guter Anwalt wird für dich in der Regel eine höhere Summe herausschlagen als du selbst im Alleingang. Die Anwaltskosten übernimmt hier eine Rechtsschutzversicherung – je nach Tarif in unterschiedlicher Höhe.

Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einem Pferd – was gilt?

Pferdetritte oder Reitunfälle können schwere Verletzungen hervorrufen: Tritte, Bisse oder Stürze vom Pferd sind die Ursache. Hier stehen hohe Schmerzensgelder auf dem Plan, je nach den umfangreichen Verletzungen. In der Regel wird berechtigtes Schmerzensgeld hier von der Pferdehalter-Haftpflicht getragen. Diese Haftpflicht ist Pflicht.

Was gilt für Schmerzensgeld nach einem Unfall mit Fahrerflucht?

Bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht kann die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht eines Fahrradfahrers nicht herangezogen werden. Hier springt auch beim Thema Schmerzensgeld die Verkehrsopferhilfe e. V. ein – in der Regel aber nur bei besonders schweren Verletzungen.

Was gilt für Schmerzensgeld bei Schulunfällen?

Bei Schulunfällen greift grundsätzlich nur die gesetzliche Unfallversicherung. Es sei denn, Dritte sind beteiligt. Fährt – Gott bewahre – jemand auf dem Schulweg dein Kind an, sind hier prinzipiell Forderungen auf Schmerzensgeld an die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht des Verkehrsteilnehmers möglich.

Was gilt für Schmerzensgeld bei Unfällen im Ausland?

Bei Unfällen im Ausland ist die Rechtslage in vielen Fällen für dich als Laien unübersichtlich. Einen Anwalt für die Einforderung von Schmerzensgeld heranzuziehen, ist eine gute Idee. Ebenfalls von Bedeutung: EU oder Nicht-EU-Land. Beißt dich in Frankreich ein französischer Hund, gilt das französische Recht. Beißt dich der Hund vom deutschen Miturlauber, gilt deutsches Recht.

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