Gartenmöbel in der Hausratversicherung: Welche Schäden sind versichert?

Egal ob durch Feuer, Diebstahl oder Vandalismus: Werden Haushaltsgegenstände und Wertsachen in einer Wohnung beschädigt, dann greift im Regelfall die Hausratversicherung. Doch was ist eigentlich mit all den Dingen jenseits der eigenen vier Wände? Sind Gartenmöbel in der Hausratversicherung mitversichert? Welchen Versicherungsschutz deine teuren Terrassenmöbel, Gartenwerkzeuge, Grill und  Dekorationselemente wie Skulpturen, Pflanztöpfe und Lampen haben, erfährst du hier.

Der Garten als „versichertes Grundstück“

Haben Hausbesitzer oder Wohnungsmieter eine Hausratversicherung abgeschlossen, dann besteht mit Blick auf Gartenmöbel wie Tische, Stühle, Sonnenschirme und ähnliche Gegenstände in der Regel kein Grund zur Sorge. Denn in vielen Policen wird der Garten als Teil des versicherten Grundstücks mit abgedeckt. So etwa auch bei der FRIDAY Hausratversicherung, die nicht nur handelsübliche Gartenmöbel, sondern auch Grills im Wert von bis zu 5.000 Euro ersetzt, wenn sie durch Hagel oder Sturm beschädigt werden. 

Vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung solltest du trotzdem in jedem Fall genau prüfen, welche Leistungen enthalten sind. Im Zweifelsfall lohnt es sich dabei auch, den Versicherungsanbieter direkt zu kontaktieren und sicherzustellen, dass Gartenmöbel und andere Gegenstände im Freien ausreichend abgedeckt sind. Immerhin können die Bedingungen einer Hausratversicherung je nach Versicherungsanbieter und Vertrag stark variieren. 

Übrigens: Der Begriff „Außenversicherung“, der in diesem Zusammenhang oft fällt, ist eher irreführend. Eine Außenversicherung hat mit dem Garten als „Außenbereich“ nämlich wenig zu tun, sondern erweitert den Versicherungsort für den Fall, dass du dich nicht in den eigenen vier Wänden befindest. So wird etwa dein Reisegepäck in einem Hotel versichert oder ein Wertgegenstand im Büro.

Von Hagelschaden bis Diebstahl: Wann greift die Hausratversicherung?

Welche Schäden an Gartenmöbeln und -geräten von einer Hausratversicherung abgedeckt werden, hängt nicht unwesentlich vom jeweiligen Tarif und vom Versicherungsanbieter ab. In der Regel beziehen sich entsprechende Vereinbarungen jedoch auf die folgenden Schadensfälle:

Sturm- und Hagelschäden

Werden deine Gartenmöbel oder -geräte von einem schweren Gewitter zerstört oder durch Hagel beschädigt, dann sind sie in der Regel über deine Hausratversicherung abgedeckt. Denn zum Hausrat zählen bei vielen Versicherern nicht nur dein Hab und Gut in den eigenen vier Wänden, sondern auch deine Gartenmöbel und andere frei bewegliche Gegenstände auf Terrasse, Balkon oder im Garten.

In der FRIDAY Hausratversicherung sind Schäden durch Hagel an deinen Gartenmöbeln und an anderen frei beweglichen Gegenständen beispielsweise bis zu einer Summe von 5.000 € mitversichert.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Einbrecher haben einen teuren Grill entwendet, einen Rasenmäher mitgenommen oder Werkzeuge gestohlen? Keine Sorge, auch hier greift im Normalfall die Hausratversicherung. Wichtig: Es muss sich hierbei um einen Einbruchdiebstahl handeln. Ein einfacher Diebstahl ist über die Hausratversicherung nicht abgedeckt. Bei der FRIDAY Hausratversicherung bist du im Fall eines Einbruchdiebstahls mit bis zu 2.500 € versichert – und bekommst dein gestohlenes Hab und Gut zum Neuwert ersetzt.

Sind bei einem Einbruchdiebstahl auch Schäden durch Vandalismus entstanden – also durch die mutwillige Zerstörung deines Hausrats –, dann sind diese ebenfalls mit abgedeckt.

Hinweis:  In der FRIDAY Hausratversicherung gibt es auch eine Außenversicherung, die dich vor Einbruchdiebstahl schützt, wenn du unterwegs bist. So bist du selbst dann versichert, wenn in dein Hotelzimmer oder in deine Ferienwohnung eingebrochen wird.

Feuer- und Sengschäden

Bei einem Grillunfall kann durch Funkenflug oder heiße Kohlen schnell das Garteninventar in Mitleidenschaft gezogen werden. Zudem kann im Zuge eines unkontrollierten Feuers auch eine plötzliche Ruß- und Rauchentwicklung dafür sorgen, dass Polster und Kleidungsstücke ruiniert werden. Auch Schäden dieser Art werden von einer Hausratversicherung jedoch in der Regel abgedeckt, solange sie Gartenmöbel und andere frei bewegliche Gegenstände auf Terrasse, Balkon oder im Garten betreffen.

Mit der FRIDAY Hausratversicherung bist du zudem auch gegen sogenannte Seng- und Schmorschäden versichert, die besonders oft im Zusammenhang mit Grills auftreten. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Zigarren-, Tabak- oder Zigarettenglut entstanden sind.

Hinweis:  Für Sturm-, Hagel- oder Feuerschäden am Haus selbst kommt die Hausratversicherung in keinem Fall auf. Dafür bedarf es einer Wohngebäudeversicherung.

Diese Gartenmöbel und -geräte sind oft mitversichert

Ist in einer Hausratversicherung nicht nur der Hausrat in den eigenen vier Wänden, sondern auch das Garteninventar mitversichert, dann fallen darunter im Normalfall die folgenden Gegenstände:

  • Gartenstühle, -tische und anderes Mobiliar im Außenbereich (Pavillons, Sonnenschirme etc.)
  • Gartengeräte und -werkzeuge (Heckenscheren, Leitern, Besen, Hochdruckreiniger etc.)
  • Rasenmäher und Mähroboter/Rasenroboter
  • Grills
  • Skulpturen und Dekorationselemente
  • Kinderspielgeräte und Sportgeräte
  • Im Außenbereich abgestellte Kinderwagen
  • Wäschespinnen

Zudem deckt unsere Versicherung sogar den sogenannten Leinendiebstahl mit ab. Selbst, wenn dir die Wäsche direkt von der Wäscheleine gestohlen wird, bist du also bis zu 2.500 € abgesichert.

Schütze deine Gartenmöbel

In der FRIDAY Hausratversicherung ist neben den Gartenmöbeln auch deine Garage auf dem versicherten Grundstück mit abgesichert.

Leistungsobergrenzen, Selbstbeteiligung und Ausnahmen

Für gewöhnlich kann bei Vertragsabschluss auch eine Selbstbeteiligung festgelegt werden, die im Schadensfall auf dich entfällt, dir dafür jedoch Preisvorteile beim Versicherungstarif einbringen kann. Vor dem Abschluss solltest du dir unbedingt Gedanken über die Versicherungssumme machen. Das ist die maximale Obergrenze, bis zu der im Schadensfall deine Hausratversicherung leistet und sie sollte unbedingt den kompletten Wert deines Hausrats samt Gartenmöbeln widerspiegeln.

Wichtig zu wissen ist auch, dass der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung sich ausschließlich auf das eigene Grundstück bezieht und keine anderen Gartenanlagen miteinschließt. Betreibst du also etwa neben deinem privaten Garten noch einen Klein- oder Schrebergarten in einem anderen Stadtteil oder auf dem Land, dann ist dieser nicht automatisch mitversichert. In diesem Fall kann es sich vielmehr lohnen, eine zusätzliche Garten- oder Kleingartenversicherung abzuschließen.

Tipps für einen verbesserten Versicherungsschutz

Im Garten lagern besonders teure Geräte, der Schutz durch die Hausratversicherung scheint unzureichend oder du willst einfach nur komplett auf Nummer sicher gehen? Dann kann es sich lohnen

  • Wertgegenstände separat zu versichern: Beispielsweise dann, wenn das Garteninventar nicht nur herkömmliche Werkzeuge, sondern auch besonders teure Gerätschaften wie Aufsitzrasenmäher oder Luxusmöbel enthält.
  • Versicherungsgegenstände fotografisch zu dokumentieren: So lassen sich fehlende Gerätschaften und Wertsachen im Falle eines Einbruchs genauer und schneller identifizieren (auch abgeheftete Kaufbelege können hier von Vorteil sein).
  • regelmäßig den Versicherungsumfang und die Deckungssumme zu prüfen: Etwa für den Fall, dass der Wert des Gartenmobiliars signifikant gestiegen ist und ein Tarifwechsel vorteilhaft wäre.
  • erwartbaren Schäden selbst vorzubeugen: Hagel- und Sturmschäden können beispielsweise durch das Abdecken des Außenmobiliars mit Planen und Schutzbezügen verhindert werden. Zudem ist es ratsam, Gartenmöbel in der Winterzeit im Keller oder in der Garage zu verstauen.

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung bei Gartenmöbeln

  • Gibt es eine Leistungsobergrenze für Schäden an Gartenmöbeln?

    In der Regel haben auch Hausratversicherungen – ganz ähnlich wie andere Versicherungen (zum Beispiel eine Fahrradversicherung) – sogenannte Leistungsobergrenzen, die je nach Versicherungsanbieter und Versicherungstarif variieren. Du kannst also nicht automatisch davon ausgehen, dass jeder Schaden unabhängig von den Gesamtkosten vollumfänglich ersetzt wird. Vielmehr kann es sein, dass nur ein gewisser Anteil des Schadens von der Versicherung übernommen wird, insofern dieser die festgelegte Leistungsobergrenze (beispielsweise 1.500 Euro) überschreitet.

  • Wie wirkt sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung aus?

    Bei vielen Versicherern kann  beim Abschluss einer Hausratversicherung auch eine Selbstbeteiligung festgelegt werden. Das heißt, zwischen der Versicherung und dem Versicherten wird eine vertraglich geregelte Summe festgelegt, mit der sich der Versicherte an einem etwaigen Schaden beteiligt. Die FRIDAY Hausratversicherung hat keine Selbstbeteiligung. Das bedeutet du bekommst im Schadenfall die komplette Summe ohne Eigenanteil erstattet.

  • Wie beeinflusst die Lagerung von Gartenmöbeln im Winter den Versicherungsschutz?

    Du stehst als Versicherter in der Regel nicht in der Pflicht, die eigenen Gartenmöbel besonders gut zu sichern oder zu verstauen, wenn dein Garten durch einen Zaun, eine Mauer oder eine Hecke eingehegt ist. Wird ein Stuhl  im Winter aus deinem Garten entwendet, dann wird es dir nicht zum Nachteil ausgelegt, wenn du ihn nicht in der Garage oder im Wintergarten eingelagert hast. Trotzdem lohnt es sich natürlich, das Gartenmobiliar im Winter gut zu verstauen. Für Wetter- und Nässeschäden an der Garnitur kommt die Hausratversicherung nämlich nicht auf.

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