Gartenmöbel, Sonnenschirm und Markise sind bei Schäden durch Sturm versichert
Bei Beschädigungen durch Wind im Außenbereich, wie zum Beispiel Sturmschäden an Gartenmöbeln oder Sonnenschirmen, ist die Windstärke, die zum Schaden geführt hat, entscheidend. Zur Messung dieser wird die Beaufort-Skala verwendet. Sie reicht von Windstärke 0 (absolute Windstille) bis zur Windstärke 12 (Orkan). In der Hausratversicherung spricht man ab Windstärke 8 von einem Sturmschaden. Das entspricht ungefähr 62 bis 74 Kilometer pro Stunde.
Gut zu wissen: Schäden in Innenräumen, die durch starken Wind oder Sturm entstanden sind, reguliert FRIDAY ohne Mindestwindstärke.
Auch wenn du einen Brand grob fahrlässig herbeigeführt hast, zum Beispiel weil du das Zimmer verlassen hast, obwohl die Kerze noch brannte, zahlen wir deinen Schaden.
Egal wie alt Sofa oder Teppich waren, wurden sie durch einen Brand oder Feuer beschädigt, erstatten wir dir den Betrag, für den du sie neu kaufen kannst.
Im Falle eines Schadens übernehmen wir den kompletten Schaden. Du musst keine Selbstbeteiligung leisten.
Wenn eine starke Bö deinen neuen Sonnenschirm in Nachbars Garten weht und der Stoff dadurch reißt, erstatten wir dir diesen zum Neuwert. Denn: frei bewegliche Gegenstände im Garten deines versicherten Grundstücks sind bei FRIDAY bis 5.000 € mitversichert.
Ein Sturm reißt deine Satellitenschüssel vom Dach. Diese fällt auf deine Markise und verursacht an ihr einen Schaden. Kein Problem: Sturmschäden an Antenne und Markise sind in der Hausratversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt.
Ein Baum wird bei einem Sturm entwurzelt und fällt auf dein Wohnhaus. Durch diesen Sturmschaden dringt nun Regen ein und sorgt für Schäden an deiner Gästecouch. FRIDAY übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, selbst wenn die Windstärke, die den Baum zu Fall gebracht hat, bei weniger als 8 lag.
Ja, wenn bei einem Sturm mit der Windstärke 8 oder höher freistehende Gegenstände wie Gartenmöbel oder ein Sonnenschirm durch den Sturm beschädigt wurden. Frei bewegliche Gegenstände auf der Terrasse sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Ja, freistehende Gegenstände auf deinem Balkon sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Schäden am Balkon selbst sind allerdings nicht in der Hausratversicherung abgedeckt.
Nein, denn es handelt sich um ein festes Gebäude. Steht das Gartenhaus auf deinem versicherten Grundstück, ist allerdings das Inventar im Gartenhaus bis zur vereinbarten Versicherungssumme in der FRIDAY Hausratversicherung versichert, wenn es durch einen Sturm beschädigt wird.
Nein, es ist keine Bedingung, dass du Rauchmelder oder einen Feuerlöscher in der Wohnung hast, damit die Hausratversicherung einen Schaden übernimmt. Allerdings solltest du diese Vorkehrungen zu deiner eigenen Sicherheit treffen, damit du einen Brand möglichst schnell bemerkst und ihn bekämpfen kannst.
Nein, der Rollladen ist Bestandteil des Gebäudes und damit nicht in der Hausratversicherung abgesichert. Ein Rollladen ist über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Nein, denn bei einem Zaun handelt es sich nicht um einen beweglichen Gegenstand. Dein Zaun ist allerdings über die Wohngebäudeversicherung versichert.
In den meisten Fällen sind die Sturmschäden am Trampolin nicht abgedeckt, da es sich nicht um einen frei beweglichen Gegenstand handelt. Ein Trampolin hat in der Regel einen festen Platz im Garten und sollte möglichst auch im Boden verankert sein, um Schäden an Personen oder Gebäuden bei einem Sturm zu verhindern. Handelt es sich um ein kleineres Trampolin, das gelegentlich auch im Freien genutzt wird, ist es bei FRIDAY bis zu 5.000 € bei einem Sturmschaden abgesichert.
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FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.