Sturmschaden in der Hausratversicherung

Gartenmöbel, Sonnenschirm und Markise sind bei Schäden durch Sturm versichert

hero2 image

Ab welcher Windstärke handelt es sich um einen Sturmschaden?

Bei Beschädigungen durch Wind im Außenbereich, wie zum Beispiel Sturmschäden an Gartenmöbeln oder Sonnenschirmen, ist die Windstärke, die zum Schaden geführt hat, entscheidend. Zur Messung dieser wird die Beaufort-Skala verwendet. Sie reicht von Windstärke 0 (absolute Windstille) bis zur Windstärke 12 (Orkan). In der Hausratversicherung spricht man ab Windstärke 8 von einem Sturmschaden. Das entspricht ungefähr 62 bis 74 Kilometer pro Stunde. 

Gut zu wissen: Schäden in Innenräumen, die durch starken Wind oder Sturm entstanden sind, reguliert FRIDAY ohne Mindestwindstärke.

Dein Schutz bei Sturmschäden

Die FRIDAY Hausratversicherung ab 1,79 € pro Monat

Deine Vorteile in der FRIDAY Hausratversicherung

Erstattung bei grober Fahrlässigkeit

Auch wenn du einen Brand grob fahrlässig herbeigeführt hast, zum Beispiel weil du das Zimmer verlassen hast, obwohl die Kerze noch brannte, zahlen wir deinen Schaden.

Erstattung zum Neuwert

Egal wie alt Sofa oder Teppich waren, wurden sie durch einen Brand oder Feuer beschädigt, erstatten wir dir den Betrag, für den du sie neu kaufen kannst.

Keine Selbstbeteiligung

Im Falle eines Schadens übernehmen wir den kompletten Schaden. Du musst keine Selbstbeteiligung leisten.

Schadenbeispiele: Diese Sturmschäden sind bei FRIDAY versichert

Sturmschäden im Garten

Wenn eine starke Bö deinen neuen Sonnenschirm in Nachbars Garten weht und der Stoff dadurch reißt, erstatten wir dir diesen zum Neuwert. Denn: frei bewegliche Gegenstände im Garten deines versicherten Grundstücks sind bei FRIDAY bis 5.000 € mitversichert.

Sturmschäden an Markise und Antennenanlage

Ein Sturm reißt deine Satellitenschüssel vom Dach. Diese fällt auf deine Markise und verursacht an ihr einen Schaden. Kein Problem: Sturmschäden an Antenne und Markise sind in der Hausratversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt.

Sturmschäden im Innenbereich

Ein Baum wird bei einem Sturm entwurzelt und fällt auf dein Wohnhaus. Durch diesen Sturmschaden dringt nun Regen ein und sorgt für Schäden an deiner Gästecouch. FRIDAY übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, selbst wenn die Windstärke, die den Baum zu Fall gebracht hat, bei weniger als 8 lag.

Im Falle eines Sturmschadens an deiner Seite

Jetzt FRIDAY Hausratversicherung abschließen

Diese Schäden sind in der Hausratversicherung nicht versichert

  • Schäden durch Wind im Außenbereich bei einer Windstärke geringer als 8: Wurde dein Sonnenschirm durch Wind mit einer Stärke zwischen 0 und 7 beschädigt, handelt es sich nicht um einen Sturmschaden. 
  • Schäden an fest verbauten Gegenständen: Hast du einen fest im Boden verankerten Pavillon, ein Gartenhaus, Gewächshaus oder einen gemauerten Kamin im Garten, sind diese nicht in der Hausratversicherung mitversichert.
  • Sturmschäden im Kleingarten: Versichert sind nur Gegenstände, die sich im Außenbereich des versicherten Grundstücks befinden. Hast du auch noch einen Kleingarten an einem anderen Ort, musst du diesen separat versichern.
  • Schäden durch Sturmflut: Wurden Fenster oder Türen nicht ordnungsgemäß verschlossen und Regenwasser dringt ein, ist der Schaden nicht versichert.

Sturmschaden bei der Versicherung melden: Nachweis, dass ein Sturm aufgetreten ist

Damit wir deinen Schaden als Sturmschaden einstufen können, benötigen wir einen Nachweis, dass am Tag des Schadens  Windstärke 8 oder höher aufgetreten ist. Dafür muss der Wind nicht durchgängig in dieser Windgeschwindigkeit gemessen werden. Der Nachweis von Böen mit Windstärke 8 oder höher im angegebenen Schadenszeitraum reicht aus. Diesen bekommst du zum Beispiel beim Deutschen Wetterdienst. Auch Schäden an angrenzenden intakten Gebäuden, die nur durch einen Sturm entstanden sein können, gelten als Nachweis.

FAQ - Weitere Fragen zum Sturmschaden in der Hausratversicherung

  • Ist ein Sturmschaden auf meiner Terrasse versichert?

    Ja, wenn bei einem Sturm mit der Windstärke 8 oder höher freistehende Gegenstände wie Gartenmöbel oder ein Sonnenschirm durch den Sturm beschädigt wurden. Frei bewegliche Gegenstände auf der Terrasse sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.

  • Sind Schäden auf meinem Balkon nach einem Sturm versichert?

    Ja, freistehende Gegenstände auf deinem Balkon sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Schäden am Balkon selbst sind allerdings nicht in der Hausratversicherung abgedeckt.

  • Ist ein Sturmschaden an meinem Gartenhaus in der Hausratversicherung versichert?

    Nein, denn es handelt sich um ein festes Gebäude. Steht das Gartenhaus auf deinem versicherten Grundstück, ist allerdings das Inventar im Gartenhaus bis zur vereinbarten Versicherungssumme in der FRIDAY Hausratversicherung versichert, wenn es durch einen Sturm beschädigt wird.

  • Muss ich Rauchmelder oder einen Feuerlöscher haben, damit die Versicherung meinen Schaden übernimmt?

    Nein, es ist keine Bedingung, dass du Rauchmelder oder einen Feuerlöscher in der Wohnung hast, damit die Hausratversicherung einen Schaden übernimmt. Allerdings solltest du diese Vorkehrungen zu deiner eigenen Sicherheit treffen, damit du einen Brand möglichst schnell bemerkst und ihn bekämpfen kannst.

  • Übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten am Rollladen nach einem Sturmschaden?

    Nein, der Rollladen ist Bestandteil des Gebäudes und damit nicht in der Hausratversicherung abgesichert. Ein Rollladen ist über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

  • Übernimmt die Hausratversicherung einen Sturmschaden am Zaun?

    Nein, denn bei einem Zaun handelt es sich nicht um einen beweglichen Gegenstand. Dein Zaun ist allerdings über die Wohngebäudeversicherung versichert.

  • Sind Sturmschäden am Trampolin durch die Hausratversicherung abgedeckt?

    In den meisten Fällen sind die Sturmschäden am Trampolin nicht abgedeckt, da es sich nicht um einen frei beweglichen Gegenstand handelt. Ein Trampolin hat in der Regel einen festen Platz im Garten und sollte möglichst auch im Boden verankert sein, um Schäden an Personen oder Gebäuden bei einem Sturm zu verhindern. Handelt es sich um ein kleineres Trampolin, das gelegentlich auch im Freien genutzt wird, ist es bei FRIDAY bis zu 5.000 € bei einem Sturmschaden abgesichert.

Newsletter

News und Tipps direkt in dein Postfach.

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

logo