Wenn ein Unfall passiert, ist der Schock erstmal groß. Vor allem wenn jemand zu Schaden gekommen ist. Wenn ein Mitfahrer einen Personenschaden erleidet, und der Unfall nicht teilweise oder vollkommen selbstverschuldet ist, kommt dafür deine Kfz-Haftpflicht auf. Doch was, wenn dir als Fahrer etwas passiert? Personenschäden am Fahrer sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt, wenn es sich um einen eigenverschuldeten Unfall handelt – oder nur teilweise, wenn es sich um einen Unfall mit Teilschuld handelt. Auch wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist, tritt der Fahrerschutz in Kraft.
Wenn du als Fahrer ernsthaft verletzt bist, können die Folgekosten ein finanzielles Problem für dich werden. Genau da springt die Fahrerschutz-Versicherung ein. Während direkte Behandlungskosten von deiner Krankenversicherungen getragen werden, zahlt der Fahrerschutz dir Schmerzensgeld und Verdienstausfälle.