Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht – kein Fahrzeug darf ohne eine solche Versicherung auf die Straße. Die Kfz-Haftpflicht schützt vor kostspieligen Schäden, die bei Unfällen durch hohe Schadenersatzansprüche entstehen. Die gesetzlichen Mindestsummen für die Kfz-Haftpflicht betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Kfz-Versicherungen bieten jedoch fast immer höhere Deckungssummen, oft bis 50 bzw. 100 Millionen Euro.
Wer einen Schaden verursacht, haftet – so will es das Gesetz – mit seinem Privatvermögen. Der Schaden bei einem Verkehrsunfall kann dabei von beträchtlicher Höhe sein. Zumal, wenn nicht nur Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen entsteht, sondern auch Menschen zu Schaden kommen. Viele Autofahrer könnten solch hohe Summen nicht aufbringen – und Unfallgegner würden leer ausgehen. Aus diesem Grund ist die Kfz-Haftpflicht vom Gesetz her ausnahmslos Pflicht für Fahrer und Halter eines Fahrzeugs. Ohne nachgewiesene Kfz-Versicherung dürfen Auto, Motorrad & Co nicht auf die Straße.
Die Kfz-Haftpflicht deckt die Schadenersatzansprüche ab, die ein Unfallbeteiligter bei einem schuldhaft von dir verursachten Unfall stellt. Im Prinzip sind das:
Das Gesetz schreibt dabei Mindestsummen vor, die eine Kfz-Haftpflicht leisten muss. So liegt die Mindestsumme für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro je Versicherungsfall, bei 1,12 Millionen Euro für Sachschäden sowie bei 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Zum Nachweis deiner Kfz-Haftpflicht bei der Zulassungsstelle dient seit 2008 die sogenannte eVB-Nummer – für: elektronische Versicherungsbestätigung. Bei der Zulassung wird diese eVB-Nummer aus einer elektronischen Datenbank als Nachweis abgerufen. Die eVB-Nummer erhältst du automatisch von deiner Versicherung, sobald du die Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hast.
Ausschließlich auf privatem Gelände darfst du ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Versicherung fahren. Darüber hinaus gibt es keine Ausnahmen – das Fahren ohne Kfz-Haftpflicht ist eine Straftat.
Nur im Ausnahmefall verfügt ein deutscher Fahrer über keine Kfz-Haftpflicht. Denn bei der Kündigung der Versicherung informiert diese automatisch die Zulassungsstelle. In den wenigen seltenen Fällen, in denen das nicht so ist, gilt:
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