Fahren ohne Nummernschild ist nicht erlaubt – es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe. Der Grund: dein Fahrzeug muss identifiziert sein – denn es gibt mehr als 60 Millionen davon auf Deutschlands Straßen. Sogar ein Pappschild mit schiefen, selbstgemalten Buchstaben und Zahlen ist in Ordnung, verlierst du dein Nummernschild unterwegs. Das Fahren ohne Zulassung – mit einem Kennzeichen ohne gültige TÜV-Plakette – ist hingegen in Ausnahmefällen erlaubt. Lies in diesem Beitrag weitere Infos darüber, was für das Fahren ohne Kennzeichen Sache ist.
Das Wichtigste vorneweg: ohne Kennzeichen keine Fahrt. Nie – nicht und niemals im Straßenverkehr oder auf öffentlichen Plätzen. Der Grund: von den mehr als 60 Millionen Fahrzeugen auf Deutschlands Straßen will der Gesetzgeber das einzelne Fahrzeug immer identifizieren können. Deshalb ist das Fahren ohne Kennzeichen nicht erlaubt.
Fahren ohne Kennzeichen ist ein Verkehrsdelikt – es drohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug sowie Punkte in Flensburg.
Aber was, wenn du beim Fahren dein Nummernschild verlierst? Zum Beispiel auf einer Pause an deiner Autobahnraststätte? Dann tut’s zur Not das berüchtigte Pappschild, auf das du dein Kennzeichen malst. Wirst du angehalten, zeigst du damit bei der Polizei das richtige Verhalten. Bitte sorg dann aber so schnell wie möglich für Ersatz.
Auch wenn dein Kennzeichen gestohlen wird – ohne Kennzeichen darfst du nicht fahren. In diesem Fall erhältst du nach der Meldung des Diebstahls ein neues Kennzeichen, damit niemand dein gestohlenes Kennzeichen missbräuchlich nutzt. Denn jedes Kennzeichen wird nur genau ein Mal von der Zulassungsstelle vergeben.
Ohne Kennzeichen darfst du nicht auf die Straße – in Ausnahmefällen jedoch ohne Zulassung. Das bedeutet, dass du zum Beispiel auf deinem Kennzeichen keine gültige Zulassungsplakette befestigt hast. Unter den folgenden Voraussetzungen darfst du ohne Zulassung – jedoch mit Kennzeichen – mit deinem Fahrzeug fahren:
Eine weitere Ausnahme für das Fahren ohne Zulassung – dein Weg zur Hauptuntersuchung. Auch hier benötigst du natürlich ein Kennzeichen.
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Gewerbliche Händler verfügen über rote Kennzeichen. Damit erfolgen Fahrten zur Zulassungsstelle nach dem Kauf eines Autos. So meldet dein Kfz-Händler dir dein Fahrzeug nach einem Kauf meist gegen Gebühren auch auf der Zulassungsstelle an. Du selbst darfst keine roten Nummernschilder verwenden. Der Gebrauch eines roten Kennzeichens durch Privatpersonen ist verboten.
Eine weitere Alternative ist das Kurzzeit-Kennzeichen. Dieses Kennzeichnen heißt auch Fünftages-Kennzeichen. Du kannst dir das Kurzzeit-Kennzeichen gegen Nachweis einer gültigen HU sowie einer Kfz-Versicherung besorgen. Damit darfst du Probefahrten unternehmen oder ein Kfz vom Kauf- zum Wohnort überführen. Oder du nutzt das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten zum TÜV oder einem anderen Gutachter.
Fahren ohne Kennzeichen ist verboten – Bußgelder drohen, wirst du beim Fahren ohne Nummernschild angehalten. In besonders schweren Fällen droht bis zu einem Jahr Freiheitsentzug.
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