Feuerversicherung für dein Haus: Das leistet sie bei Feuer und Brand

Definition Feuer und Brand in der Versicherung

Feuer und Brand verwenden wir im Alltag häufig als synonyme Begriffe. Für die Versicherung gibt es hier jedoch einen Unterschied. Das ist wichtig zu wissen, wenn du prüfen möchtest, welche Leistungen deine Feuerversicherung abdeckt.

Im Einzelfall können Versicherungen Leistungen verweigern, zum Beispiel beim Thema Sengschäden. Es gibt Hausratversicherungen, die das Brandloch in deinem Teppich durch Zigarettenglut nicht abdecken, den daraus entstehenden Brand allerdings schon.

Definition Feuer: Ein Feuer ist eine unkontrollierte Verbrennung, die durch Hitze, Funken oder Flammen entsteht. Brennt dein Weihnachtsbaum und versengt den Teppichboden und verbrennt einige der neuen Geschenke, handelt es sich um ein Feuer, wenn es schnell gelöscht werden kann.

Definition Brand: Ein Brand entsteht, wenn sich das Feuer vom Weihnachtsbaum unkontrollierbar ausbreitet und auf das ganze Zimmer und eventuell auf das komplette Haus übergreift.

 

Die häufigsten Ursachen für Feuer und Brände im Einfamilienhaus

  • Defekte an elektrischen Leitungen oder kaputte Elektrogeräte: Fehlerhafte oder in die Jahre gekommene Elektroinstallationen, überlastete Steckdosen, beschädigte Kabel oder defekte elektrische Geräte können zu Kurzschlüssen führen, die einen Brand verursachen.
  • Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer: Unachtsamkeit beim Umgang mit Kerzen, offenem Feuer, Herden oder Grills kann einen Brand auslösen.
  • Kochen mit heißem Fett und Öl: Wird Öl in einer Pfanne zu lange erhitzt, kann es sich ab einer Temperatur von 280 Grad entzünden. Es entsteht ein sogenannter Fettbrand, der im schlimmsten Fall auf umliegende Geschirrtücher, Lappen oder andere Gegenstände übergreift.
  • Heizungsanlagen: Schäden oder Defekte an Heizungsanlagen, die mit Öl- oder Gas betrieben werden, können einen Brand auslösen. Das Risiko herfür vergrößert sich, wenn die Heizungen nicht regelmäßig gewartet werden.
  • Rauchen in Innenräumen: Unvorsichtiges Rauchen im Haus oder das Entsorgen von Zigarettenkippen in der Nähe brennbarer Materialien kann Brände verursachen.
  • Brandstiftung: Leider werden Brände in seltenen Fällen auch aus kriminellen Motiven herbeigeführt.
  • Unbeaufsichtigtes Kochen: Neben dem Kochen noch schnell die Waschmaschine ausräumen oder das Bad putzen, ist keine gute Idee. Heiße Herdplatten oder heiße Töpfe und Pfannen können zu einem Küchenbrand führen.

Für die Absicherung gegen Feuer- und Brandschäden kannst du eine Feuerversicherung abschließen.

Eine Feuerversicherung ist keine Pflicht, aber sinnvoll

Eine reine Feuerversicherung gibt es nicht. Schäden durch Feuer und Brand können durch verschiedene Versicherungen abgesichert werden: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung leisten hier für unterschiedliche Schadensfälle:

Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung

Privathaftpflicht

Als Hauseigentümer bist du über die Wohngebäudeversicherung gegen alle Schäden durch Brand und Feuer an deiner Immobilie abgesichert. Alle mit dem Haus fest verbundenen Bestandteile wie Einbauküche, Parkett oder Heizung sind versichert.

Werden bei einem Brand auch Kleidung, elektronische Geräte, Möbel oder Wertsachen zerstört oder beschädigt, ersetzt dir die Hausratversicherung die Kosten.

Breitet sich ein Feuer von deinem Grundstück auf das deiner Nachbarn aus, bist du in der Regel für den Schaden haftbar und haftest mit deinem privaten Vermögen dafür. Eine Privathaftpflicht übernimmt die Kosten für den Schaden.

Als Hausbesitzer sind alle drei Versicherungen sinnvoll, um dich umfassend gegen hohe Kosten bei einem Brand- oder Feuerschaden abzusichern. Eine Feuerversicherung kann im Schadensfall ein „finanzieller Lebensretter“ sein.

Vor 1994 war eine Feuerversicherung in einigen Bundesländern Pflicht. Heute ist sie das nicht mehr. Allerdings kann dein Baufinanzierer eine Feuerversicherung zur Bedingung machen, um dir einen Baukredit zu geben.

Diese Leistungen deckt die Wohngebäudeversicherung bei Brand und Feuer

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Feuer, Blitzschlag und Explosionen entstehen und kommt für Kosten auf, die durch Beseitigung der Brandreste und Wiederaufbau des Gebäudes entstehen.

Kosten für Wiederaufbau, Abriss- und Aufräumarbeiten

Die Feuerversicherung übernimmt im Schadensfall eine Vielzahl an Kosten. Im Falle eines Brandes kommt sie in erster Linie für den Wiederaufbau deines Hauses auf. Sie zahlt für die Instandsetzung von Mauerwerk, Dach, Fenster und Türen.

Doch die Versicherung deckt nicht nur die reinen Wiederaufbaukosten. Auch die Kosten für Abriss- und Aufräumarbeiten, die nach einem Brand anfallen können, sind normalerweise durch die Feuerversicherung abgedeckt. Das umfasst die Entfernung von Brandschutt und Brandresten sowie die Sicherung der Brandstelle.

Schäden durch Löschwasser der Feuerwehr

In der Regel sind die Schäden, die durch das Löschen eines Feuers entstehen, auch in der Feuerversicherung enthalten. Das umfasst sowohl direkte Schäden durch das Löschwasser selbst als auch Folgeschäden, zum Beispiel wenn Wasser in die Bausubstanz eindringt und dort zu Schimmelbildung führt. Schaue jedoch für die Details auf jeden Fall in deinen Vertrag.

Diese Schäden sind in der Wohngebäude-Feuerversicherung nicht abgesichert

Hast du einen Topf auf dem Herd vergessen, der dann einen Brand verursacht, ist dieser Schaden nicht durch die Feuerversicherung der Wohngebäudeversicherung abgesichert. In der Regel ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Das gleiche gilt für Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Darüber hinaus decken die meisten Versicherungen keine Schäden ab, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

Abgedeckt

Nicht abgedeckt

  • vereinbarte Schäden durch Feuer, Brand, Explosion sowie Blitzschlag
  • Schäden an Mauern, Fenstern, Türen oder Dach und der sonstigen Bausubstanz sowie Schäden an allen fest verbundenen Gebäudebestandteilen wie Parkett, Heizung oder Einbauküche
  • fest montierte Markisen oder Antennen
  • Schäden an Nebengebäuden, wie zum Beispiel Garage, Carport und Geräteschuppen
  • Schäden durch Rauch- und Ruß oder Löschwasser
  • Folgeschäden durch Löschwasser
  • Vorsätzliche Brandstiftung
  • in manchen Versicherungen grobe Fahrlässigkeit
  • Gartenhaus oder Gartenlaube außerhalb des versicherten Grundstücks
  • Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte

Wichtig: Bei Vorsatz zahlt deine Feuerversicherung nicht. Im traurigen Fall von Brandstiftung zahlt deine Versicherung in der Regel. Wird der Täter ermittelt, so tritt die Versicherung anschließend an diesen heran und fordert die entstandenen Kosten zurück.

Feuerversicherung für Bauherren: Eine Feuer-Rohbauversicherung bei Finanzierung ist Pflicht

Als Bauherr bist du während der Bauphase einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Ein Brand kann verschiedene Ursachen haben, etwa unsachgemäß durchgeführte Schweißarbeiten oder fehlerhafte Elektroinstallationen. Eine Feuerversicherung deckt in der Regel solche Schäden ab. Für eine Finanzierung mit Kredit ist eine „Feuer-Rohbauversicherung“ Pflicht.

Die Feuerrohbauversicherung deckt Schäden durch Feuer, aber auch durch andere Elemente wie Sturm oder Hagel ab. Sobald dein Haus steht, geht die Feuer-Rohbauversicherung in der Regel in eine normale reguläre Wohngebäudeversicherung über.

Gefährde ich mit einem Kaminofen den Schutz meiner Feuerversicherung?

Ein gemütlicher Kaminofen kann eine schöne Wärmequelle sein, stellt aber auch ein potenzielles Risiko dar. Die gute Nachricht ist: Ein Kaminofen allein gefährdet in der Regel nicht den Schutz deiner Feuerversicherung. Wichtig sind jedoch eine fachmännische Installation sowie die regelmäßige Wartung: Informiere deine Wohngebäude- sowie Hausratversicherung über den neuen Einbau deines Ofens. Ein erhöhtes Risiko kann zu einem höheren Beitrag führen. Setzt du deine Versicherung nicht in Kenntnis, kann es im Schadensfall dazu kommen, dass die Versicherung Leistungen kürzt.

Bei fehlendem Rauchmelder sind Leistungskürzungen möglich

Die Installation von Rauchmeldern ist in Deutschland Pflicht, sowohl für eine vermietete Wohnung als auch für deine eigene Immobilie. Das gilt in allen 16 Bundesländern. Praktisch gesehen ist es wegen der schwierigen Beweislage heute nicht zu erwarten, dass deine Feuerversicherung ohne Rauchmelder nicht zahlt. Prinzipiell sind Leistungskürzungen aber möglich. Es ist also in deinem eigenen Interesse, Rauchmelder zu installieren – auch zu deiner eigenen Sicherheit.

Beiträge zur Feuerversicherung sind nur in Ausnahmen von der Steuer absetzbar

Grundsätzlich kannst du die Beiträge für die Feuerversicherung in der Hausrat- und in der Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen. Rechtlich begünstigt werden nur Personenversicherungen, wie etwa deine Privathaftpflicht als Vorsorgeaufwand.

Aber die deutschen Steuergesetze sind kompliziert und erlauben Ausnahmen: Nutzt du zum Beispiel in einer selbstbewohnten Immobilie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, kannst du die Beiträge der Wohngebäudeversicherung anteilig absetzen. Eine weitere Ausnahme ist das Absetzen der Feuer-Rohbauversicherung. Das ist allerdings nur möglich, wenn du bereits zur Zeit des Rohbaus nachweislich eine Vermietung oder Verpachtung planst.

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