Mietminderung bei Wasserschaden – diese Rechte hast du als Mieter

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist ein Ärgernis, das zu großen Beeinträchtigungen deiner Wohnsituation führen kann. Nasse Wände, kaputte Böden oder defekte Sanitäranlagen können die Folge sein. In welchen Fällen du bei einem Wasserschaden eine Mietminderung durchsetzen kannst und worauf du achten solltest, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kannst du in diesem Artikel nachlesen.

Nach einem Wasserschaden darfst du unter bestimmten Voraussetzungen die Miete mindern

Der Vermieter ist verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem mangelfreien Zustand zu halten. Ein Wasserschaden kann Ursache dafür sein, dass dies nicht mehr der Fall ist. Ob es rechtlich zulässig ist, dass du nach einem Wasserschaden in der Mietwohnung die Miete mindern darfst, hängt von zwei Dingen ab:

  • Ist die Nutzung der Mietwohnung durch den Wasserschaden erheblich beeinträchtigt? 
  • Wer hat den Schaden verursacht?

Mietminderung ist nur bei erheblicher Beeinträchtigung nach einem Wasserschaden erlaubt

Nicht jeder Feuchtigkeitsschaden gilt automatisch als Wasserschaden. Kleinere und leicht behebbare Feuchtigkeitsprobleme, beispielsweise durch Kondenswasserbildung oder kurzzeitige und geringfügige Undichtigkeiten, sind rechtlich betrachtet nicht unbedingt Wasserschäden.

Wenn der Wasserschaden zu erheblichen Einschränkungen in der Nutzung deiner Wohnung führt, hast du das Recht, die Miete entsprechend zu mindern. Die genaue Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Schadens und den damit verbundenen Beeinträchtigungen ab.

Hast du selbst den Wasserschaden verursacht, darfst du die Miete nicht mindern

Bist du selbst der Verursacher des Wasserschadens, schließt das eine Mietminderung aus. Du musst dann in der Regel die Kosten für die Instandsetzung tragen. Wende dich in diesem Fall an deine Privathaftpflichtversicherung, sie deckt Mietsachschäden ab. Kaputte Einrichtungsgegenstände ersetzt dir die Hausratversicherung nach einem Leitungswasserschaden.

Ist der Wasserschaden in deiner Wohnung durch einen Nachbarn verschuldet worden oder trägt der Vermieter die Verantwortung, darfst du dein Recht auf Mietminderung in Anspruch nehmen.

Eine gerechtfertigte Mietminderung bei Wasserschaden muss der Vermieter akzeptieren

Dein Vermieter ist verpflichtet, die Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens zu akzeptieren, wenn die Beeinträchtigungen nachweislich gegeben sind und die Miete im rechtlich erlaubten Rahmen gemindert wurde. Sollte dein Vermieter die Minderung ablehnen oder die Höhe der Minderung nicht akzeptieren, solltest du dir rechtlichen Rat einholen, um deine Rechte eventuell gerichtlich einzuklagen. Dein Vermieter kann dann zur Zahlung der geminderten Miete sowie eventuell zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Miete nach Wasserschaden senken: Einige Fallbeispiele zur Orientierung

Um wie viel Prozent du deine Miete senken darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt hierfür Richtwerte und Mietminderungstabellen zur Orientierung. Die genaue Minderungsquote bemisst sich daran, wie stark der Wasserschaden die Nutzung deiner Wohnung beeinträchtigt. Je größer die Beeinträchtigung ist, desto höher fällt deine Mietminderung aus.

  • Wasserschaden im Badezimmer: Sind Sanitäranlagen unbenutzbar kannst du die Miete um 20-30 Prozent senken
  • Wasserschaden in der Küche: Ist die Nutzung der Küche stark eingeschränkt, steht dir eine Mietminderung von 10-15 Prozent zu
  • Wasserschaden im Schlafzimmer: bei Feuchtigkeit und Gerüchen in Schlafräumen kannst du die Miete um 5-10 Prozent mindern

Wichtig! Bitte beachte, es handelt sich hier um grobe Richtwerte. Lass dich im Schadensfall am besten von einem Mieterverein oder dem Verbraucherschutz beraten.

Rechtfertigt der Einsatz von Trocknungsgeräten eine Mietminderung?

Der Einsatz von Trocknungsgeräten zur Entfeuchtung der Räume nach einem Wasserschaden ist in der Regel notwendig. So wird Schimmel als Folgeschaden verhindert. 

In den meisten Fällen wird der Einsatz von Trocknungsgeräten als vorübergehende Maßnahme betrachtet, die zur Schadensbegrenzung notwendig ist. Ist die Nutzung deiner Räume jedoch länger erheblich eingeschränkt, ist eine Mietminderung möglich. Auch hier gilt: Der prozentuale Anteil einer Mietminderung ist von deinem individuellen Fall abhängig.

Recht auf fristlose Kündigung bei unzumutbaren Zuständen

In manchen Fällen können die Auswirkungen des Wasserschadens so gravierend sein, dass eine fristlose Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Wohnung aufgrund des Wasserschadens unbewohnbar wird oder die Gesundheit der Mieter gefährdet ist. In dem Fall musst du dich nicht an die Kündigungsfrist im Mietvertrag halten.

Recht auf Schadensersatz bei beschädigtem Eigentum

Wurde durch einen Wasserschaden, den dein Vermieter oder ein Nachbar zu verantworten hat, dein persönliches Eigentum wie Möbel oder Elektrogeräte beschädigt, hast du das Recht auf Schadensersatz. Hierbei ist wichtig, dass du den Schaden dokumentierst und gegebenenfalls eine Wertminderung nachweisen kannst.

Darauf solltest du bei der Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens achten

Beachte die folgenden Punkte, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Denn minderst du deine Miete nach einem Wasserschaden unrechtmäßig oder in hohem Maße, kann es im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter kommen.

  • Dokumentation des Schadens und deiner Beeinträchtigungen: Halte den Wasserschaden und seine Auswirkungen schriftlich und im Foto fest. Dokumentiere den Zustand der betroffenen Räume und beschreibe die Schäden und Beeinträchtigungen im Detail. Diese Infos benötigst du als Nachweis.
  • Pflicht zur sofortigen Mängelanzeige beim Vermieter: Informiere deinen Vermieter umgehend über deinen Wasserschaden. Sende ihm eine schriftliche Mängelanzeige, in der du den Schaden beschreibst und um eine angemessene Instandsetzung bittest. Die schriftliche Form ist wichtig für deinen Nachweis über die Mängelanzeige.
  • Eventuell Gutachter hinzuziehen: Wenn der Umfang des Schadens und deine Beeinträchtigungen nicht eindeutig ist, kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Der Gutachter gibt dir dann eine objektive Einschätzung zur Mietminderung.

Diese Pflichten hast du als Mieter bei einem Wasserschaden

  1. Meldungspflicht gegenüber dem Vermieter: Melde den Wasserschaden unverzüglich deinem Vermieter. Je früher du den Schaden anzeigst, desto schneller kann der Vermieter Maßnahmen dagegen ergreifen.
  2. Mitwirkungspflicht bei der Schadensbehebung: Du bist dazu verpflichtet, dem Vermieter den Zugang zur Wohnung zu gewähren, um den Wasserschaden zu begutachten und zu reparieren. Kooperiere mit dem Vermieter und den beauftragten Handwerkern; so erzielst du eine zeitnahe Lösung deines Problems.
  3. Schadensbegrenzung und Schadensmeldung bei der Hausratversicherung: Bei einem selbst verschuldeten Wasserschaden, benötigst du eine Hausratversicherung. Informiere diese sofort über den Schaden und tue alles Nötige, um den Schaden zu begrenzen wie Leitung zudrehen, wenn ein Zuführungsschlauch an der Waschmaschine undicht ist.

Diese Pflichten hat der Vermieter, nachdem du die Mängel nach einem Wasserschaden angezeigt hast

  1. Sofortige Schadensbehebung: Der Vermieter sollte unverzüglich handeln. Je nach Schwere des Schadens unternimmt er eine Reparatur einer undichten Leitung oder den Austausch beschädigter Materialien.
  2. Pflicht zur Beseitigung der Ursache: Nicht nur den sichtbaren Schaden, sondern auch die Ursache des Wasserschadens muss dein Vermieter beheben. Zum Beispiel die Reparatur eines defekten Rohres oder die Abdichtung und Wartung von Leitungen.
  3. Schadensersatz und Ersatzwohnung während der Reparatur: Wird deine Wohnung wegen des Wasserschadens vorübergehend unbewohnbar, hast du als Mieter unter Umständen Anspruch auf eine Ersatzwohnung oder eine angemessene Unterbringung während der Reparaturzeit. Darüber hinaus hast du Schadensersatzansprüche gegenüber deinem Vermieter, wenn das Wasser dein Eigentum geschädigt hat. Beachte jedoch: Du darfst dafür nicht selbst Verursacher des Wasserschadens sein.

Zusammenfassung: das Wichtigste zur Mietminderung nach einem Wasserschaden im Überblick

  • Mietminderung ist zulässig: Trägst du keine Schuld am Wasserschaden, hast du für die Dauer der Beseitigung des Schadens bei zureichender Beeinträchtigung deiner Wohnung ein Recht auf Mietminderung.
  • Höhe der Mietminderung: Es gibt Tabellen zu Gerichtsurteilen mit Mietminderungen zwischen 5 % und 100 % - zum Beispiel bei völliger Durchfeuchtung.
  • Pflichten des Vermieters: Dein Vermieter muss den Schaden unverzüglich beseitigen.
  • Deine Pflichten: Du musst den Schaden unverzüglich beim Vermieter melden und dem Vermieter sowie dem beauftragten Unternehmen die Beseitigung des Schadens und seiner Ursachen in deinen Räumen erlauben.

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