Was ist eine Nachhaftung?

Die Nachhaftung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung der Kfz-Haftpflicht. Durch die Nachhaftung hält die Versicherung auch nach Beendigung eines Vertrags für mindestens einen Monat die Haftung aufrecht. Der Sinn der Nachhaftung ist der lückenlose Schutz von Unfallgeschädigten durch den Gesetzgeber. Die Nachhaftung leistet jedoch nur zu den Mindestsummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden.

Der Gesetzgeber will Geschädigte eines Unfalls lückenlos schützen. Die Nachhaftung deiner Kfz-Haftpflicht ist deshalb per Gesetz vorgeschrieben.

Wie lange gilt die Nachhaftung?

Die Nachhaftung in der Kfz-Versicherung beginnt mit dem Tag der Abmeldung deines Autos bei der Zulassungsstelle und beträgt in der Regel einen Monat. In dieser Zeit ist dein Auto durch die Kfz-Haftpflicht geschützt. Kommt es also nach der Abmeldung zu einem Unfall – etwa auf dem Weg von der Zulassungsstelle nach Hause – so sind schuldlos geschädigte Personen- oder die entstandenen Sachschäden beim Unfallgegner abgesichert.

Wie hoch ist die Nachhaftung?

Anders als vielleicht im Vertrag für Personen-oder Sachschäden vereinbart, gelten in der Nachhaftung jedoch nur die gesetzlichen Mindestdeckungen. Diese sind meistens niedriger als die vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Die Mindestdeckungen belaufen sich auf maximal

  • 7,5 Millionen für Personenschäden,
  • 1,12 Millionen für Sachschäden sowie
  • 000 Euro für Vermögensschäden.

Ist ein höherer Schaden entstanden, den die gesetzlichen Mindestsummen nicht abdecken, so musst du als Verursacher eines Unfalls für die Differenz aufkommen.

Übrigens gilt die Nachhaftung ausschließlich für die Kfz-Haftpflicht. Deine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung hat keine Nachhaftung. Mit der Abmeldung deines Autos sind deine eigenen Schäden also nicht mehr abgesichert.

Was ist beim privaten Autokauf zu beachten?

Erst mit dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung durch den Käufer eines Fahrzeugs erlischt die Nachhaftung der alten Kfz-Haftpflicht. Das ist wichtig zu wissen, denn grundsätzlich ist es möglich, dass der Käufer deines Wagens auf dem Weg zur Zulassungsstelle einen Unfall verursacht – noch bevor er das Auto auf sich ummelden konnte. In einem solchen Fall gilt deine Kfz-Haftpflicht bzw. deine Nachhaftung, die die Unfallgeschädigten entschädigen muss. Geht der Schaden über die genannten Mindestdeckungssummen hinaus, musst du wie gesagt für die Differenz geradestehen.

Im Prinzip gibt es also drei Situationen – mit folgenden Vorgängen:

  • Du verkaufst oder erwirbst ein Auto mit bestehender Kfz-Haftpflicht: Mit der Neuanmeldung teilt die neue Kfz-Haftpflicht der Zulassungsstelle mit, dass ein neuer Kfz-Haftpflicht-Vertrag zustande gekommen ist. Die Nachhaftung der alten Kfz-Versicherung des Verkäufers oder Käufers erlischt.
  • Du verkaufst oder erwirbst ein Fahrzeug, das bereits abgemeldet ist: Mindestens einen Monat lang, im Einzelfall sogar länger, deckt die Kfz-Haftpflicht des vorherigen Fahrzeugbesitzers das Unfallrisiko.
  • Du erwirbst einen Neuwagen: Du benötigst eine eVB-Nummer als vorläufigen Nachweis einer neuen Kfz-Versicherung, bevor du am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst. Ausnahme: du benutzt ein Kurzzeitkennzeichen, das maximal 5 Tage gültig ist. 

Überlege dir also, wie du am besten vorgehst, wenn du ein Auto kaufst oder verkaufst. Ganz sicher gehst du, wenn du ein bereits länger als einen Monat abgemeldetes Auto verkaufst. Oder wenn du beim Käufer auf ein Kurzkennzeichen bestehst. Passiert dann ein Unfall, wirst du nicht mehr in die Pflicht genommen, falls die Mindestdeckungssummen nicht reichen sollten.

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