Obliegenheiten vom Versicherer: welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer bei Hausrat, Haftpflicht & Co?

Obliegenheiten – so nennt ein Versicherungsvertrag deine Verpflichtungen als Vertragspartner. Im Schadensfall solltest du solche Obliegenheiten beachten – denn sonst drohen reduzierte Leistungen. Es liegt also in deinem eigenen Interesse, die Obliegenheiten zu kennen. Im Grunde sind es meist sehr vernünftige Sachen, die deine Versicherung von dir fordert – zum Beispiel, damit ein Schaden nicht noch größer wird. Oder dass möglichst schnell alle Bescheid wissen, um Schadensbegrenzung zu betreiben. Mehr über den für Versicherungen relevanten Begriff „Obliegenheiten“ und welche Rechtsfolgen eine Obliegenheitsverletzung mit sich bringt, erfährst du in diesem Artikel.

§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit des Versicherungsvertragsgesetzes gibt eindeutige Auskunft über die Vorschriften für die Versicherungen zum Thema Obliegenheit. Wer es ganz genau wissen will, beginnt hier seine Lesereise durch den weiteren Paragrafen-Dschungel. Wir haben das Wichtigste hier für dich zusammengefasst.

Obliegenheiten: Gebote in deinem eigenen Interesse

Die Einhaltung einer Obliegenheit kann nicht per Klage von dir erzwungen werden, eine Versicherung darf dich jedoch die Konsequenzen deines Handelns spüren lassen. Eine Obliegenheit ist damit also ein Gebot, das du beachten solltest.

Obliegenheiten – vor allem im Versicherungsrecht

Die Obliegenheit kommt auch in anderen Rechtsbereichen vor, speziell aber im Versicherungsrecht. Und sie dienen als Voraussetzung, dass du die vereinbarten vertraglichen Ansprüche auch im Schadensfall erhältst.

Obliegenheiten nennen sich deine Pflichten als Versicherungsnehmer gegenüber deinem Versicherer. Es gibt vorvertragliche Obliegenheiten – und Obliegenheiten während deiner Vertragslaufzeit.

Obliegenheiten vor Abschluss deines Vertrags

Obliegenheiten gibt es grundsätzlich bereits vor deinem Vertragsabschluss mit einer Versicherung – bei einer Privathaftpflicht, Hausratversicherung oder Autoversicherung. Hierzu gehört zum Beispiel die Anzeigepflicht: Als Versicherungsnehmer musst du alle Fragen deines Versicherers vor dem Vertrag wahrheitsgemäß beantworten. 

Schließt du zum Beispiel eine Lebensversicherung ab, fragt deine Versicherung in der Regel nach Vorerkrankungen. Darüber hinaus musst du kurzfristige Gefahrerhöhungen deiner Versicherung melden – so zum Beispiel für eine Hausratversicherung.

Obliegenheiten während der Laufzeit deines Vertrags

Während deiner Laufzeit hast du einige – meist wohlbekannte – Obliegenheiten auch außerhalb eines Schadensfalls. Dazu zählt etwa, deine Beiträge pünktlich und vollständig zu zahlen, damit dein Schutz nicht erlischt. 

Du musst Schäden schnell anzeigen, daran mitwirken, dass sich ein Schaden nicht nach einem Ereignis weiter ausweitet und bei der Anzeige deines Schadens immer bei der Wahrheit bleiben. So musst du zum Beispiel bei einem vom Sturm eingedrückten Fenster mit einer vorübergehenden Abdeckung Sorge tragen, dass das Innere durch Regenwasser nicht weiter Schaden nimmt. Und nach einem Unfall mit deinem Auto solltest du ein Warndreieck aufstellen, damit nicht mehr Autos verunfallen.

Allgemeine Beispiele für deine Obliegenheiten als Versicherungsnehmer

Um dir einen guten Überblick zu geben, enthält die folgende Liste die wichtigsten Obliegenheiten:

  • Obliegenheit Beitragszahlung: Deine Beiträge – oft Prämien genannt – musst du wie vereinbart in der rechten Frist und in voller Höhe bezahlen, um den zugesagten Schutz deines Versicherers im Schadensfall nicht zu gefährden.
  • Obliegenheit Anzeige: Am besten meldest du einen Schaden noch am selben Tag deiner Versicherung. Bei FRIDAY kannst du Schaden melden bequem online tun.
  • Obliegenheit Auskunftserteilung: Alle Fragen, die dein Versicherer vor Abschluss deines Vertrages von dir wissen will, beantworte korrekt und wahrheitsgemäß. Anhand deiner Antworten bestimmt dein Versicherer zum Beispiel über die Höhe deiner Beiträge.
  • Obliegenheit Dokumentation: Du hast einen Schaden – dann dokumentiere ihn für deinen Versicherer. Fotos sind immer hilfreich.
  • Obliegenheit Verbot der Anerkennung oder Befriedung: Übernimmt ein Versicherer einen Schaden, den du anderen zugefügt hast, darfst du selbst die Ansprüche eines Dritten nicht sofort anerkennen oder gar bezahlen. Denn dessen gesetzlichen Anspruch will dein Versicherer zuvor selbst prüfen – und manchmal eben ablehnen.
  • Obliegenheit der Schadensminderung: Tatenlos dabei zusehen, wie ein Schaden immer größer wird, darfst du nicht. Zum Beispiel beim Thema Waschmaschine ausgelaufen. Du musst das Wasser abstellen, Einrichtung vor dem Wasser in Sicherheit bringen, das Wasser aufnehmen usw.
  • Obliegenheit der Mitteilung: Ändert sich deine Rechnungsadresse oder kannst du eine Gefahrenerhöhung nicht verhindern, benötigt dein Versicherer darüber deine schnelle Auskunft.
  • Obliegenheit Unterlassung der Gefahrerhöhung: Eine Gefahrerhöhung bedeutet, dass dein statistisches Risiko für deinen Schadenfall steigt. Das interessiert deinen Versicherer. Um eine Gefahrerhöhung für einen laufenden Vertrag zu unternehmen, benötigst du die Zustimmung deines Versicherers. Auch, wenn du für die Gefahrerhöhung nichts kannst, musst du diese deinem Versicherer umgehend anzeigen.
  • Obliegenheit der Schadenssicherung: Dein Versicherer will deinen Schaden überprüfen – vorzeitiges Aufräumen solltest du also unterlassen, bis diese Prüfung geschehen ist. Auch die beschädigten oder zerstörten Gegenstände deines Hausrats darfst du nicht einfach aus Ordnungssinn entsorgen – dein Versicherer will sich selbst ein Bild machen.

Trotz Obliegenheiten ist Versicherungsschutz eine gute Idee. Eine Hausratversicherung schützt dich z.B. vor hohen Kosten bei Schaden durch Diebstahl, Brand oder Leitungswasser.

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Was passiert bei Obliegenheitsverletzung?

Es hängt von dir ab: ob und in welchem Maße du eine Obliegenheit verletzt hast. Warst du einfach fahrlässig, grob fahrlässig oder handelst du aus Vorsatz.

Je nachdem hat eine Obliegenheitsverletzung Rechtsfolgen und führt eventuell zu Leistungsverweigerung:

  1. fahrlässige Obliegenheitsverletzung: Dein Versicherer übernimmt deinen Schaden, hat jedoch das Recht auf eine Kündigung deines Vertrags innerhalb eines Monats.
  2. grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung: Dein Versicherer muss für deinen Schaden nicht aufkommen.
  3. Obliegenheitsverletzung mit Vorsatz: Dein Versicherer kann seine Leistung verweigern, wenn sich deine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung auf den Eintritt eines Schadens oder dessen Umfang auswirkt. Bei unwahren Angaben handelt es sich um arglistige Täuschung – hier musst du eventuell sogar Rückzahlungen leisten. Darüber hinaus muss dein Versicherer auch dann deinen Schaden nicht bezahlen, wenn deine arglistige Täuschung mit dem einzelnen Schadensfall nichts zu tun hat.

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