Obliegenheiten – so nennt ein Versicherungsvertrag deine Verpflichtungen als Vertragspartner. Im Schadensfall solltest du solche Obliegenheiten beachten – denn sonst drohen reduzierte Leistungen. Es liegt also in deinem eigenen Interesse, die Obliegenheiten zu kennen. Im Grunde sind es meist sehr vernünftige Sachen, die deine Versicherung von dir fordert – zum Beispiel, damit ein Schaden nicht noch größer wird. Oder dass möglichst schnell alle Bescheid wissen, um Schadensbegrenzung zu betreiben. Mehr über den für Versicherungen relevanten Begriff „Obliegenheiten“ und welche Rechtsfolgen eine Obliegenheitsverletzung mit sich bringt, erfährst du in diesem Artikel.
§ 28 Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit des Versicherungsvertragsgesetzes gibt eindeutige Auskunft über die Vorschriften für die Versicherungen zum Thema Obliegenheit. Wer es ganz genau wissen will, beginnt hier seine Lesereise durch den weiteren Paragrafen-Dschungel. Wir haben das Wichtigste hier für dich zusammengefasst.
Die Einhaltung einer Obliegenheit kann nicht per Klage von dir erzwungen werden, eine Versicherung darf dich jedoch die Konsequenzen deines Handelns spüren lassen. Eine Obliegenheit ist damit also ein Gebot, das du beachten solltest.
Die Obliegenheit kommt auch in anderen Rechtsbereichen vor, speziell aber im Versicherungsrecht. Und sie dienen als Voraussetzung, dass du die vereinbarten vertraglichen Ansprüche auch im Schadensfall erhältst.
Obliegenheiten nennen sich deine Pflichten als Versicherungsnehmer gegenüber deinem Versicherer. Es gibt vorvertragliche Obliegenheiten – und Obliegenheiten während deiner Vertragslaufzeit.
Obliegenheiten gibt es grundsätzlich bereits vor deinem Vertragsabschluss mit einer Versicherung – bei einer Privathaftpflicht, Hausratversicherung oder Autoversicherung. Hierzu gehört zum Beispiel die Anzeigepflicht: Als Versicherungsnehmer musst du alle Fragen deines Versicherers vor dem Vertrag wahrheitsgemäß beantworten.
Schließt du zum Beispiel eine Lebensversicherung ab, fragt deine Versicherung in der Regel nach Vorerkrankungen. Darüber hinaus musst du kurzfristige Gefahrerhöhungen deiner Versicherung melden – so zum Beispiel für eine Hausratversicherung.
Während deiner Laufzeit hast du einige – meist wohlbekannte – Obliegenheiten auch außerhalb eines Schadensfalls. Dazu zählt etwa, deine Beiträge pünktlich und vollständig zu zahlen, damit dein Schutz nicht erlischt.
Du musst Schäden schnell anzeigen, daran mitwirken, dass sich ein Schaden nicht nach einem Ereignis weiter ausweitet und bei der Anzeige deines Schadens immer bei der Wahrheit bleiben. So musst du zum Beispiel bei einem vom Sturm eingedrückten Fenster mit einer vorübergehenden Abdeckung Sorge tragen, dass das Innere durch Regenwasser nicht weiter Schaden nimmt. Und nach einem Unfall mit deinem Auto solltest du ein Warndreieck aufstellen, damit nicht mehr Autos verunfallen.
Um dir einen guten Überblick zu geben, enthält die folgende Liste die wichtigsten Obliegenheiten:
Es hängt von dir ab: ob und in welchem Maße du eine Obliegenheit verletzt hast. Warst du einfach fahrlässig, grob fahrlässig oder handelst du aus Vorsatz.
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