Unfall im Ausland? Mit diesen Tipps rettest du doch noch deinen Urlaub

10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1 – Rumms. Alle 10 Sekunden kracht es auf Deutschlands Straßen und es kommt zu einem Unfall. Und im Ausland dürfte die Statistik für Unfälle nicht viel besser sein. Was auf deutschen Straßen und bei kleineren Blechschäden vielleicht nur lästig bleibt, vermiest dir im Ausland oft die Urlaubsfreude. Oder doch alles nicht so schlimm? Finde heraus, was du nach einem Unfall im Ausland zu tun hast.

So gehst du beim Autounfall im Ausland vor:

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage anschalten, Warndreieck aufstellen und Sicherheitsweste anziehen.
  2. Beweise sichern: Mach Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen. Gibt es Zeugen, notiere ihre Aussagen und Anschrift. Halte dich dabei nicht länger als nötig in der Gefahrenzone auf.
  3. Infos zur Schadenregulierung sichern: Du benötigst Name und Anschrift deines Unfallgegners, sein Kennzeichen, seine Versicherung und die Nummer des Versicherungsscheines sowie, wenn vorhanden, die Nummer der Grünen Versicherungskarte.
  4. Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Gemeinsam mit deinem Unfallgegner füllst du idealerweise den Europäischen Unfallbericht aus.
  5. Polizei benötigt? Gibt es beim Unfall Verletzte, rufe bitte immer die Polizei – und auch bei hohem Sachschaden, wenn keine Einigung erzielbar, kein Versicherungsnachweis vorhanden ist oder bei Fahrerflucht. Lass dir ein Protokoll von der Polizei über deinen Unfall aushändigen.
  6. Versicherung informieren: Dein Wagen ist nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit? Du hast ein Reisepaket fürs Ausland? Sprich mit deinem Versicherer über einen Weg, dich wieder flott zu machen.

Infos zur Schadenregulierung: 3 Szenarien für einen Unfall im Ausland

Je nach Unfall kommen drei Möglichkeiten bei der Schadenabwicklung des Unfalls im Ausland für dich in Betracht:

  • Dein Unfallgegner kommt aus der EU oder Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz: Der Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherung, der einen Sitz in Deutschland hat, übernimmt die Schadenabwicklung. Unter der Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer erhältst du den zuständigen Beauftragten: +49 40 300 330 300. Er wird sich um die Abwicklung nach dem Unfall kümmern.
  • Dein Unfallgegner kommt aus einem weiteren Staat: Am besten du schaltest eine Rechtsschutzversicherung ein oder holst dir Hilfe bei einem Verkehrsrechtsanwalt. Es gibt große Unterschiede in der Regulierung in anderen Staaten und du solltest mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.
  • Du bist Unfallverursacher: Wenn du einen Unfall im Ausland verursachst, kannst du mit der Grünen Karte auf jeden Fall alle wichtigen Informationen weitergeben.

Schon gewusst?

Manchmal kommt es leider vor, dass dein Unfallgegner, der Schuld an deinem Unfall im Ausland trägt, die Reparaturen nicht bezahlt. Bei Fahrerflucht – oder schlichtem Betrug. Oder wenn dessen Haftpflichtversicherung sich quer stellt. Dann lohnt ein Anklopfen bei der Verkehrsopferhilfe – der VOH. Sie hilft oft, wenn sich Unglück zum Unglück gesellt. Wende dich an die VOH, wenn du nach drei Monaten noch kein Entschädigungsangebot auf dem Tisch hast. Es besteht kein Rechtsanspruch; einen Versuch ist es aber wert.

Europäischer Unfallbericht: Mitnahme im Handschuhfach empfohlen

Der Europäische Unfallbericht ist ein Formular, das in den verschiedenen Sprachversionen identisch ist. Es hält nur Fakten fest. Hat also dein Unfallgegner ebenfalls einen Unfallbericht zur Hand, kann jeder in seiner Sprache die Unfallfakten für die anschließende Regulierung festhalten. Das erleichtert die Aufnahme eines Unfalls im Ausland ungemein – denn in einigen Ländern wie etwa Frankreich ist die Polizei nicht verpflichtet, den Unfall bei Bagatellschäden aufzunehmen. Unsere dringende Empfehlung ist daher, vor Antritt deiner Autoreise einen Ausdruck des Europäischen Unfallberichts ins Handschuhfach zu deponieren – für den Fall der Fälle.

Für den Mietwagen:  Versicherungsdeckungen nach deutschem Vorbild auch im EU-Ausland, dank Mallorca-Police

Das Wichtigste zuerst: Bei FRIDAY ist die sogenannte Mallorca-Police in allen Deckungen deiner Kfz-Versicherung bereits inklusive. Wenn du darüber mehr wissen willst, dann sind hier alle Informationen zur Mallorca-Police.

Gehen wir ins Detail: Statistisch gesehen ereignen sich Unfälle mit Fahrzeugen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mehr als 500.000 Mal im Jahr. Und obwohl die Kfz-Haftpflicht in allen Ländern Pflicht ist, unterscheiden sich die Deckungssummen zum Teil erheblich – und liegen oft unter dem Niveau in Deutschland. Liegt der Maximalbetrag für Personenschäden in der Türkei bei 350.000 Euro, erfolgen in Deutschland Zahlungen bis maximal 7.500.000 Euro. Verursachst du mit dem Mietwagen im EU-Ausland einen Unfall und es fallen mehr Kosten an als die maximale Deckungssumme der Versicherung, musst du im Ernstfall dafür geradestehen. Mit der inbegriffenen, sogenannten Mallorca-Police übernimmt das für dich deine Kfz-Versicherung und gleicht die Deckungen nach deutschen Maßstäben aus – so als wäre dein Unfall in Deutschland passiert. Das bedeutet mehr Schutz für dich auf deiner Autoreise quer durch die Länder der EU.

Für das eigene Auto: Reisepaket – bei Unfall im Ausland gut geschützt

Je nach Versicherung lässt sich ein Reisepaket als Zusatzleistung hinzu buchen. Mit einem solchen Reisepaket bist du bei einem Unfall im Ausland gut geschützt. Im Reisepaket von FRIDAY beispielsweise erhältst du generelle Hilfe bei einem Unfall im Ausland. Bei einem Unfall unterstützt FRIDAY dann dabei dein Auto abzuschleppen. Ebenso stellt dir die FRIDAY Versicherung einen Mietwagen zur Verfügung, übernimmt zusätzliche Hotelübernachtungen oder die Rückreise in die Heimat. Wenn du darüber mehr wissen willst, dann sind hier alle Informationen zum Reisepaket.

Grüne Karte: Hilft beim Unfall im Ausland oft für schnellere Abwicklung

In den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie einigen weiteren Staaten benötigst du die internationale Versicherungskarte – auch Grüne Karte genannt – nicht mehr. Nach dem Kennzeichenabkommen ist dein gültiges Nummernschild bereits Nachweis über deinen Versicherungsschutz. Dennoch kann die Grüne Karte dir bei einem Unfall im EU-Ausland helfen. Denn oft wird sie trotzdem verlangt, überbrückt Sprachbarrieren oder dient zur Vorlage bei der Polizei. Die Grüne Karte enthält alle Infos zu deiner pflichtgemäßen Kfz-Haftpflicht. Wann du sie noch mitnehmen solltest oder in welchen Ländern du sie mitführen musst, liest du in unserem speziellen Beitrag zum Thema Grüne Versicherungskarte nach.

Eines ist sicher: Ein Autounfall im Ausland kostet Zeit und Nerven – beides kannst du schonen, wenn du die Ruhe bewahrst. Du solltest dich immer vor Antritt deiner Autoreise informieren. Sowohl über die Sofortmaßnahmen als auch darüber, wie du bei einem Blechschaden an dein Geld für die Reparaturen kommst. Gute Fahrt.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

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