Zahlt die Versicherung bei Taschendiebstahl?

Einige Versicherungen bieten heute die Versicherung von Taschendiebstahl über die Außenversicherung der Hausrat an. Klassischerweise ist der Taschendiebstahl als einfacher Diebstahl jedoch nicht über die Hausrat versichert – ebenso wenig über eine private Haftpflicht. Mehr zum Thema, welche Versicherung bei Taschenraub und Taschendiebstahl zahlt, liest du in diesem Beitrag.

Kann man sich gegen Taschendiebstahl versichern?

Der Taschendiebstahl gilt strafrechtlich als Diebstahl nach § 242 des deutschen Strafgesetzbuches. Er gehört zur sogenannten Straßenkriminalität. Dabei entwenden die Täter Handtasche, Rucksack oder sonstige Dinge, die du für gewöhnlich am Körper trägst. Neben der Geldbörse gehört natürlich längst auch dein Handy zu den gefährdeten Wertsachen. Schön wäre es, wenn es für einen solchen Taschendiebstahl eine Diebstahlversicherung gäbe. Doch der Taschendiebstahl zählt zu den sogenannten einfachen Diebstählen – und in der Regel kommen weder Hausratversicherung noch private Haftpflicht dafür auf. 

Aber gibt es überhaupt eine Versicherung gegen Taschendiebstahl? Ja. Einige Hausratversicherungen bieten mittlerweile spezielle Tarife an, die dich bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze gegen den Taschendiebstahl versichern. Hier sind die Details des Tarifs ausschlaggebend.

Bargeld wird häufig nur in geringem Umfang abgesichert. Über die Außenversicherung in der Hausratversicherung kann aber zum Beispiel der Diebstahl deiner Sporttasche aus der Garderobe versichert sein.

Moderne Hausratversicherungen bieten heute auch die Absicherung gegen Taschendiebstahl an, der in der Regel als einfacher Diebstahl in der Regel nicht mitversichert ist.

Was unterscheidet einen Taschendiebstahl von einem Handtaschenraub?

Taschendiebstahl und Taschenraub sind beide Formen von Diebstahl, bei denen eine Tasche entwendet oder Wertgegenstände aus einer Tasche gestohlen werden. Der Unterschied zwischen den beiden liegt jedoch in der Art und Weise, wie der Diebstahl begangen wird.

Beim Taschendiebstahl nutzt der Dieb meist geschickte Ablenkungstechniken, um unbemerkt an den Inhalt der Tasche zu gelangen. Der Dieb stiehlt die Gegenstände aus der Tasche, ohne dass das Opfer es bemerkt. Meistens handelt es sich dabei um Geld, Kreditkarten, Schlüssel oder andere Wertgegenstände.

Beim Taschenraub hingegen wird die Tasche oder der Rucksack mit Gewalt vom Opfer weggerissen. Der wichtige Unterschied hier ist, körperliche Gewalt angewendet wird, um an den Inhalt zu gelangen. Hierbei geht es darum, das Opfer zu überfallen und die Tasche schnell und gewaltsam zu entwenden.

Diese Arten von Diebstahl gibt es

Um zu verstehen, in welchen Fällen ein Taschendiebstahl versichert ist, ist es hilfreich, verschiedene Arten des Diebstahls, die der Gesetzgeber und Versicherungen unterscheiden, zu kennen. Im Wesentlichen gibt es drei unterschiedliche Arten von Diebstahl. Der Taschendiebstahl zählt dabei zu den einfachen Diebstählen:

  1. Räuberischer Diebstahl: Wird dir Gewalt angetan oder angedroht, um in den Besitz von Smartphone, Geld, Kreditkarten oder Bluetooth-Box zu gelangen, handelt es sich um einen räuberischen Diebstahl, umgangssprachlich auch Raub genannt. Hierbei kommen Diebstahl und Nötigung zusammen. Bei einem Raub bist du in der Hausrat abgesichert.
  2. Schwerer Diebstahl: Ein Täter überwindet ein Hindernis und wendet Gewalt an – zum Beispiel durch Sachbeschädigung. Wird dir die Tasche bei einem Einbruch in die Wohnung gestohlen, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Wenn ein zuvor von dir angebrachtes Schloss an deinem Fahrrad aufgeflext wurde, um dein Fahrrad zu stehlen, ist das ebenso ein schwerer Diebstahl.
  3. Einfacher Diebstahl: Für den einfachen Diebstahl müssen Täter keine Hindernisse überwinden, wie das zum Beispiel bei einem Einbruch der Fall ist. Bei einem Taschendiebstahl handelt es sich in den meisten Fällen, um einen einfachen Diebstahl.

Taschendiebstahl in der bestehenden Hausratversicherung mitversichern

Der sogenannte Handtaschenraub und auch der Diebstahl einer Tasche bei einem Einbruch ist in der Hausratversicherung abgesichert. Ob du auch den einfachen Taschendiebstahl nachträglich mitversichern lassen kannst, erfragst du am besten bei deiner bestehenden Hausratversicherung.

Hausratversicherungen passen ihre Leistungen regelmäßig an. Hast du noch keine Hausratversicherung, bist aber viel unterwegs, dann schaue dir entsprechende Angebote an. Die Personalisierung deiner Hausrat ist heute auch über die klassischen Bausteine Fahrrad-Diebstahl, Glasbruch oder Elementarschadenversicherung hinaus möglich. 

Darüber hinaus hilft es dir sicher, die wichtigsten modernen Tricks der Taschendiebe zu kennen, um dein Hab und Gut im Urlaub oder unterwegs in der City zu schützen.

Die Top 8 der Taschendiebstahl-Tricks

Taschendiebe kennen kein Erbarmen! Mit diesen und anderen Tricks stehlen die Diebe Taschen und Wertgegenstände aus Taschen und Rucksäcken ihrer Opfer:

  1. Vorgetäuschte Einsteigehilfe: Du stehst am Bahnhof mit schwerem Gepäck? Sei vorsichtig, wenn jemand anbietet, dir den Koffer in den Zug zu tragen. Es könnte sich ein Komplize währenddessen an deiner Handtasche zu schaffen machen.
  2. Unbeobachtete Jacken: Du hängst im Zug oder beim gemütlichen Abendessen im Bistro gerne deine Jacke über die Stuhllehne? Dann packe deine Wertsachen nach Möglichkeit anderswo an deinen Körper. Denn im Gedränge ist die Entwendung aus einer Jackentasche eine willkommene Option für Taschendiebe.
  3. Bettel-Trick: Leider kommen hier vor allem Kinder ins Spiel – sie toben um dich herum, betteln um eine kleine Spende und lenken dich ab. Eines davon greift dabei in deine Handtasche, ohne dass du es merkst.
  4. Rolltreppen-Trick: Diese Täter arbeiten zu zweit. Einer der Diebe steht vor dir, ein anderer hinter dir. Der vordere Täter verursacht einen künstlichen Stau auf der vollen Rolltreppe, der hintere Täter läuft auf dich auf. So abgelenkt greift dir dieser unbemerkt in die Taschen.
  5. Geldwechsel-Trick: Ein Taschendieb bittet dich, Geld für ihn zu wechseln. Hältst du dafür dein Portemonnaie geöffnet, lenkt er dich mit etwas ab, um sich dann aus dem geöffneten Geldbeutel zu bedienen.
  6. Opfer-Ablenkung: Ablenkung gibt es in vielen Formen, sie dienen alle derselben Sache – dir mit langen Fingern in die Taschen zu greifen. So, wenn dir ein ausgebreiteter Stadtplan unter die Nase gehalten wird, um nach dem Weg zu fragen. Während du auf der Karte suchst, wird diese als Sichtschutz genutzt, um unbemerkt den Taschendiebstahl zu begehen.
  7. Gedränge: An vielen gut besuchten öffentlichen Plätzen herrscht Gedränge. Als Opfer wirst du angerempelt. Durch die Ablenkung machen sich Komplizen unbemerkt an deinen Sachen zu schaffen.
  8. Schmutz: Eis, Senf, Ketchup oder Mayo landen auf deinen Sachen. Die Täter helfen beim Reinigen und Abwischen. Eine gute Gelegenheit, dir deine Wertsachen aus den Taschen zu entwenden.

So kannst du dich vor einfachem Taschendiebstahl schützen

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wer die Tricks der Taschendiebe kennt, kann sich auch gut davor schützen, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden. Mit diesen Vorkehrungen machst du es Langfingern schwer:

  • Trage so wenig Wertsachen wie möglich bei dir.
  • Verteile Ausweis, Mobiltelefon und Geldbörse am Körper. Am sichersten bewahrst du deine Wertsachen unterwegs in verschließbaren Innen- oder Gürteltaschen oder Brustbeuteln auf.
  • Trage Hand- oder Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper und halte sie stets gut verschlossen.
  • Trage deinen Rucksack im Gedränge nicht auf dem Rücken, sondern lieber auf der Brust. So hast du ihn immer im Blick.
  • Lasse Taschen und Tüten nie unbeaufsichtigt. Bist du mit Rollator, Einkaufswagen oder Kinderwagen unterwegs, lasse deine Taschen mit Wertsachen nicht unbeobachtet zurück.
  • Sei vorsichtig, denn Taschendiebe arbeiten oft im Team. Einer lenkt ab, einer klaut und einer verschwindet mit der Beute.
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