Deine Wohnung besteht nicht nur aus den sprichwörtlichen vier Wänden. Sie ist mindestens ausgestattet mit einem WC, einer Dusche und/oder Badewanne und einem Waschbecken im Bad. Häufig wird die Mietwohnung mit einer Einbauküche vermietet. All das gehört zur Mietsache und du als Mieter trägst die Verantwortung, wenn etwas kaputt geht.
Fällt dir der Haartrockner ins Waschbecken und verursacht einen tiefen Riss oder schrammst du beim Verrücken des Sofas über den Parkettboden, entstehen Schäden in der Mietwohnung. Für diese Mietsachschäden bist du haftbar. Das bedeutet, du musst Schadensersatz leisten und die Kosten für die Reparatur oder die Neuanschaffung übernehmen. Hier hilft in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung. Denn sie übernimmt die Kosten für Mietsachschäden in der Wohnung oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Dein Kind hat eine kreative Schaffensphase und verschönert den Fensterrahmen aus Holz mit Acrylfarbe. Oder die Zimmertür aus Holz oder CPL übersteht den Wutausbruch deines Teenagers nicht unbeschadet. Du kannst dich auf FRIDAY verlassen, wir leisten Schadensersatz an deinen Vermieter. Besitzen deine Wohnungstüren Glaselemente, kannst du diese mit der FRIDAY Hausratversicherung gegen Glasbruch absichern. Denn Glasbruch ist in der Privathaftpflicht ausgeschlossen.
Zerspringt dir eine Fliese in der Küche, weil dir dein Mixer aus der Hand gerutscht ist? Oder hat dein Bügeleisen im Teppich deines Wohnzimmers ein großes Brandloch hinterlassen, weil du versehentlich dein Bügelbrett umgestoßen hast? Keine Panik, diese Schadenfälle sind als Mietsachschaden in der FRIDAY Haftpflicht versichert.
Rutscht dir beim Duschen die Handbrause aus der Hand und schlägt ein Loch in die Badewanne, ist dieser Schaden gedeckt. Auch wenn dein teures Parfüm aus dem Spiegelschrank direkt ins Waschbecken einschlägt, ersetzen wir den Schaden am Waschbecken.
Dein handwerkliches Geschick ist zwar nicht besonders ausgeprägt, aber du versuchst trotzdem das Regal selbst an der Wand anzubringen. Leider rutschst du mit der Bohrmaschine ab und triffst die Wasserleitung in der Wand. Zum Glück bist du haftpflichtversichert, denn die Kosten für die notwendigen Reparaturarbeiten, bekommst du von uns erstattet.
Im Flur deiner Wohnung befinden sich fest eingebaute Schränke. Eine Vase kippt um und das Wasser dringt tief ins Holz ein. Hier springt die Privathaftpflicht ein.
Überlässt dir der Vermieter eine Spülmaschine oder einen Herd in der Einbauküche zur Nutzung, so sind Schäden an diesen Geräten nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Glasbruch ist grundsätzlich kein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Über unsere Hausratversicherung kannst du eine Glasversicherung zu geringen Kosten dazu buchen. Sie deckt Schäden an deinen Möbeln und an der Wohnung ab.
Schimmel kann vielseitige Ursachen haben. Häufig tritt Schimmelbildung auch baulich bedingt auf und du als Mieter trägst keine Schuld. Daher ist Schimmel in der privaten Haftpflicht nicht versichert.
Für eine normale Abnutzung darf der Vermieter keinen Schadensersatz von dir verlangen. Daher sind Verschleißschäden auch nicht versichert. Weist das 10 Jahre alte Parkett Kratzer auf, muss der Vermieter die Kosten für die Erneuerung selbst tragen. Mit der Miete ist die Abnutzung bereits bezahlt.
Schäden an deiner Wohnung können auch Dritte verursachen. Hat ein Nachbar beispielsweise einen Wasserschaden in seiner Wohnung verursacht, der auch für Schäden in deiner Wohnung verantwortlich ist, weil Wasser durch die Decke tropft, trägt seine Haftpflichtversicherung den Schaden. Wenn dein Besuch versehentlich das Spülbecken in der Küche beschädigt, muss dein Gast diesen Schaden über seine private Haftpflicht regulieren.
Eine private Haftpflichtversicherung ist keine gesetzliche Pflicht für Mieter. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist daher unwirksam. Der Vermieter darf eine Haftpflichtversicherung nicht zur Voraussetzung für das Mieten der Wohnung machen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung als Mieter ist aber sinnvoll, um im Falle eines Mietsachschadens die Kosten von der Versicherung ersetzt zu bekommen.
Ja, die Haftpflichtversicherung sichert auch Mietsachschäden an Wänden und Fußböden ab. Gehen Fliesen kaputt, weil etwas zu Boden fällt, oder wird eine Fliese an der Wand durch einen Bohrer beschädigt, ist dies ein Schaden, den die Privathaftpflicht übernimmt.
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FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.