Auch bei Vandalismus-Schäden hast du eine gewisse Sorgfaltspflicht. Hierzu ein Beispiel: Die Anzahl der Demonstrationen, insbesondere in den großen Städten in Deutschland, nimmt zu. Solche Demos werden heute jedoch fast immer im Vorhinein angekündigt. Du hast also die Gelegenheit, dein Fahrzeug nach der Ankündigung rechtzeitig vor Beginn der Demonstration zu entfernen und somit dafür zu sorgen, dass die Gefahr eines Schadens durch Vandalismus reduziert wird. Du hast dein Auto trotz vorher angekündigter Demonstration oder sogar wissentlich in einem „Brennpunkt-Viertel“ abgestellt? Wenn es dann beschädigt werden sollte, zahlen wir eventuell nur einen Teil des Schadens, da du deine Sorgfaltspflicht verletzt und das große Risiko einer Beschädigung wissentlich in Kauf genommen hast.