Du bist mit deinem Auto auf einer Straße im Stadtverkehr unterwegs, auf der die Rechts-vor-Links-Regelung gilt. Nun passt du aber nicht auf und übersiehst beispielsweise ein von rechts kommendes Fahrzeug. Der andere Fahrer glaubt an sein Vorfahrtsrecht, fährt auf die Kreuzung und prallt mit deinem Auto zusammen. Du hast also die Vorfahrt missachtet und somit schuldhaft einen Unfall verursacht.
Obwohl du unaufmerksam warst und dadurch den Unfall verursacht hast, werden wir die Regulierung des Schadens an deinem Fahrzeug im Rahmen der Vollkaskodeckung übernehmen. Um den Schaden am gegnerischen Fahrzeug kümmert sich in diesem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Teilkaskoversicherung deckt bereits viel ab - zum Beispiel Schäden an deinem Fahrzeug durch äußere Einflüsse. Mit der Vollkasko hast du noch mehr Versicherungsschutz – zum Beispiel wenn dein Auto ein Opfer von Vandalismus wird oder du durch eigene Schuld Schäden an deinem Fahrzeug verursachst, also beispielsweise ein selbstverursachter Unfall.
Die Vollkasko ist kein Freifahrtschein im Straßenverkehr. Wenn du unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen, z.B. Alkohol, Drogen oder Medikamenten, Auto fährst, werden wir auch im Rahmen der Vollkaskoversicherung deinen Schaden bei einem selbstverschuldeten Unfall nicht ersetzen. Diese Situation gilt als Vorsatz.
Generell gilt die Faustregel, dass sich Vollkasko bei Neuwagen während der ersten 3 bis 5 Jahre lohnt. Allerdings sind bei der Wahl zwischen Vollkasko und Teilkasko dein individueller Schadenfreiheitsrabatt und die Typklasse ganz entscheidend. Bei extrem günstigen Voraussetzungen kann eine Vollkasko sogar billiger sein als Teilkasko. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen und zu vergleichen.
Wenn ein Unfall passiert ist, gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren. Atme ersteinmal tief durch! Wichtig ist es den Ort des Unfalls nicht zu verlassen, bis die folgenden Schritte geklärt sind.
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