Allmählichkeitsschäden: Diese Fälle kannst du versichern

Versicherungen können manchmal wie ein Buch mit sieben Siegeln wirken, besonders wenn es um Begriffe wie „Allmählichkeitsschäden“ geht. Dennoch ist es als Eigentümer und auch als Mieter wichtig zu wissen, was damit gemeint ist. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um diesen Fachbegriff – und was er für dich als Mieter oder Hausbesitzer bedeutet.

Definition Allmählichkeitsschäden

Um die Frage zu beantworten, ob ein Allmählichkeitsschaden in der Versicherung abgedeckt ist, muss dir erstmal klar sein, was ein Allmählichkeitsschaden eigentlich ist. Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die nicht plötzlich und unerwartet auftreten, sondern sich langsam, stetig und oft unbemerkt entwickeln. Der Begriff Allmählichkeitsschaden stammt aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung. Allmählichkeitsschäden können sowohl Personen, Sach- oder Vermögensschäden verursachen. Sie entstehen per Definition durch die Einwirkung von 

  • Gas, 
  • Dampf, 
  • Feuchtigkeit,
  • Rauch, 
  • Ruß und 
  • Staub.

Die Entstehung eines Allmählichkeitsschadens ist in der Regel sehr individuell und wird durch die Gegebenheiten vor Ort bestimmt. Es gibt keinen fest definierten Zeitraum, ab wann ein Schaden als Allmählichkeitsschaden gilt – der Zeitraum kann wenige Tage, mehrere Monate oder sogar Jahre betragen. Ein Allmählichkeitsschaden kann entstehen, wenn ein kleines Leck im Wasserrohr über einen längeren Zeitraum die Wand durchnässt oder ein kleiner Riss in deinem Gebäude stetig weiter wächst.

Am besten lässt sich ein Allmählichkeitsschaden in Abgrenzung zu Verschleiß und Abnutzung verstehen, denn 

Abnutzung und Verschleiß sind keine Allmählichkeitsschäden

Verschleiß und Abnutzung werden im Alltag als synonyme Begriffe verwendet. Der Unterschied besteht in der Ursache:

Verschleiß ist ein fortschreitender Verlust der Leistungsfähigkeit oder Qualität eines Gegenstands aufgrund von übermäßigem oder unsachgemäßem Gebrauch. Verschleiß liegt vor, wenn 

  • das Handy-Akku zu häufig falsch geladen wurde und deshalb nicht mehr richtig lädt, 
  • die nicht geschmierte Kette des Fahrrads kaputt geht oder 
  • die Bremsscheiben vom Auto frühzeitig gewechselt werden müssen, weil häufig sehr stark gebremst wird.

Abnutzung bezeichnet einen allmählichen Verlust von Material durch die vorgesehene Nutzung und Verwendung. Abnutzung liegt vor, wenn

  • der Stoff der Lieblingsjeans mit der Zeit an den Knien immer dünner wird und ausfranst,
  • der Teppich ausbleicht und mit den Jahren immer mehr Flecken aufweist oder
  • die Matratze sich mit der Zeit durchliegt.

Verschleiß und Abnutzung sind unvermeidlich und erwartete Folgen des normalen Gebrauchs. 

Sehen wir uns einige Alltagsbeispiele an: Deine Lieblingsjeans wird an den Knien dünn und franst aus? Das ist Abnutzung. Der Teppich, der nach jahrelangem Betreten an manchen Stellen dünner wird? Das ist Verschleiß.

Allmählichkeitsschäden in der privaten Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein wichtiger Bestandteil deines Versicherungsschutzes. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn du versehentlich Schäden an fremden Dingen oder Personen verursachst. In neueren Haftpflichtverträgen sind Allmählichkeitsschäden in der Regel mit versichert. In älteren Verträgen ist das meist nicht der Fall. Besitzt du bereits seit längerer Zeit eine Haftpflichtversicherung, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen, um zu prüfen, ob Allmählichkeitsschäden mit abgedeckt sind.

Mietsachschäden sind teilweise auch Allmählichkeitsschäden

Nicht jeder Mietsachschaden ist auch automatisch ein Allmählichkeitsschaden. Die meisten Mietsachschäden sind das Ergebnis einer konkreten Handlung oder einer Unterlassung und entstehen nicht über einen längeren Zeitraum hinweg.

Bohrst du allerdings versehentlich und unbemerkt eine Wasserleitung an, kann ein erheblicher Allmählichkeitsschaden entstehen, weil unbemerkt Wasser über einen längeren Zeitraum hinweg die Wand durchfeuchtet. Eine Haftpflichtversicherung, die Allmählichkeitsschäden abdeckt, übernimmt die Kosten für den Wasserschaden.

Als Mieter trägst du die Verantwortung, Schäden zu vermeiden. Du solltest deine Wohnung also regelmäßig und sorgfältig auf mögliche Anzeichen von Schäden inspizieren. Entdeckst du Anzeichen wie zum Beispiel Schimmel, Feuchtigkeit oder Risse, dann informiere deinen Vermieter unverzüglich. Bist du verantwortlich für einen Allmählichkeitsschaden als Mieter, ist das ein Fall für deine private Haftpflichtversicherung.

Schimmel häufig als Allmählichkeitsschaden nicht mit abgedeckt

Schimmel ist zwar Mietsachschaden, der meist über einen längeren Zeitraum hinweg entsteht. In vielen Haftpflichtversicherungen ist Schimmel aber nicht mit abgesichert, da sich die Ursache der Schimmelbildung häufig nicht eindeutig belegen lässt.

Allmählichkeitsschäden in der Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung deckt in vielen Fällen Allmählichkeitsschäden für Hausbesitzer ab. Ein typischer Allmählichkeitsschaden, der in einer neueren Wohngebäudeversicherung abgesichert ist, ist ein Schaden durch auslaufendes Leitungswasser. Ebenso können Schäden, die durch das Eindringen von Regenwasser über einen längeren Zeitraum entstehen, als Allmählichkeitsschäden betrachtet und von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden.

Genau wie bei der Privathaftpflicht sind in älteren Verträgen Allmählichkeitsschäden häufig nicht mitversichert. Wechselst du die Wohngebäudeversicherung, kann es bei Allmählichkeitsschäden zu Unstimmigkeiten zwischen den Versicherungen kommen. Denn nicht immer lässt sich eindeutig feststellen, wann der Allmählichkeitsschaden angefangen hat. Somit lässt sich dann auch die zuständige Versicherung nicht eindeutig feststellen.

Allmählichkeitsschäden in der Hausratversicherung meist nicht abgedeckt

Die Hausratversicherung deckt Schäden an deinem persönlichen Eigentum ab, die durch Feuer, Blitz, Diebstahl, Einbruch mit Vandalismus oder Leitungswasser entstehen. Diese Schäden sind in der Regel auch keine Allmählichkeitsschäden. Eine Ausnahme ist hier wieder der Schimmel, der sich zum Beispiel an der Rückseite eines Schranks oder unbemerkt an einer Matratze ausbreitet. Viele Hausratversicherungen decken Schimmel allerdings nicht ab, weil die Ursache schwer festzustellen ist.

Allmählichkeitsschäden in der KFZ-Versicherung

Allmählichkeitsschäden treten am Auto eher selten auf. Die meisten Schäden entstehen durch Abnutzung und Verschleiß. Alle anderen Schäden treten plötzlich und unerwartet durch einen Unfall oder Vandalismus auf. In Ausnahmen kann ein Schaden auch als Allmählichkeitsschaden interpretiert werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schaden nach einem Tierbiss erst nach einem längeren Zeitraum ersichtlich wird. In der KFZ-Teilkasko wäre dieser Schaden versichert. Anders ist es in folgendem Szenario: Ein zu später Wechsel des Motoröls kann den Motor allmählich schädigen. Eine KFZ-Versicherung würde diesen Schaden allerdings nicht übernehmen.

Zusammenfassung: Das Wichtigste zu Allmählichkeitsschäden im Überblick

  • Allmählichkeitsschäden entwickeln sich langsam und unauffällig, können jedoch trotzdem zu Schäden und hohen Kosten führen.
  • Die Wohngebäudeversicherung deckt viele Fälle von Allmählichkeitsschäden ab, aber nicht alle. In älteren Verträgen sind Allmählichkeitsschäden häufig nicht mitversichert.
  • In einer neueren Privathaftpflicht sind Allmählichkeitsschäden, für die du verantwortlich bist, in der Regel eingeschlossen.
  • In der Kfz-Versicherung werden Allmählichkeitsschäden eher selten reguliert. Manchmal übernimmt die Teilkasko den Schaden, wenn er als Folge eines Tierbisses erst nach längerer Zeit auftritt.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

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