GEZ & Umzug: alles Wichtige zum Rundfunkbeitrag beim Ummelden

Der Rundfunkbeitrag – vormals: GEZ-Gebühr – muss seit 2013 für jede Wohnung entrichtet werden. Ziehst du um, meldest du deinen Rundfunkbeitrag auf die neue Wohnung um – es sei denn, für diese Wohnung entrichtet bereits jemand den pflichtgemäßen Rundfunkbeitrag. Das ist der Fall beim Einzug in eine WG – oder beim Zusammenzug in eine einzige gemeinsame Wohnung als Partner. Was du an Details sonst noch über deinen Rundfunkbeitrag beim Umzug wissen musst, liest du in diesem Beitrag.

Kontrovers diskutiert, von den einen befürwortet, von vielen abgelehnt – der Rundfunkbeitrag der GEZ muss seit dem 01. Januar 2013 für jede Wohnung entrichtet werden. Egal, ob du öffentlich-rechtliche Sender schaust oder nicht. Und unabhängig vom Besitz eines TVs. So zählt die Ummeldung bei der GEZ – der Gebühreneinzugszentrale – bei deinem Umzug mit zu den Punkten auf deiner Umzugsliste.

Der Rundfunkbeitrag – vormals: GEZ-Gebühr – ist je Wohnung zu entrichten. Wird für dein neues Zuhause bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet, entfällt der Rundfunkbeitrag nach dem Umzug für dich.

Rundfunkbeitrag – fällig für jede Wohnung

Eigentlich heißt die GEZ nicht mehr GEZ – sondern schon seit langer Zeit ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice. Unter Berücksichtigung der genannten Neuerung bleibt die GEZ-Absicht jedoch dieselbe: Gebühren für die Bereitstellung von Rundfunk und Fernsehen einzufordern. Eine Befreiung von diesem Rundfunkbeitrag ist an feste Ausnahmen gebunden. 

Dein erster Umzug: Rundfunkbeitrag und neue Wohnung

Ziehst du in eine eigene Wohnung und hast bisher selbst noch keine Rundfunkgebühr gezahlt, kommst du um die Anmeldung bei der GEZ nicht herum. Für die neue Wohnung wird leider der Rundfunkbeitrag fällig.

Bleib garantiert informiert!

Verpasse keine wichtigen Themen mehr rund um deinen Versicherungsschutz!

  • Versicherungs-Tipps
  • Exklusive Angebote
  • Produkt-News

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

Newsletter Icon

Benachrichtigung zum Rundfunkbeitrag: automatisch nach deinem Umzug

Das Einwohnermeldeamt möchte gerne deine neue Adresse in Erfahrung bringen – beim Umzug hast du deshalb die Pflicht, dich dort anzumelden. Das Einwohnermeldeamt hat das Recht, deine Adresse der Gebühreneinzugszentrale, der GEZ, mitzuteilen, so dass diese den Rundfunkbeitrag von dir einfordern können. 

Du wirst von der GEZ also Post erhalten – und kannst die notwendige Anmeldung auf der Website der GEZ bequem vornehmen. Natürlich geht das auch per Briefpost.

Übrigens: Richte dir vielleicht eine Postnachsendeantrag ein, um nicht allen Institutionen direkt nach deinem Umzug die Adressänderung mitzuteilen.

Rundfunkbeitrag und Umzug in eine gemeinsame Wohnung – zum Beispiel mit dem Partner

Per Formular auf der Website der GEZ hast du auch die Möglichkeit für die Abmeldung beim Umzug. Die Abmeldung bei der GEZ ist in drei Fällen möglich: 

  • Du ziehst in eine Wohnung ein, für die bereits der Rundfunkbeitrag entrichtet wird, zum Beispiel, wenn du bei deinem Partner einziehst.
  • Du ziehst ins Ausland.
  • Du ziehst in eine Wohngemeinschaft ein – und in der WG zahlt bereits jemand die GEZ-Gebühr.

Sonderfall: Rundfunkbeitrag auf eine andere Person ummelden

Keine Regel ohne Sonderfall – auch ohne deinen eigenen Umzug gibt es natürlich Fälle, in denen du die GEZ ummeldest. So etwa wenn jemand aus deiner Wohnung auszieht, der bisher Beitragszahler der Rundfunkgebühren war. Bezieht also ein WG-Mitglied als GEZ-Zahler eine neue Wohnung, will die GEZ für die Wohnung der restlichen Bewohner eine GEZ-Meldung erhalten – und Gebühren kassieren. Eine Mitteilung an die GEZ musst du also machen. 

Bleib garantiert informiert!

Verpasse keine wichtigen Themen mehr rund um deinen Versicherungsschutz!

  • Versicherungs-Tipps
  • Exklusive Angebote
  • Produkt-News

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

Newsletter Icon

Sonderfall persönliche Veränderung: teilweise Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Darüber hinaus wird die Ummeldung nötig, wenn der Beitragszahler, der nicht alleine in der Wohnung gewohnt hat, verstirbt – oder ganz oder teilweise von der Beitragszahlung an die GEZ befreit wird. Zum Beispiel als Hartz4-Empfänger oder als Besitzer eines Schwerbehindertenausweises. Die Befreiung gilt nicht immer für die ganze Wohnung – so dass eine Mitteilung an die GEZ notwendig ist.

Sonderfall Nebenwohnung: Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung

Deine privat genutzte Neben- oder Zweitwohnung ist eine weitere Wohnung neben deinem Hauptwohnsitz, wo im Allgemeinen der Schwerpunkt all deiner Lebensaktivitäten liegt. Bist du Wochenendpendler und wohnst die Woche über in deiner Zweitwohnung, bezahlst an deinem Hauptwohnsitz jedoch bereits den GEZ-Beitrag, dann musst du nicht erneut GEZ-Gebühren zahlen. Für die Nebenwohnung lässt du dich von der GEZ-Zentrale per Formular befreien. 

Weitere Sonderfälle: Befreiung von der Rundfunkgebühr

Dein Umzug kann auch aus anderen Gründen als einem gewöhnlichen Umzug in eine neue Wohnung erfolgen. In manchen Fällen erhältst du dann per Antrag bei der GEZ eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. So wenn du in ein Hospiz oder eine Kaserne ziehst oder in eine Wohnung, wo dein Arbeitgeber den Rundfunkbeitrag entrichtet. Auch in dem besonderen Fall, du ziehst in die Wohnung eines Diplomaten, der keinen Rundfunkbeitrag entrichten musst, bist auch du von der Pflicht zum Rundfunkbeitrag befreit.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

Newsletter

News und Tipps direkt in dein Postfach.

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

logo