Hausratversicherung: muss ich ein Gerüst am Haus melden?

Aktualisiert am: 26. Mai 2023

Du planst einen Neuanstrich der Fassade? Du willst eine Wärmedämmung für dein Haus? Dann wird dein Dienstleister ein Gerüst an deinem Haus anbringen. Über ein Gerüst erhöht sich im Prinzip die Gefahr, dass sich Unbefugte Zutritt zu deinem Wohnraum verschaffen – zum Beispiel über ein Fenster, an das diese per Gerüst leichter gelangen. Deine Hausratversicherung möchte von dieser Gefahrenerhöhung wissen. Deshalb ist eine Mitteilung nötig. Denn im Falle eines versicherten Einbruchs drohen Leistungskürzungen. Weitere Infos zum Thema Hausratversicherung und Gerüst, die Hausbesitzer und Mieter oftmals nicht auf dem Schirm haben, liest du in diesem Beitrag.

Ein Gerüst für Bauarbeiten am eigenen Haus – warum sollte das deine Hausratversicherung interessieren? Der Grund: Über ein aufgestelltes Gerüst klettern nicht nur die fleißigen Handwerker. Sondern auch für Leute mit weniger guten Absichten tun sich Klettermöglichkeiten auf. Kurz: Einbrecher finden womöglich leichter Zugang. Und da deine Hausratversicherung finanziell bei einem Einbruch deinen Schaden übernimmt, will sie dein Risiko für einen Einbruch auch einschätzen können. Möglicherweise steigt mit dem Gerüst dein Risiko – und deine Hausratversicherung besteht auf eine Mitteilung.

Melde ein Gerüst auf jeden Fall deiner Hausratversicherung. In der Regel erfolgt keine Erhöhung deiner Beiträge.

Meldepflicht an die Hausratversicherung: das Baugerüst

Ob per E-Mail, Brief oder per Anruf – deine Hausratversicherung muss Bescheid wissen, wenn in Kürze ein Gerüst am Haus stehen wird. Viele Hauseigentümer denken darüber nicht nach. Aber: Gelangen übers Gerüst Unbefugte in die Wohnräume, droht Ärger mit dem Versicherungsschutz. Denn Einbrecher können nicht nur zahlreiche Wertgegenstände mitgehen lassen, sondern auch die für den Einbruch zerstörten Türen und Fenster verursachen Kosten. Vandalismus – also die Verwüstung deiner Wohnräume – verursacht ebenfalls Kosten. Ganz zu schweigen von deiner emotionalen Belastung. 

Um wenigstens die finanzielle Seite sicher geregelt zu halten, informiere unbedingt deine Hausratversicherung über das Gerüst. Mit deiner Mitteilung bist du deiner Pflicht zur Anzeige der Einrüstung nachgekommen.

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Baugerüst melden: per E-Mail etc. an deine Hausratversicherung

Am besten informierst du deine Hausratversicherung schon im Vorhinein. Und teilst Anfang und Ende der Einrüstung sowie die voraussichtliche Dauer mit, die das Gerüst am Haus stehen wird. Hast du deine Hausratversicherung informiert, besteht dein Versicherungsschutz während der Zeit der Einrüstung durch dein Baugerüst gewohnt weiter.

Gerüst am Haus: Fenster und Türen sicher verschließen

Achte jedoch darauf, gerade jetzt Türen und Fenster bei Abwesenheit nach Vorschrift zu verschließen. Eventuell kommt deine Hausratversicherung auf dich zu und passt vorübergehend deinen Beitrag an. In der Regel erfolgt jedoch keine Erhöhung deiner Beiträge. 

Übrigens: wertvolle Tipps & Tricks für zuverlässigen Einbruchschutz liest du unter: Einbruchschutz? So sorgst du für Sicherheit!

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Hausratversicherung & Gefahrenerhöhung durch Baugerüst & Co

Deine Hausratversicherung kalkuliert deine Beiträge anhand zahlreicher Faktoren: zum Beispiel an der Größe deiner Wohnung, am Wohnort oder am Hausrat selbst. Ebenso ist wichtig, welche sogenannten Wertgegenstände – Kunstwerke, Bargeld oder teurer Schmuck – du mit zu deinem Hausrat zählst. Auch die Bauart deines Hauses ist für die Hausratversicherung wichtig – zum Beispiel im Hinblick auf einen Brand. Außerdem stellen die Einbruchstatistiken eine Größe zur Beurteilung deines Risikos dar. Aus all diesen Faktoren errechnet deine Hausratversicherung deine Beiträge.

Gerüst, Auslandsaufenthalt, Umzug: bedeuten Gefahrenerhöhung

Ändern sich diese Gefahren, so handelt es sich um eine sogenannte Gefahrenerhöhung. Das Baugerüst für deine Wärmedämmung oder den neuen Anstrich stellt eine solche Gefahrenerhöhung dar. Ebenso wie ein vorübergehender Auslandsaufenthalt oder ein Umzug. Diese Gefahrenerhöhung ist für die Hausratversicherung stets von Interesse. Daher rührt die Anzeigepflicht. Wie gesagt – in der Regel erfolgt heute keine Erhöhung deiner Beiträge. 

Ausführliche Infos zur Errechnung der Versicherungssumme sowie den Faktoren für die Errechnung deiner Beiträge liest du unter: Versicherungssumme Hausrat.

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