Schadenfreiheitsklasse übertragen: Das musst du wissen

Aktualisiert am: 9. Oktober 2024

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) beeinflusst, wie viel du für deine Kfz-Versicherung zahlst. Je länger du unfallfrei fährst, desto höher ist deine SF-Klasse und desto günstiger wird dein Beitrag. Wusstest du, dass dir nahe Familienmitglieder ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen können? Fahranfänger können hier hohe Kosten für die Kfz-Versicherung sparen, wenn ein Familienmitglied sein Fahrzeug aufgibt. In diesem Artikel erfährst du, wer die SF-Klasse übertragen darf, welche Bedingungen gelten und wie der Vorgang funktioniert.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Schadenfreiheitsklasse kann nicht mehr zurück übertragen werden.
  • Der Schadenfreiheitsrabatt wird nicht mit übertragen - denn diesen legen Versicherer individuell fest.
  • Eine Übertragung lohnt sich nur an eine Person, die bereits länger einen Führerschein besitzt.

Was bedeutet SF-Klasse übertragen?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie lange du unfallfrei gefahren bist. Je mehr unfallfreie Jahre du hast, desto höher ist deine SF-Klasse. Sie ist wichtig, weil sie beeinflusst, wie viel du für deine Kfz-Versicherung zahlst. Je höher du eingestuft bist, desto niedriger sind deine Beiträge. Eine Schadenfreiheitsklasse gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko. Auf den Beitrag der Teilkasko wirkt sie sich nicht aus.

Eine Übertragung der SF-Klasse bedeutet, dass unfallfreie Jahre eines Fahrers an eine andere Person weitergegeben werden, zum Beispiel an ein Familienmitglied. Das ist besonders sinnvoll, wenn ein junger Fahrer von günstigeren Beiträgen profitieren soll. Oder jemand, der selbst nicht mehr fährt, möchte seine SF-Klasse nicht verlieren, sondern weitergeben. So bleibt der Versicherungsschutz für die Familie günstiger.

Gut zu wissen: Je höher deine SF-Klasse ist, desto größer ist auch dein Schadenfreiheitsrabatt. Wie viel Rabatt eine Versicherung auf eine Schadenfreiheitsklasse gewährt, legt sie selbst fest. Daher wird der Schadenfreiheitsrabatt auch nicht mit übertragen.

Diese Personen dürfen die SF-Klasse übernehmen

Freunde, Arbeitskollegen oder entfernte Verwandte können in der Regel eine Schadenfreiheitsklasse nicht übernehmen. Die Übertragung der unfallfreien Jahre ist bei den meisten Versicherern nur auf die folgenden Personen zulässig:

  • Kinder und Eltern
  • Geschwister
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Großeltern und Enkeln
  • Schwiegereltern

FRIDAY Autoversicherung

  • Direkt online in nur 90 Sekunden abschließen
  • eVB-Nummer sofort nach Abschluss
  • Schaden melden rund um die Uhr

Voraussetzungen für die Übertragung der SF-Klasse

Neben dem eingeschränkten Personenkreis, der eine SF-Klasse übernehmen kann, gibt es weitere Regeln:

  • Häusliche Gemeinschaft: Einige Versicherer übertragen die Schadenfreiheitsklasse nur dann, wenn beide Personen - Übertragender und Empfänger der SF-Klasse - in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.
  • Regelmäßige Fahrzeug-Nutzung: Möchtest du eine SF-Klasse übernehmen, musst du nachweisen, dass du das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auch überwiegend gefahren bist. Dafür solltest du bei der aktuellen Fahrzeugversicherung auch zum Fahrerkreis gehören.
  • Anzahl der übertragbaren Jahre auf Führerscheinerlaubnis beschränkt: Es können nur so viele unfallfreie Jahre übertragen werden, wie der Empfänger selbst hätte aufbauen können. Beispiel: Ein Fahranfänger mit 2 Jahren Führerschein kann maximal 2 unfallfreie Jahre übernehmen.

Wann macht es Sinn, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen?

Die Übernahme von Schadenfreiheitsjahren helfen einem - oft jüngeren Fahrer - Kosten für die Autoversicherung zu sparen. Es gibt aber auch einen Nachteil: Eine übertragene SF-Klasse kann nicht zurückgegeben werden. Möchte der Fahrer später selbst wieder ein Auto versichern, steigt er mit der niedrigsten SF-Klasse ein und zahlt hohe Beiträge für die Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. Das bedeutet, es ist nur sinnvoll, die SF-Klasse zu übertragen, wenn der ursprüngliche Fahrer wirklich dauerhaft auf ein eigenes Fahrzeug verzichtet

Bei diesen Optionen gibt es keine finanziellen Nachteile bei der Übertragung:

  • bei Abgabe eines Zweitwagens: Eltern oder Großeltern brauchen keinen Zweitwagen mehr und das Kind oder der Enkel ist den Zweitwagen ohnehin oft gefahren? Sie können den Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen übernehmen. Die Schadenfreiheitsklasse für den Erstwagen bleibt erhalten.
  • Abgabe eines Führerscheins: Mutter, Vater oder Großeltern wollen das Fahren ganz aufgeben? Kinder oder Enkel können die Schadenfreiheitsklasse ihrer Kfz-Versicherung übernehmen.
  • Todesfall: Der Erbe des Autos kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die SF-Klasse des Verstorbenen übernehmen. Häufig ist ein enges verwandtschaftliches Verhältnis notwendig.

Tipp: Einem Fahranfänger die SF-Klasse zu übertragen, lohnt sich nicht. Denn es können nur so viele Jahre weitergegeben werden, wie man seit Erhalt der Fahrerlaubnis selbst hätte erfahren können. Doch auch junge Autofahrer können bei der Versicherung sparen, wenn sie ihr Auto über die Eltern versichern.

So funktioniert die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Werden alle Voraussetzungen erfüllt, ist die Übertragung der SF-Klasse in der Regel recht einfach. Den Antrag stellst du über ein Formular, das dir deine Versicherung zur Verfügung stellt. Folgende Angaben sind in der Regel erforderlich:

  1. Fahrzeug- und Vertragsdaten Versicherungs­nehmers, der den Schadenfreiheitsrabatt übertragen möchte
  2. Verzichtserklärung des aktuellen Versicherungs­nehmers
  3. Erläuterung des Verhältnisses von Geber und Empfänger
  4. Zeitraum der Fahrzeugnutzung des Empfängers
  5. Ort und Datum
  6. Unterschriften beider Parteien

Diese Dokumente braucht die Versicherung für die Übertragung der SF-Klasse:

  • Führerschein-Kopie des Empfängers
  • Sterbeurkunde, falls die SF-Klasse eines Verstorbenen übertragen werden soll

Weitere Fragen zur Übertragung der SF-Klasse

  • Kann ein Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden?

    Nein, es wird nur die Schadenfreiheitsklasse übertragen. Den Rabatt für die Schadenfreiheitsklasse legt jede Versicherung für sich fest. Wechselst du mit der übertragenen SF-Klasse die Autoversicherung, kann dein Rabatt gleich, niedriger oder höher ausfallen. Hinweise zum Schadenfreiheitsrabatt findest du in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

  • Wie lange kann eine SF-Klasse übertragen werden?

    In der Regel verfällt eine Schadenfreiheitsklasse 7 bis 10 Jahre nachdem das letzte Mal ein Auto abgemeldet oder stillgelegt wurde. Ist die SF-Klasse verfallen, ist eine Übertragung nicht mehr möglich. Die meisten Versicherer lassen eine Übertragung allerdings nur innerhalb von 6 bis 12 Monaten nach Kündigung der Kfz-Versicherung zu.

  • Wie lange kann man die Schadenfreiheitsklasse eines Verstorbenen übernehmen?

    Enge Verwandte können bis zu 12 Monate nach dem Tod die Schadenfreiheitsklasse des Verstorbenen übernehmen. In der Regel sind das Kinder, Enkel und Partner bzw. Ehepartner.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt?

    Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft über den bisherigen Schadenverlauf, also vor allem darüber, wie viele Jahre ein Autofahrer unfallfrei gefahren ist, bzw. spiegelt sie den Schadenverlauf wider. Denn nach einem Unfall wird der Fahrer in eine niedrigere Klasse zurückgestuft. Der Schadenfreiheitsrabatt ist an die SF-Klasse gebunden. Er gewährt auf die unfallfreien Jahre einen Rabatt. Wie weit ein Fahrer nach einem Unfall zurückgestuft wird und wie hoch der Rabatt ist, hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

  • Wie viele schadenfreie Jahre kann ich übernehmen?

    Die Anzahl der Jahre ohne Unfall, die übertragen werden können, hängt davon ab, wie lange die Person, die die Jahre bekommt, schon eine Fahrerlaubnis hat. Man kann nur so viele Jahre übernehmen, wie man selbst hätte sammeln können. Hast du seit 5 Jahren einen Führerschein, kannst du also höchstens 5 schadenfreie Jahre übernehmen.

Geprüft von

Nach mehr als 20 Jahren in der Versicherungsbranche ist Andreas unser Experte für Produkt und Underwriting. Seit 2021 ist er Teil von FRIDAY und leitet das Operations Team. Er weiß also ganz genau, welche Fragen und Probleme unsere Kunden rund um das Thema Versicherungen umtreiben.

Bei FRIDAY arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Bereichen eng zusammen. Wir investieren viel Zeit und Energie, um dir in unserem Magazin umfassende und hilfreiche Artikel zur Verfügung zu stellen. Damit dabei auch immer alles seine Richtigkeit hat, werden unsere Texte von unseren FRIDAY-Experten aus den jeweiligen Fachbereichen geprüft.

Bleibe auf dem aktuellen Stand

Melde dich für den FRIDAY Newsletter an und erhalte Informationen zu Produktneuheiten, limitierten Aktionen, persönliche Angebote und nützliche Tipps rund ums Thema Versicherungen.

SF Klasse

Schadenfreiheitsrabatte Kfz-Haftpflicht sowie Vollkasko

ab SF 35 (und mehr)

20%

SF 10 - 34

20 - 37%

SF 10

34 - 37%

SF 9

35 - 38%

SF 8

36 - 40%

SF 7

38 - 42%

SF 6

39 - 44%

SF 5

42 - 46%

SF 4

45 - 52%

SF 3

51 - 58%

SF 2

55 - 64%

SF 1

60 - 74%

Zahl-pro-Kilometer

Fahr weniger. Zahl weniger.

  • 100 % digital
  • kilometergenaue Abrechnung
  • Fährst du weniger, bekommst du Geld zurück
Newsletter

News und Tipps direkt in dein Postfach.

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

logo