Wenn dir jemand seine Schadenfreiheitsklasse überträgt, sparst du bares Geld bei deiner Kfz-Versicherung: in der Kfz-Haftpflicht oder der Vollkasko. Das funktioniert bis auf Ausnahmen jedoch nur zwischen Mitgliedern der Familie. Eine häufige Option ist dabei, wenn der bereits länger gefahrene Zweitwagen an Sohn oder Tochter oder Enkel als neuen Fahrer abgegeben wird. Die Schadenfreiheitsklasse übertragen heißt jedoch, endgültig auf alle SF-Rabatte zu verzichten. Was es zum Thema Schadenfreiheitsklasse übertragen sonst noch zu wissen gibt, erfährst du in diesem Beitrag.
Die Schadenfreiheitsklasse – auch SF-Klasse genannt – bestimmt zu einem großen Teil die Höhe der Beiträge für deine Kfz-Versicherung mit. Die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen bedeutet also: es besteht Potenzial zum Sparen. Dabei wird die SF-Klasse in der Regel auf ein Familienmitglied übertragen. In der Kfz-Haftpflicht sowie in der Vollkasko rutscht der Empfänger der normalerweise an eine Person geknüpften SF-Klasse in eine bessere Schadenfreiheitsklasse und zahlt damit geringere Beiträge. Allerdings ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse an strenge Regeln geknüpft. Im Normalfall gibt der Abgebende der SF-Klasse das Autofahren oder seinen Zweitwagen auf.
Die Schadenfreiheitsklasse übertragen bedeutet: die Belohnung für lange Jahre unfallfreies Fahren an einen weiteren Fahrer abzugeben. Zum Beispiel, wenn dir dein Vater mit seinem Auto auch gleich seine Schadenfreiheitsklasse überlässt. Dadurch erhältst du eine günstigere SF-Klasse als du eigentlich durch deine wenigen Jahre unfallfreien Fahrens hättest.
Verwandte, Kumpels oder Freunde können eine Schadenfreiheitsklasse nicht übertragen, das funktioniert nur zwischen folgenden Personen:
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Die Schadenfreiheitsklasse übertragen funktioniert nur innerhalb enger Voraussetzungen. Neben dem eingeschränkten Personenkreis für die Übertragung gelten die folgenden Regeln:
Beim Wechsel deiner Kfz-Versicherung nimmst du immer deine eigene Schadenfreiheitsklasse mit, sie ist nämlich an deine Person gebunden. Fallen im laufenden Jahr keine Schäden an, übernimmt deine neue Kfz-Versicherung deine SF-Klasse einfach – und gibt dir einen entsprechenden Schadenfreiheitsrabatt. Die Regulierung eines Schadens erfährt deine Versicherung automatisch – und stuft dich in eine für dich ungünstigere Schadenfreiheitsklasse ein.
SF Klasse | Schadenfreiheitsrabatte Kfz-Haftpflicht sowie Vollkasko |
---|---|
ab SF 35 (und mehr) | 20% |
SF 10 - 34 | 20 - 37% |
SF 10 | 34 - 37% |
SF 9 | 35 - 38% |
SF 8 | 36 - 40% |
SF 7 | 38 - 42% |
SF 6 | 39 - 44% |
SF 5 | 42 - 46% |
SF 4 | 45 - 52% |
SF 3 | 51 - 58% |
SF 2 | 55 - 64% |
SF 1 | 60 - 74% |
Durch viele Jahre unfallfreien Fahrens steigt die SF-Klasse und die Beiträge für deine Kfz-Versicherung fallen. Das durch fehlende Schäden gesparte Geld gibt die Kfz-Versicherung so als Bonus an den versicherten Fahrer weiter. Diesen Bonus zu übernehmen – in Form der besseren Schadenfreiheitsklasse – lohnt sich also.
Ein Zweitwagen erhält allerdings eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Wenn Eltern beispielsweise ihren Zweitwagen an dich als Kind abgeben, so behalten sie die SF-Klasse natürlich für ihren Erstwagen. Ihre günstige SF-Klasse können sie an dich zusammen mit dem Zweitwagen weitergeben. Dies ist eine Möglichkeit, wie du beim Thema Schadenfreiheitsklasse übertragen profitierst.
Eine übertragene SF-Klasse kann nicht rückübertragen werden – selbst dann nicht, wenn du ein neues Fahrzeug anmeldest. Das heißt: nur beim endgültigen Verzicht des Fahrers auf ein Fahrzeug macht es Sinn, über die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse nachzudenken.
Ohne finanzielle Einbußen bei der Kfz-Versicherung in Vollkasko oder Haftpflicht sind deshalb nur die folgenden Möglichkeiten von Vorteil:
Wer später ohne Schadenfreiheitsklasse dasteht und doch wieder ein neues Auto anmeldet, erhält die niedrigste Klasse zugeteilt – wird also behandelt wie ein Fahranfänger. Das geht ins Geld durch erhöhte Beiträge.
In der Teilkasko hat deine Schadenfreiheitsklasse keine Auswirkungen auf deine Beiträge. In der Kfz-Versicherung oder der Vollkasko jedoch schon. Die Schadenfreiheitsklasse steht dabei für die unfallfrei gefahrenen Jahre. Hinter „SF“ – dem Kürzel für die Schadenfreiheitsklasse – steht dabei in der Regel die Zahl, die die unfallfrei zurückgelegten Jahre angibt. Eine Rückstufung erfolgt, wenn deine Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert. So erfolgt zum Beispiel bei einem Schaden eine Rückstufung von SF 6 in SF 5.
Von der einzelnen Versicherung hängt dabei ab, wie viel die einzelne Stufe wert ist. Denn jede Kfz-Versicherung weist einer Schadenfreiheitsklasse einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt – angegeben in Prozent – zu. Jede Kfz-Versicherung gibt aber Boni – und belohnt unfallfreies Fahren. Mit einer besseren SF-Klasse sparst du also immer Geld.
Die SF-Klasse verfällt in der Regel erst nach langer Zeit. Einige Kfz-Versicherungen bieten 7 Jahre, andere 10 Jahre und bei wieder anderen Kfz-Versicherungen verfällt die Schadenfreiheitsklasse nie.
Die folgenden Zeiten sind für dich wichtig:
bis zu 6 Monaten: Deine SF-Klasse bleibt erhalten als gäbe es keine Unterbrechung.
6 Monate bis 7 Jahre: Deine Schadenfreiheitsklasse bleibt auf der gleichen Stufe wie beim Ende deiner vorausgegangenen Kfz-Versicherung.
mehr als 7 Jahre: Bei einige Versicherungen verfällt die SF-Klasse. Andere Kfz-Versicherungen bieten den Schadenfreiheitsklasse-Verfall nach 10 Jahren an – oder sogar ohne Ablaufdatum. Beim Verlust deiner SF-Klasse geht dein Schadenfreiheitsrabatt verloren.
Erfüllst du alle wesentlichen Voraussetzungen, die, so funktioniert „Schadenfreiheitsklasse übertragen“ recht einfach.
Gehe wie folgt vor, um die SF-Klasse zu übertragen:
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