Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung: So kannst du sparen

Von einer Selbstbeteiligung hat fast jeder schonmal gehört. Was sich hinter diesem Begriff versteckt, sorgt jedoch immer wieder für Verwirrung. Wann ist eine Selbstbeteiligung überhaupt wichtig? Wie und warum legt man sie fest? Und was bedeutet ihre Höhe für dein Versicherungsverhältnis? In unserem Ratgeber findest du die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Was ist eine Selbstbeteiligung?

Als Selbstbeteiligung – oft auch Selbstbehalt, Eigenanteil oder Kostenbeteiligung genannt – bezeichnet man den Geldbetrag, den Versicherte im Schadensfall selbst tragen müssen. Eine Selbstbeteiligung wird in der Regel beim Abschluss einer Versicherung vertraglich vereinbart. Die verschiedenen Optionen für den Eigenanteil (z.B. 150 Euro, 300 Euro usw.) gibt der Versicherer vor. Gerade bei der Kfz-Versicherung spielt der Selbstbehalt eine wichtige Rolle.

Ein Beispiel: Durch einen Unfall verursachst du an deinem Auto einen schweren Schaden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 1.500 Euro und deine Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung liegt bei 300 Euro. In diesem Fall zahlt die Versicherung 1.200 Euro und du kommst für die verbleibenden 300 Euro selbst auf.

Günstiger Versicherungsbeitrag dank Selbstbehalt

Da du durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts einen Teil des Risikos selbst trägst, sind Tarife mit höherer Selbstbeteiligung immer günstiger. Denn du als Versicherungsnehmer trägst so einen Teil des Risikos mit. Faustregel: Je höher der gewählte Eigenanteil ist, desto geringer ist der Beitrag.

Gleichzeitig profitiert von dem Selbstbehalt auch die Versicherung: Denn sie geht davon aus, dass dich die Selbstbeteiligung dazu motiviert, besonders sorgsam mit deinem Hab und Gut umzugehen. Treten nach dem Abschluss der Versicherung also nur wenige Schadensfälle ein, dann kannst du bei den Kosten deiner Autoversicherung langfristig viel Geld sparen.

Da noch andere Faktoren in die Beitragsberechnung einfließen, kann jemand mit einer höheren Selbstbeteiligung einen höheren Beitrag zahlen als ein Versicherter mit geringerem oder keinem Selbstbehalt.

Tipps zur Wahl der richtigen Selbstbeteiligung

Die Wahl der richtigen Selbstbeteiligung hängt maßgeblich von deiner finanziellen Situation und deinem Risikoempfinden ab. Je nach Versicherungsart gibt es jedoch durchaus bestimmte Standards, an denen du dich orientieren kannst:

Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung

Zur Höhe der optimalen Selbstbeteiligung in einer Teilkaskoversicherung gibt es verschiedene Studien von Vergleichsportalen und Finanzratgebern. Darin werden Tarife und Selbstbeteiligungen verglichen und durchschnittliche Schadenhöhen errechnet. Das Ergebnis: Eine sinnvolle Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung liegt bei 150 oder 300 Euro. So kannst du beim Gesamtbeitrag im besten Fall eine Ersparnis von bis zu 28 Prozent verbuchen.

Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung gilt ein Selbstbehalt von 300 Euro als angemessen: So hältst du dein finanzielles Risiko vergleichsweise niedrig und sicherst dir einen deutlichen Preisvorteil. Durch eine noch höheren Selbstbehalt kannst du natürlich im Zweifelsfall noch mehr Geld sparen.

Hinweis: Entscheidest du dich für eine hohe Selbstbeteiligung, dann solltest du im Schadensfall auch zahlungsfähig sein. Gehe also sicher, dass die entsprechende Summe auf deinem Konto immer zur Verfügung steht.

Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremden Fahrzeugen und dem Eigentum Dritter auf, die du durch einen Unfall verursacht hast. Anders als bei Kaskoversicherungen gibt es bei Kfz-Haftpflichtversicherungen keine Selbstbeteiligung. Der Grund: Der Gesetzgeber will Situationen vorbeugen, in denen Geschädigten ein Nachteil entsteht. Hättest du in diesem Szenario etwa einen Unfall verursacht, aber könntest deine Selbstbeteiligung nicht zahlen, dann müsste die geschädigte Person selbst für den Schaden aufkommen.

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Selbstbehalt bei Voll- und Teilkasko sinnvoll kombinieren

Auch wenn die Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Teilkaskoversicherung umfasst, kannst du für die beiden Versicherungen unterschiedliche Selbstbehaltsbeträge vereinbaren. Die Selbstbeteiligung in der Teilkasko darf jedoch nicht höher sein als der Eigenanteil in der Vollkasko – und die Versicherer geben in der Regel bestimmte Kombinationen vor. Eine besonders gängige Kombination ist eine Selbstbeteiligung von 300 Euro in der Vollkasko- und 150 Euro in der Teilkaskoversicherung.

Weitere Versicherungen mit Selbstbeteiligung

Eine Selbstbeteiligung kann nicht nur in einer Kfz-Versicherung, sondern auch in anderen Versicherungen festgelegt werden:

Die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung festzulegen, kann jedoch von Versicherer zu Versicherer variieren.

Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

  • Wie wirkt sich die Höhe der Selbstbeteiligung auf den Versicherungsbeitrag aus?

    Ganz einfach: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto günstiger wird dein Versicherungsbeitrag. Mit einem höheren Selbstbehalt steigt für dich aber natürlich auch das finanzielle Risiko: Denn verursachst du viele Schäden, dann kommt dich das entsprechend teuer zu stehen.

  • Ist die Höhe des Selbstbehaltes bei der Versicherung anpassbar?

    Ja, die Höhe der Selbstbeteiligung kann in der Regel sowohl vor Vertragsabschluss als auch danach angepasst werden. Dazu kontaktierst du am besten direkt deinen Versicherer. Korrigierst du deinen Eigenanteil nach unten, dann erhöht sich dadurch aber natürlich dein Versicherungsbeitrag.

    Hinweis: Komplett frei können Versicherungsnehmer die Höhe des Eigenanteils für gewöhnlich nicht festlegen. Stattdessen gibt der Versicherer festgelegte Optionen für den Eigenanteil vor. Bei FRIDAY hast du diese Optionen:

    Teilkasko:

    • 150 €
    • 300 €
    • 500 €

    Vollkasko:

    • 300 €
    • 500 €
  • Wann muss die Selbstbeteiligung gezahlt werden?

    In deinem Versicherungsvertrag ist klar geregelt, in welchen Schadensfällen du eine Selbstbeteiligung zahlen musst. Der vereinbarte Selbstbehalt wird fällig, sobald die Leistung im Schadenfall erbracht wurde. Mit Blick auf eine Kfz-Versicherung also beispielsweise, sobald der Schaden an deinem Auto repariert wurde.

  • An wen muss der Selbstbehalt bei Voll- und Teilkasko im Schadensfall gezahlt werden?

    Der Selbstbehalt wird dir nicht von der Versicherung in Rechnung gestellt, sondern von dem Dienstleister, der den Schaden behebt. Hast du also etwa einen Schaden an deinem Auto verursacht und hast eine Kaskoversicherung, dann meldet sich die zuständige Werkstatt direkt mit einer Zahlungsaufforderung an dich.

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