Umzug & Steuererklärung: welche Umzugskosten kannst du absetzen?

Umzugskosten durch den Beruf will der Gesetzgeber bei der Steuer erleichternd berücksichtigen. Für deinen beruflich veranlassten Umzug setzt du deshalb zahlreiche Kosten in der Steuererklärung ab. Die Kriterien für einen Umzug aus beruflichen Gründen sind dabei klar und verbindlich. Auch die absetzbaren Kosten sind fest umrissen. Erfahre hier alles, was du zum Absetzen deiner Umzugskosten beim beruflichen Umzug wissen willst. Auch das Thema Umzugskostenpauschale erklären wir dir.

Private Umzüge sind in deiner Steuererklärung nicht abzusetzen. Geschäftliche oder berufliche Umzugskosten jedoch schon. Für viele Menschen besonders interessant sind berufliche Umzüge, die durch einen Arbeitgeber veranlasst wurden. Die so entstehenden Kosten deines Umzugs setzt du in der Steuererklärung als Werbungskosten ab. So sparst du Einkommensteuern.

Wann ist mein Umzug beruflich bedingt?

Die Kosten für deinen Umzug darfst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten nur absetzen, wenn du aus beruflichen Gründen umziehst.

  • Ein Umzug aus beruflichen Gründen liegt vor, wenn
  • du durch deinen Arbeitgeber versetzt wirst
  • du eine Dienstwohnung beziehst – oder aus einer Dienstwohnung ausziehen musst
  • du an einen Arbeitsort ziehst, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden
  • dein Arbeitgeber seinen Standort verlegt
  • du den Arbeitgeber wechselst
  • du durch einen Umzug deine Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung erheblich verringerst – in der Regel täglich um mindestens 1 Stunde

Dein Umzug ist beruflich veranlasst? Dann gelten die Kosten für deinen Umzug für das Finanzamt als Werbungskosten. Und bringen dir – abgesetzt in der Steuererklärung – bares Geld am Jahresende.

Umzugskosten als Werbungskosten absetzen

Liegen die Bedingungen für einen Umzug aus beruflichen Gründen vor, sind alle weiteren privaten Motive und Verbesserungen egal: deine Kosten für den Umzug kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.

Erfolgt dein Umzug für das Finanzamt dagegen nicht aus beruflichen Gründen, darfst du die Kosten nicht als Werbungskosten absetzen.

Welche Umzugskosten kann ich in der Steuererklärung absetzen?

Ein Umzug geht ins Geld – ein Umzug aus beruflichen Gründen soll dir deshalb Steuererleichterungen ermöglichen. Die Kosten für deinen Umzug kannst du deshalb absetzen.

In der Regel entstehen dir folgende Umzugskosten:

  1. Transportkosten: dein Hausrat zieht mit um und muss transportiert werden
  2. Reisekosten: von der alten in die neue Wohnung zu gelangen, verursacht Umzugskosten
  3. Übernachtungskosten: musst du in ein Hotel während des Umzugs, entstehen absetzbare Kosten
  4. Doppelte Mietzahlungen: selten wird bündig umgezogen – die doppelten Kosten der Miete setzt du ab
  5. Maklerprovision: auch der Makler verursacht Umzugskosten
  6. Einrichtungskosten: beruflich angeschaffte Dinge bei einem beruflichen Umzug sind Werbungskosten
  7. Nachhilfe für Kinder: neue Schule, neue Schwierigkeiten? Die Kosten für Nachhilfe sind dann Werbungskosten 

Umzugskosten: Transportkosten

Egal ob mit einem Umzugsunternehmen oder in Eigenregie – die Kosten für den Transport deines Hab und Guts setzt du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten an.

Bei einem Umzug mit einem Unternehmen gilt das für deine Kosten für Ein- und Auspacken, die Fahrten, das Verpackungsmaterial, eine Versicherung oder die Montage von Möbeln etc. in voller Höhe. Das gilt für alle deine Sachen sowie die Sachen aller Personen, die in deinem Haushalt wohnen und mit umziehen. Auch die Gebühren für die Einrichtung einer Halteverbotszone am Umzugstag gehören zu den absetzbaren Kosten. Alle Kosten setzt du einschließlich der entstandenen MwSt. ab.

Kosten Umzugsunternehmen? Damit musst du rechnen …

Bei deinem Umzug in Eigenregie setzt du in der Steuererklärung die Kosten für den Leihwagen mit Kilometergeld ab oder Kosten für dein eigenes Fahrzeug in Höhe der Reisekostenpauschale. Auch Kosten für Verpackung oder Lohn für deine Freunde als Helfer kommen in deine Steuererklärung. 

Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffungskosten für Zerstörtes setzt du unter den Werbungskosten ebenfalls in deiner Steuererklärung ab. Vorausgesetzt: du erhältst die Kosten nicht durch eine Transportversicherung bereits ersetzt.

Umzugskosten: Reisekosten

Die Reisekosten kommen ebenfalls als Werbungskosten in deine Steuererklärung – und zwar für jede umziehende Person – wie bei einer Auswärtstätigkeit. Fährst du mit dem eigenen Auto zur neuen Wohnung, setzt du für jeden gefahrenen Kilometer die Reisekostenpauschale an. Auch die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist möglich – und die Kosten kommen in deine Steuererklärung.

Für dich und jede im Haushalt lebende Person setzt du am Umzugstag den Verpflegungspauschbetrag an.

Umzugskosten: Übernachtungskosten

Für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen deiner Sachen kannst du Übernachtungskosten absetzen. Ebenfalls in die Steuererklärung kommen Kosten wie Parkgebühren, Taxi oder einen Unfall. 

Umzugskosten: Doppelte Mietzahlungen

Selten passen Ende des Mietverhältnisses für deine alten Wohnung mit dem Beginn des Mietvertrags für die neue Wohnung bündig aneinander. Die doppelte Zahlung der Miete für deine alte Wohnung setzt du in der Steuererklärung ab. 

Musst du die neue Wohnung renovieren, während du schon dafür Miete zahlst, gelten die Mietzahlungen für deine neue Wohnung sogar als Werbekosten – und gehören in deine Steuererklärung. Und zwar die Kosten vom Beginn des Mietvertrages bis zum Einzug – egal, wie lange es dauert. 

Bei einem Streit um die Auflösung deines alten Mietverhältnisses setzt du Anwalts- oder Prozesskosten ebenfalls als Werbungskosten in deiner Steuererklärung ab. Übrigens musst du nach deinem Umzug die Adresse ändern lassen, beim Einwohnermeldeamt, bei deiner Autoversicherung, der Hausratversicherung usw.

Umzugskosten: Maklerprovision

Ob Makler oder deine Kosten für die Suche eines Nachmieters – setze beides als Werbungskosten in deiner Steuererklärung an. Beachte jedoch: Die Maklergebühren bei einem Kauf oder einem Verkauf einer Immobilie gehören – auch bei einem Umzug – nicht mehr zu den als Werbungskosten absetzbaren Kosten.

Umzugskosten: Einrichtungskosten

Nahezu alle beruflich genutzten Gegenstände deiner Einrichtung setzt du als Werbungskosten an. Gegenstände deiner privaten Einrichtung dürfen nicht als Umzugskosten in deine Steuererklärung.

Umzugskosten: Nachhilfe für deinen Nachwuchs

Bei einem Umzug ziehen deine Kinder meist mit um in eine neue Schule. Die Kosten für eine eventuell durch diesen Umzug veranlasste zeitweise Nachhilfe, darfst du bis zu einem Höchstbetrag – mit weiteren einschränkenden Details – in deiner Steuererklärung absetzen.

Ende des Umzugs ab

Höchstbetrag je Kind

1.3.2018

1.984,– €

1.4.2019

2.045,– €

1.3.2020

2.066,– €

Welche Umzugskosten du noch absetzen kannst: die Umzugskostenpauschale

Für deinen beruflich veranlassten Umzug kannst du weitere entstandene Kosten absetzen. Für diese weiteren Kosten legst du entweder einen Nachweis vor – oder du nutzt die Umzugskostenpauschale. 

Unter diese Umzugskostenpauschale fallen Kosten wie:

  • Trinkgelder: für die Umzugshelfer, Möbelpacker und Co – auch für das Essen, zu das du deine Freunde nach dem Umzug als Dankeschön einlädst
  • Gebühren: für deine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Kosten für eine Anzeige: für deine Wohnungssuche
  • An- und Abbau vom Fachmann: wenn du elektrische Geräte, Lampen oder sogar deine Einbauküche gegen Entgelt auf- und abbauen lässt
  • Kosten für Schönheitsreparaturen: in deiner alten Wohnung, zu denen dich der Mietvertrag verpflichtet 

Ab dem 01. April 2020 gelten für die Kosten, die du als Umzugskostenpauschale absetzt, folgende Höchstgrenzen:

Umzugsende bis

Umzugskostenpauschale für Verheiratete

Umzugskostenpauschale für Ledige

01.04.2019 – 29.02.2020

1.622 €

811 €

01.3.2020

1.639 €

820 €

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