Ein Kratzer am Auto, ein undichtes Hausdach, ein Einbruch in der Wohnung: All das können im Versicherungswesen sogenannte Vorschäden sein, die gemeldet werden müssen. Doch was bedeutet das für Versicherte nun eigentlich genau – und wie beeinflusst ein Vorschaden das Versicherungsverhältnis? Hier findest du die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Vorschäden können bei verschiedenen Arten von Versicherungen ins Gewicht fallen, darunter bei der:
Der Zustand des versicherten Fahrzeugs beeinflusst maßgeblich, wie hoch das Risiko ist, dass der Versicherer mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung eingeht. Dementsprechend höher oder niedriger fallen auch die Versicherungsbeiträge mit oder ohne Vorschaden aus.
In der Kfz-Versicherung können sowohl kleinere als auch größere Schäden als Vorschäden gelten, z.B.
In der Kfz-Versicherung unterscheidet man zwischen “Vorschäden” und “Altschäden”. Beide sind in der Vergangenheit aufgetreten, aber nur der Vorschaden wurde repariert. Der Altschaden - zum Beispiel ein Kratzer im Kotflügel oder eine Delle in der Tür - ist noch vorhanden.
Altschäden musst du beim Versicherungsantrag bei vielen Versicherern nicht angeben - so ist das auch bei FRIDAY der Fall -, sie haben damit keinen Einfluss auf deinen Beitrag. Solltest du allerdings einen Unfall haben, musst du dem Unfallgegner alle Schäden aus der Vergangenheit offenlegen. Tust du das nicht, kann es passieren, dass die Versicherung der Gegenseite sich weigert für deine entstandenen Kosten zu zahlen.
Auch in der Gebäudeversicherung spielen Vorschäden eine wichtige Rolle. Vergisst du aus Unachtsamkeit, einen oder mehrere Vorschäden anzugeben, kann das weitreichende Folgen haben. Gerade Schäden an der Immobilie, wie beispielsweise ein Sturmschaden am Dach, können zehn- oder hunderttausende Euro kosten. Auch einen Wasserschaden darfst du nicht verschweigen. Verweigert die Versicherung die Leistung, weil du Schäden beim Antrag verschwiegen hast, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Beim Abschluss einer Hausratversicherung fragen die meisten Versicherer nach Vorschäden der letzten 2 bis 5 Jahre. Hier musst du alle Schäden angegeben, die du innerhalb dieses Zeitraums deiner Vorversicherung gemeldet hast. In der Hausratversicherung können Schäden durch Leitungswasser oder einen Einbruch entstehen. Als Faustregel zur Unterscheidung zur Wohngebäudeversicherung gilt daher: Alles, was bei einem Umzug mitgenommen werden könnte, kann über die Hausrat versichert werden. Übrigens: Ein Brand- oder Leitungswasserschaden, den du aus eigener Tasche bezahlt hast, gilt nicht als Vorschaden.
Egal ob Personenschäden, Sachschäden oder wiederholte rechtliche Auseinandersetzungen: Ist ein potenzieller Kunde in der Vergangenheit bereits mehrfach in kostspielige Schwierigkeiten geraten, dann hat die Versicherung ein Recht darauf, darüber informiert zu werden. Immerhin kann diese Historie darauf hindeuten, dass der Anbieter mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung ein erhöhtes Risiko eingeht – und dieses wirkt sich auf die Beitragshöhe und Deckungsmöglichkeiten aus.
Nach Vorschäden erkundigen sich Versicherungen für gewöhnlich schon direkt im Rahmen des Antragsprozesses bzw. vor Abschluss einer Versicherung. Du musst also im Regelfall nicht aktiv auf den Anbieter zugehen, um Schäden transparent offenzulegen, sondern wirst direkt nach ihnen gefragt. Ist das nicht der Fall, dann solltest du die Versicherungsbedingungen genau prüfen, um sicherzustellen, dass du Vorschäden korrekt und rechtzeitig meldest.
Versicherungen fragen nach der Anzahl der Vorschäden, weil sie diese zur Einschätzung ihres Risikos für einen Schaden durch den Versicherten heranziehen. Hatte ein Antragsteller in der Vergangenheit bereits einen oder mehrere Schäden bei der Vorversicherung gemeldet, wird das Risiko für eine erneute Schadensmeldung höher eingestuft. Ganz allgemein gesagt: Je mehr Schäden gemeldet wurden, desto höher das Risiko. Dementsprechend höher fällt dann auch der Versicherungsbeitrag aus.
Die Konsequenzen von Vorschäden auf das Versicherungsverhältnis sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Häufigkeit von gemeldeten Schäden einen größeren Einfluss auf den Beitrag hat als die Höhe des Schadens.
Wer Vorschäden verschweigt oder sie beim Abschluss einer neuen Versicherung bzw. einem Versicherungswechsel nicht meldet, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Denn hierbei handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung, die Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag und die vereinbarten Leistungen hat.
Hast du Vorschäden nicht wahrheitsgemäß angegeben, kann die Versicherung im Falle eines Schadens:
Die einfachste Antwort auf diese Frage lautet: „Indem du sie gar nicht erst verursachst!“ Ganz so einfach ist das aber natürlich nicht. Immerhin ist ein Unfallereignis oder eine bestimmte Panne kaum abzusehen. Was du trotzdem tun kannst:
In bestimmten Fällen kann es auch Sinn ergeben, dass du einen Schaden gar nicht erst meldest: Zum Beispiel, wenn du einen Brandfleck auf einem alten Teppich verursachst, den du ohnehin schon seit geraumer Zeit ersetzen willst. Kaufst du dir einfach selbst einen neuen Teppich und schaltest deine Hausratversicherung nicht ein, dann kostet dich das zwar etwas Geld, gleichzeitig vermeidest du allerdings höhere Beiträge in der Zukunft.
Beim Abschluss einer neuen Versicherung bzw. beim Wechsel des Versicherungsanbieters solltest du grundsätzlich alle Schäden angeben, bei denen deine Vorversicherung eine Schadensregulierung durchführen musste. Dazu können bei einer Kfz-Versicherung etwa Vorschäden an einem Fahrzeug (Kratzer, Beulen, ein Unfallschaden etc.) gehören oder bei einer Gebäudeversicherung beispielsweise Wasserschäden und Brandschäden. Denn nur so ist es der Versicherung möglich, sich ein Urteil über die Risiken zu bilden, diese richtig einzuschätzen und Prämien entsprechend festzulegen.
In der Regel liegt es in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, einen Vorschaden nachzuweisen. Das gilt besonders dann, wenn dieser für den Abschluss einer zukünftigen Versicherungspolice relevant ist. Die Versicherung selbst trägt keine Beweislast, d.h. sie muss den Schaden nicht nachweisen. Trotzdem fragen Versicherungsunternehmen für gewöhnlich schon bei der Beantragung einer Versicherung oder bei der Verlängerung einer bestehenden Police explizit nach Vorschäden – und diese sollte der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Ein Vorschadengutachten ist eine schriftliche Bewertung eines Sachverständigen, die den Zustand eines versicherten Objekts vor dem Eintritt eines Schadens dokumentiert. Das Schadengutachten enthält detaillierte Informationen über den Zustand des Objekts, einschließlich Beschreibungen, Fotografien, technischen Daten und gegebenenfalls Bewertungen. Es enthält zudem auch Angaben zu früheren Reparaturen und bereits reparierten Schäden.
Es wird in der Regel von einem unabhängigen Gutachter erstellt und dient dazu, den Zustand des Objekts zum Zeitpunkt des Gutachtens festzuhalten. Durch das Gutachten sollen mögliche Streitigkeiten über den Umfang und die Ursache von Schäden vermieden werden. Ein Anlass für ein Vorschadengutachten kann etwa ein Autounfall sein oder ein struktureller Schaden an einem Gebäude (z.B. Risse in den Wänden oder Fundamentschäden).
Ein Hagelschaden gilt dann als Vorschaden, wenn dieser bei der vorherigen Versicherung als Schaden eingereicht wurde. Hast du den Schaden nicht oder auf eigene Kosten reparieren lassen, handelt es sich um einen Altschaden. Viele Autoversicherer, so auch FRIDAY, fragen bei der Antragstellung nur nach regulierten Schäden. Das bedeutet, dass sich nur Vorschäden auf deinen Beitrag auswirken und Altschäden bei der Risikobewertung keine Rolle spielen.
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