Vorschäden in der Versicherung: Wichtig für Beitragsberechnung und Schadensregulierung

Ein Kratzer am Auto, ein undichtes Hausdach, ein Einbruch in der Wohnung: All das können im Versicherungswesen sogenannte Vorschäden sein, die gemeldet werden müssen. Doch was bedeutet das für Versicherte nun eigentlich genau – und wie beeinflusst ein Vorschaden das Versicherungsverhältnis? Hier findest du die wichtigsten Infos auf einen Blick.

Versicherung und Vorschäden – kurz und knapp

  • Als „Vorschaden“ wird ein Schaden bezeichnet, der bereits vor Abschluss einer Versicherung aufgetreten ist und von der vorherigen Versicherung reguliert wurde oder aktuell in Bearbeitung ist.
  • Den Zeitraum zum Melden für Vorschäden legt jeder Versicherer individuell fest. In der Regel gelten Schäden, die sich innerhalb der letzten 2 bis 5 Jahre ereignet haben, als Vorschäden.
  • Vorschäden führen für Versicherte in der Regel zu höheren Beiträgen und/oder zu einer höheren Selbstbeteiligung. Bei zu vielen Vorschäden kann der Versicherer auch ablehnen, dich zu versichern.
  • Wird ein Vorschaden nicht gemeldet, dann kann das schwerwiegende Konsequenzen haben – und einen Versicherungsvertrag sogar nichtig machen.

Für diese Versicherungen spielen Vorschäden eine Rolle

Vorschäden können bei verschiedenen Arten von Versicherungen ins Gewicht fallen, darunter bei der:

Kfz-Versicherung

Der Zustand des versicherten Fahrzeugs beeinflusst maßgeblich, wie hoch das Risiko ist, dass der Versicherer mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung eingeht. Dementsprechend höher oder niedriger fallen auch die Versicherungsbeiträge mit oder ohne Vorschaden aus. 

In der Kfz-Versicherung können sowohl kleinere als auch größere Schäden als Vorschäden gelten, z.B.

  • Hagelschäden
  • Kratzer im Lack 
  • Beulen in der Karosserie
  • Motor-, oder Getriebeschäden

In der Kfz-Versicherung unterscheidet man zwischen “Vorschäden” und “Altschäden”. Beide sind in der Vergangenheit aufgetreten, aber nur der Vorschaden wurde repariert. Der Altschaden - zum Beispiel ein Kratzer im Kotflügel oder eine Delle in der Tür - ist noch vorhanden.

Altschäden musst du beim Versicherungsantrag bei vielen Versicherern nicht angeben - so ist das auch bei FRIDAY der Fall -, sie haben damit keinen Einfluss auf deinen Beitrag. Solltest du allerdings einen Unfall haben, musst du dem Unfallgegner alle Schäden aus der Vergangenheit offenlegen. Tust du das nicht, kann es passieren, dass die Versicherung der Gegenseite sich weigert für deine entstandenen Kosten zu zahlen.

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Wohngebäudeversicherung

Auch in der Gebäudeversicherung spielen Vorschäden eine wichtige Rolle. Vergisst du aus Unachtsamkeit, einen oder mehrere Vorschäden anzugeben, kann das weitreichende Folgen haben. Gerade Schäden an der Immobilie, wie beispielsweise ein Sturmschaden am Dach,  können zehn- oder hunderttausende Euro kosten.  Auch einen Wasserschaden darfst du nicht verschweigen. Verweigert die Versicherung die Leistung, weil du Schäden beim Antrag verschwiegen hast, bleibst du auf den Kosten sitzen.

Hausratversicherung

Beim Abschluss einer Hausratversicherung fragen die meisten Versicherer nach Vorschäden der letzten 2 bis 5 Jahre. Hier musst du alle Schäden angegeben, die du innerhalb dieses Zeitraums deiner Vorversicherung gemeldet hast.  In der Hausratversicherung können Schäden durch Leitungswasser oder einen Einbruch entstehen. Als Faustregel zur Unterscheidung zur Wohngebäudeversicherung gilt daher: Alles, was bei einem Umzug mitgenommen werden könnte, kann über die Hausrat versichert werden. Übrigens: Ein Brand- oder Leitungswasserschaden, den du aus eigener Tasche bezahlt hast, gilt nicht als Vorschaden.

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Haftpflichtversicherung

Egal ob Personenschäden, Sachschäden oder wiederholte rechtliche Auseinandersetzungen: Ist ein potenzieller Kunde in der Vergangenheit bereits mehrfach in kostspielige Schwierigkeiten geraten, dann hat die Versicherung ein Recht darauf, darüber informiert zu werden. Immerhin kann diese Historie darauf hindeuten, dass der Anbieter mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung ein erhöhtes Risiko eingeht – und dieses wirkt sich auf die Beitragshöhe und Deckungsmöglichkeiten aus.

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Schäden als Vorschaden anzeigen: Dauer und Fristen

Nach Vorschäden erkundigen sich Versicherungen für gewöhnlich schon direkt im Rahmen des Antragsprozesses bzw. vor Abschluss einer Versicherung. Du musst also im Regelfall nicht aktiv auf den Anbieter zugehen, um Schäden transparent offenzulegen, sondern wirst direkt nach ihnen gefragt. Ist das nicht der Fall, dann solltest du die Versicherungsbedingungen genau prüfen, um sicherzustellen, dass du Vorschäden korrekt und rechtzeitig meldest.

Welche Auswirkungen haben Vorschäden auf den Versicherungsbeitrag?

Versicherungen fragen nach der Anzahl der Vorschäden, weil sie diese zur Einschätzung ihres Risikos für einen Schaden durch den Versicherten heranziehen. Hatte ein Antragsteller in der Vergangenheit bereits einen oder mehrere Schäden bei der Vorversicherung gemeldet, wird das Risiko für eine erneute Schadensmeldung höher eingestuft. Ganz allgemein gesagt: Je mehr Schäden gemeldet wurden, desto höher das Risiko. Dementsprechend höher fällt dann auch der Versicherungsbeitrag aus.

Die Konsequenzen von Vorschäden auf das Versicherungsverhältnis sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Häufigkeit von gemeldeten Schäden einen größeren Einfluss auf den Beitrag hat als die Höhe des Schadens.

Verschweigen von Vorschäden: Das sind die Folgen

Wer Vorschäden verschweigt oder sie beim Abschluss einer neuen Versicherung bzw. einem Versicherungswechsel nicht meldet, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen. Denn hierbei handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung, die Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag und die vereinbarten Leistungen hat.

Hast du Vorschäden nicht wahrheitsgemäß angegeben, kann die Versicherung im Falle eines Schadens:

  • Leistungen kürzen: Du erhältst weniger Leistung als dir laut Versicherungsbedingungen zustehen.
  • Den bestehenden Vertrag kündigen: Die Versicherung kann in schweren Fällen auch den Vertrag mit dir kündigen. Du erhältst dann keine Leistung im aktuellen Schadensfall und bist nicht mehr abgesichert. Unter diesen Bedingungen wird es auch in vielen Fällen schwer, eine neue (günstige) Versicherung zu finden.
  • Rechtliche Schritte einleiten: In besonders kritischen Fällen kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass der betroffene Versicherungsanbieter rechtliche Schritte einleitet und wegen Betrugs oder Vertragsbruchs klagt.

Wie lassen sich versicherungsrelevante Vorschäden vermeiden?

Die einfachste Antwort auf diese Frage lautet: „Indem du sie gar nicht erst verursachst!“ Ganz so einfach ist das aber natürlich nicht. Immerhin ist ein Unfallereignis oder eine bestimmte Panne kaum abzusehen. Was du trotzdem tun kannst: 

  • dich verantwortungsbewusst verhalten (zum Beispiel durch sicheres Fahren im Straßenverkehr und das Vermeiden von unkalkulierbaren Risiken); 
  • dein Auto und andere versicherte Nutzgegenstände regelmäßig fachgerecht von Sachverständigen warten lassen; 
  • deinen Besitz durch angemessene Sicherheitsvorkehrungen schützen (etwa durch die Installation von Alarmanlagen, Rauchmeldern und Sicherheitsschlössern).

In bestimmten Fällen kann es auch Sinn ergeben, dass du einen Schaden gar nicht erst meldest: Zum Beispiel, wenn du einen Brandfleck auf einem alten Teppich verursachst, den du ohnehin schon seit geraumer Zeit ersetzen willst. Kaufst du dir einfach selbst einen neuen Teppich und schaltest deine Hausratversicherung nicht ein, dann kostet dich das zwar etwas Geld, gleichzeitig vermeidest du allerdings höhere Beiträge in der Zukunft.

Häufige Fragen zu Vorschäden in der Versicherung

  • Welche Vorschäden müssen angegeben werden?

    Beim Abschluss einer neuen Versicherung bzw. beim Wechsel des Versicherungsanbieters solltest du grundsätzlich alle Schäden angeben, bei denen deine Vorversicherung eine Schadensregulierung durchführen musste. Dazu können bei einer Kfz-Versicherung etwa Vorschäden an einem Fahrzeug (Kratzer, Beulen, ein Unfallschaden etc.) gehören oder bei einer Gebäudeversicherung beispielsweise Wasserschäden und Brandschäden. Denn nur so ist es der Versicherung möglich, sich ein Urteil über die Risiken zu bilden, diese richtig einzuschätzen und Prämien entsprechend festzulegen.

  • Wer muss den Vorschaden nachweisen?

    In der Regel liegt es in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, einen Vorschaden nachzuweisen. Das gilt besonders dann,  wenn dieser für den Abschluss einer zukünftigen Versicherungspolice relevant ist. Die Versicherung selbst trägt keine Beweislast, d.h. sie muss den Schaden nicht nachweisen. Trotzdem fragen Versicherungsunternehmen für gewöhnlich schon bei der Beantragung einer Versicherung oder bei der Verlängerung einer bestehenden Police explizit nach Vorschäden – und diese sollte der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

  • Was ist ein Vorschadengutachten?

    Ein Vorschadengutachten ist eine schriftliche Bewertung eines Sachverständigen, die den Zustand eines versicherten Objekts vor dem Eintritt eines Schadens dokumentiert. Das Schadengutachten enthält detaillierte Informationen über den Zustand des Objekts, einschließlich Beschreibungen, Fotografien, technischen Daten und gegebenenfalls Bewertungen. Es enthält zudem auch Angaben zu früheren Reparaturen und bereits reparierten Schäden. 

    Es  wird in der Regel von einem unabhängigen Gutachter erstellt und dient dazu, den Zustand des Objekts zum Zeitpunkt des Gutachtens festzuhalten. Durch das Gutachten sollen mögliche Streitigkeiten über den Umfang und die Ursache von Schäden vermieden werden. Ein Anlass für ein Vorschadengutachten kann etwa ein Autounfall sein oder ein struktureller Schaden an einem Gebäude (z.B. Risse in den Wänden oder Fundamentschäden).

  • Gilt ein Hagelschaden am Auto als Vorschaden?

    Ein Hagelschaden gilt dann als Vorschaden, wenn dieser bei der vorherigen Versicherung als Schaden eingereicht wurde. Hast du den Schaden nicht oder auf eigene Kosten reparieren lassen, handelt es sich um einen Altschaden. Viele Autoversicherer, so auch FRIDAY, fragen bei der Antragstellung nur nach regulierten Schäden. Das bedeutet, dass sich nur Vorschäden auf deinen Beitrag auswirken und Altschäden bei der Risikobewertung keine Rolle spielen.

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