Wasserrohrbruch: Welche Versicherung zahlt deinen Schaden?

Aktualisiert am: 18. Juni 2024

Du hast einen Wasserrohrbruch in deiner Wohnung oder deinem Eigenheim und bist unsicher, welche Versicherung die Kosten übernimmt? In diesem Artikel werden wir gemeinsam herausfinden, unter welchen Voraussetzungen die Hausratversicherung, die private Haftpflicht oder die Wohngebäudeversicherung deinen Schaden übernimmt. Egal ob du Mieter oder Eigentümer bist, hier erfährst du, was du zum Thema Wasserrohrbruch und Versicherungen wissen musst.

Wasserrohrbruch in der Mietwohnung: Wann zahlen Hausrat- oder Haftpflichtversicherung den Schaden?

Platzt in deiner Mietwohnung ein Wasserrohr in der Wand oder wurde durch einen Wasserrohrbruch an deiner Heizung deine Wohnung geflutet? Der Schaden ist in beiden Fällen immens. Feuchte Wände, kaputte Möbel oder aufgeschwemmtes Parkett können die Folge sein. Die Kosten zur Beseitigung des Wasserschadens sind entsprechend hoch.

Auch wenn der Rohrbruch in deiner Wohnung stattgefunden hat, ist grundsätzlich der Vermieter für den Schaden haftbar. Denn er ist dafür verantwortlich, die Rohrleitungen regelmäßig instand zu halten und auf eventuelle Undichtigkeiten zu überprüfen. Nur wenn der Schaden nachweislich durch dich verursacht wurde, bist du auch haftbar und musst die Kosten übernehmen. Die Schäden an deinen Möbeln, Wertgegenständen und anderem Hausrat bekommst du von deiner Hausratversicherung ersetzt. Denn ein Wasserschaden ist in der Hausratversicherung versichert, wenn es sich um Leistungswasser handelt.

Bist du tatsächlich für den Schaden verantwortlich, weil du beispielsweise im Winter nicht geheizt hast und das Rohr infolgedessen durch die Einwirkung von Frost geplatzt ist, musst du für den Schaden aufkommen. In diesem Fall kannst du dich an deine private Haftpflichtversicherung wenden. Sie deckt unter anderem Sachschäden ab, die du Dritten zugefügt hast – das können in diesem Fall dein Vermieter oder auch Nachbarn sein, wenn das ausgetretene Wasser durch die Decke getropft ist.

Wasserrohrbruch durch grobe Fahrlässigkeit ist oft nicht ausreichend abgesichert

Für alle Schäden, die durch den Wasserrohrbruch an deinem Hausrat entstanden sind, kannst du dich an deine Hausratversicherung wenden. Denn Schäden durch Leitungswasser sind über die Hausratversicherung abgedeckt. 

Hast du den Wasserrohrbruch in deiner Wohnung durch grobe Fahrlässigkeit selbst verursacht, brauchst du eine Hausratversicherung, die grobe Fahrlässigkeit einschließt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du nicht heizt und das Heizungsrohr durch einen Frostschaden platzt. Bei älteren Verträgen und in den günstigsten Tarifen neuerer Hausratversicherungen ist grobe Fahrlässigkeit häufig ausgeschlossen.

Wasserrohrbruch im Keller: Häufig zahlt die Hausratversicherung nicht

Hast du als Mieter einen Wasserschaden im Keller, weil dort ein Rohr geplatzt ist, ersetzt  in der Regel die Hausratversicherung den Schaden an deinen gelagerten Dingen. Allerdings schließen Hausratversicherer teilweise einen Schaden durch Abwasser aus. Das ist in älteren Verträgen häufiger der Fall. Daher solltest du deinen Vertrag auf die Bedingungen zur Regulierung von Wasserschäden gründlich prüfen. 

Mietminderung nach Wasserschaden durch Rohrbruch

Ist der Wasserschaden nach dem Rohrbruch in deiner Wohnung so groß, dass sie gar nicht oder zum Teil unbewohnbar ist, hast du das Recht, deine Miete zu mindern. Das gilt übrigens auch, wenn du deinen Keller nach einem Wasserrohrbruch eine Zeit lang nicht nutzen kannst. 

Extra-Tipp: Achte bei deiner Hausratversicherung darauf, dass diese auch für Hotelkosten aufkommt, solltest du zeitweise ausziehen müssen. 

Wasserrohrbruch im Eigenheim: Unter diesen Voraussetzungen übernehmen Wohngebäude- und Hausratversicherung deinen Schaden

Als Eigentümer bist du für Absicherung deines Hauses komplett zuständig. In den meisten Fällen trägst du die Verantwortung für den Wasserschaden nach einem Rohrbruch und musst entsprechend auch die Kosten für die Beseitigung des Schadens übernehmen. Daher solltest du gut abgesichert sein, um im Falle eines Wasserrohrbruchs den Schaden an deinem Hausrat, deiner Immobilie und auch den eventuellen Wasserverlust ersetzt zu bekommen.

Wie auch in einer Mietwohnung übernimmt die Hausratversicherung die Erstattung der Kosten für Möbel, Wertgegenstände, Kleidung etc., die durch einen Wasserschaden nach einem Leitungswasserrohrbruch beschädigt und unbrauchbar wurden. Die Gebäudeversicherung trägt alle Kosten für die Instandsetzung der Schäden am Gebäude nach einem Wasserschaden durch Leitungswasser. Für die Absicherung eines Abwasserrohrbruchs brauchst du eine Elementarschadenversicherung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen du nicht für den Schaden verantwortlich bist. Das ist in der Regel der Fall, wenn eine Zuleitung vor deiner Wasseruhr geplatzt ist.

Wasserrohrbruch vor der Wasseruhr – wer muss die Kosten tragen

Steht dein Keller unter Wasser, weil eine Zuleitung vor deinem Haus geplatzt ist, muss der Wasserversorger in der Regel für den Schaden aufkommen. Denn meistens ist dieser für die Wasserleitungen vor der Wasseruhr zuständig. In einigen Fällen kann auch die Gemeinde die Verantwortung für die Instandhaltung der Leitungen haben.

Hat also ein Wasserrohrbruch in den Leitungen außerhalb deines Hauses einen Schaden verursacht, musst du als Hausbesitzer in der Regel nicht für die Kosten geradestehen. Das heißt, nicht deine Gebäudeversicherung deckt deinen Schaden, sondern in der Regel die Haftpflichtversicherung des Wasserversorgers.

Allerdings fällt es trotzdem in deinen Verantwortungsbereich den Wasserversorger sofort nach Bemerken des Lecks zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen, um weiteres Austreten von Wasser zu vermeiden, sofern du dazu in der Lage bist. Normalerweise wird er die Wasserzufuhr zu deinem Haus unterbrechen, bis der Schaden an der Leitung repariert ist.

Es gibt allerdings eine Ausnahme, bei der du die Kosten für die Reparatur der kaputten Leitung nach einem Wasserrohrbruch vor der Wasseruhr tragen musst. Hast du die Wasserleitung beim Umbau deines Gartens beschädigt, bist du auch verantwortlich für die Beseitigung. In dem Fall kommen deine Privathaftpflicht und Gebäudeversicherung für den Schaden auf.

Befindet sich deine Wasseruhr in deinem Haus und nicht außerhalb, bist  du zumindest mitverantwortlich für die Instandhaltung der Leitungen, um einen Wasserrohrbruch zu vermeiden. Solltest du Undichtigkeit oder andere Alterserscheinungen bemerken, musst du den Schaden nicht sofort selbst reparieren, sondern deinem Wasserversorger oder der zuständigen Gemeinde melden. Bist du dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann es sein, dass im Schadensfall deine Gebäudeversicherung den Schaden regulieren muss.

Wasserverlust durch Rohrbruch: Unter diesen Bedingungen zahlt die Gebäudeversicherung den Mehrverbrauch

Bei einem Wasserrohrbruch können viele Kubikmeter Wasser in kurzem Zeitraum austreten. Dieser Wasserverlust selbst stellt einen nicht unerheblichen Schaden mit hohen Kosten dar. Daher stellt sich natürlich die Frage, ob der Mehrverbrauch an Wasser durch einen Wasserrohrbruch versichert ist.

Grundsätzlich zahlt die Gebäudeversicherung den Wassermehrverbrauch. Allerdings ist das nur dann der Fall, wenn sich die kaputte Rohrleitung dafür im versicherten Gebäude oder auf dem versicherten Grundstück befindet. Auch hier gilt wieder die Regel, nur die Leitungen nach der Wasseruhr sind versichert. Wasserverlust aus den Zuleitungen ist nicht versichert.

Da der finanzielle Schaden bei massivem Wasserlust nach einem Rohrbruch schnell sehr groß werden kann, begrenzen die meisten Versicherer die Entschädigungssumme auf eine maximale Höchstleistung. Die Absicherung von Wassermehrbrauch durch einen Schaden kann auch an Bedingungen geknüpft sein. Prüfe am besten in den Versicherungsbedingungen deiner Wohngebäudeversicherung, wie gut du hier abgesichert bist.

Abwasserrohr defekt: Elementarschadenversicherung für Wohngebäude- und Hausratversicherung

Platzt ein Abwasserrohr in deinem Keller, zahlen Wohngebäude- und Hausratversicherung den Schaden nur, wenn du auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hast. Denn ohne diese Zusatzleistung sind nur Leitungswasserschäden abgedeckt. Als Hausbesitzer solltest du daher unbedingt auch eine Elementarschadenversicherung abschließen, um grundsätzlich gegen alle Wasserschäden abgesichert zu sein. Hierzu zählt übrigens auch eine Überschwemmung nach Starkregen.

Weitere Informationen findest du in unserem allgemeinen Artikel zum Thema Wasserschaden Versicherung.

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