Heizung: Ein Fall für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Schäden an der Heizungsanlage verursachen schnell Kosten in vierstelliger Höhe. Nicht selten entstehen durch eine defekte Heizung weitere Schäden, die zusätzliche Kosten verursachen. Umso besser, wenn der Schaden versichert ist. In diesem Artikel klären wir auf, unter welchen Bedingungen Schäden an der Heizung selbst übernommen werden. Außerdem erfährst du, welche Versicherungen für Schäden zuständig sind, die durch eine kaputte Heizung verursacht wurden.

Mögliche Ursachen für Schäden an der Heizung

Damit alle Räume deines Zuhauses während der Heizperiode schön warm werden, fließt eine Menge Wasser durch die Rohre im Haus. Und die können natürlich kaputt gehen - wie alle anderen Bestandteile der Heizungsanlage auch:

  • Heizkörper
  • Wassertank
  • Umwälzpumpe
  • Elektronik

Nicht alle Schäden an der Heizung können versichert werden. Um zu wissen, ob ein Schaden versichert ist oder nicht, solltest du die Ursache kennen. Generell kann es an der Heizung zu folgenden Schäden kommen: 

  • altersbedingter Verschleiß
  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Fehlfunktionen in der Kreislaufsteuerung des Heizkreislaufs
  • Schäden durch Brand
  • Schäden durch austretendes Wasser – bei einer defekten Rohrleitung oder einem kaputten Ventil
  • Frostschäden, zum Beispiel in einem Ferienhaus
  • sonstige Schäden, zum Beispiel durch nicht fachmännische Reparaturen
  • Schäden durch Rückstau des Abwassers bei Hochwasser oder sintflutartigen Regenfällen

In den folgenden Abschnitten erfährst du, gegen welche dieser Schäden du dich versichern kannst. Je nachdem, wo der Schaden auftritt, ist eine andere Versicherung zuständig: die Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und Privathaftpflicht.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für eine defekte Heizung – Das sind die Bedingungen

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten für Schäden am Gebäude, an Nebengebäuden oder an fest mit dem Gebäude verbundenen Objekten. In der Regel ist die Heizungsanlage fest mit dem Gebäude verbunden, sodass hier die Gebäudeversicherung für den Schaden zuständig ist.

Allerdings erhältst du keine Erstattung für deine defekte Heizung, wenn sie durch Verschleiß kaputt gegangen ist. In den meisten Fällen ist das leider die Ursache. Es gibt jedoch zwei Fälle, bei denen die Wohngebäudeversicherung bei einer kaputten Heizung den Schaden reguliert:

Heizungsschäden durch Blitzeinschlag

Funktioniert deine Heizung nach einem Gewitter nicht mehr, ist das oft ein Indiz für einen Überspannungsschaden nach einem Blitzeinschlag. Dass der Schaden tatsächlich durch das Gewitter entstanden ist, muss allerdings durch einen Gutachter nachgewiesen werden. Ist das der Fall, bekommst du die Kosten für eine Reparatur oder eine neue Heizungsanlage erstattet.

Heizungsschäden durch Naturgefahren

Während Blitzschlag, Sturm und Hagel über die Grunddeckung der Gebäudeversicherung abgesichert sind, musst du für Elementargefahren wie Überschwemmungen, Schneedruck, Starkregen oder Erdrutsch eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein mit abschließen. So gehst du auf Nummer sicher, dass deine Heizung, die aufgrund eines durch Überschwemmung ausgelösten Wasserschadens im Keller beschädigt wurde, ersetzt wird.

Wasserschaden durch eine defekte Heizung: Hausrat-, Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherung übernehmen Schäden

Eine defekte Heizung ist nicht nur ein Ärgernis, weil es viel kostet, sie zu reparieren oder auszutauschen. Nicht selten verursacht eine kaputte Heizung auch Schäden am Gebäude oder dem Mobiliar. Wenn es ganz dumm läuft, betrifft der Schaden nicht nur dich selbst, sondern auch die Wohnung des Nachbarn. Das alles kann zusätzlich teuer werden. Ein Wasserschaden durch eine kaputte Heizungsanlage kann unter anderem entstehen durch

  • Materialmängel, die zu Schäden an den Rohren führen,
  • Lochfraß, das durch kalkhaltiges Wasser entsteht oder
  • die Fußbodenheizung leckt, weil ein Rohr geplatzt ist.

Zum Glück kannst du dich gegen Wasserschäden in deiner Wohnung oder deinem Haus versichern.

Gebäudeversicherung übernimmt Schaden am Gebäude

Ist durch ein geplatztes Heizungsrohr, das in der Wand verläuft, Wasser ausgelaufen, entsteht nicht selten ein Feuchtigkeitsschaden in der Wand. Wird er zu spät entdeckt, kann sich auch noch Schimmel im Mauerwerk bilden oder es wird brüchig. Auch eine defekte Fußbodenheizung kann einen enormen Schaden anrichten, wenn sie durch Materialermüdung leckt. Es reicht aber auch ein undichtes Heizungsventil, durch das Wasser austritt, während du im Urlaub bist. Das teure Parkett ist ruiniert.

Für all diese Schäden ist die Gebäudeversicherung zuständig. Lebst du in einem Eigenheim, übernimmt sie die Kosten für die Beseitigung des Schadens. Sollte es notwendig sein, zahlt sie auch die Übernachtung im Hotel bis du wieder in dein Haus zurück kannst.

Lebst du in einer Mietwohnung, ist für die defekte Heizung die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig. Ist das Wohnen stark eingeschränkt, hast du das Recht, bei einem Wasserschaden die Miete zu mindern.

Hausrat zahlt Entschädigung für Mobiliar, Wertgegenstände etc.

Je nachdem wie groß der Wasserschaden ist, der durch deine defekte Heizungsanlage verursacht wurde, können auch Gegenstände in deiner Wohnung oder deinem Keller beschädigt werden. Für all diese Schäden ist die Hausratversicherung zuständig. 

Unter welchen Voraussetzungen, die Hausrat deinen Schaden übernimmt, kannst du in unserem Artikel „Wasserschaden Versicherung“ nachlesen.

Wenn du nicht heizt, und es kommt zu einem Frostschaden, oder du leerst den Außenwasserhahn trotz Minustemperaturen nicht, musst du im Versicherungsfall mit Schwierigkeiten rechnen. Viele Versicherungen werfen dir dann grobe Fahrlässigkeit vor. Hast du keine Hausratversicherung mit grober Fahrlässigkeit abgeschlossen, kann es sein, dass dein Schaden nicht oder nur zum Teil übernommen wird. Darauf solltest du es nicht ankommen lassen.

FRIDAY Hausratversicherung

Dein Schutz bei Wasserschäden in Haus und Wohnung

Defekte Heizung sorgt für Schäden in der Nachbarwohnung - ein Fall für die Privathaftpflicht?

Als Mieter musst du dir keine Gedanken machen, wenn Wasser aus einem kaputten Heizungsrohr, das durch deine Wohnung verläuft, bei deinem Nachbarn unter dir durch die Decke tropft. Denn in einem Mietshaus ist der Vermieter für die Heizungsanlage zuständig. 

Grundsätzlich wendest du dich an deine Hausratversicherung, um den Wasserschaden durch das defekte Heizungsrohr zu melden. Diese wird in der Regel allerdings Regressansprüche gegenüber der Privathaftpflicht deines Vermieters stellen. Besitzt du keine Hausratversicherung, kannst du deine Ansprüche auch direkt gegenüber deinem Vermieter anmelden. Er wiederum wird sich dann direkt an seine private Haftpflicht wenden, um die Kosten erstattet zu bekommen. Eine Erstattung bekommst du dann allerdings nur, wenn du belegen kannst, dass dein Vermieter den Schaden an der Heizung hätte verhindern können.

Anders sieht es aus, wenn du den Schaden an der Heizung selbst verursacht hast. In diesem Fall wird sich dein Nachbar an dich wenden, um seine kaputten Einrichtungsgegenstände ersetzt zu bekommen. Hierfür brauchst du eine Privathaftpflicht, die die Entschädigung übernimmt.

Bist du selbst Besitzer eines Eigenheims mit einer Einliegerwohnung, die du vermietest, solltest du sicherstellen, dass du im Falle eines solchen Schadens ausreichend abgesichert bist. Die Privathaftpflicht reicht hier in der Regel nicht aus.

FRIDAY Privathaftpflicht

Dein Schutz vor finanziellem Ärger, wenn du anderen einen Schaden zufügst.

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