Einbruch – und Tür war nicht abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?

Du hattest es eilig, deshalb hast du die Wohnungstür hinter dir nur zugezogen – ohne abzuschließen. Beim Nachhausekommen dann der Schreck: Ein Einbruch. Kommt die Versicherung für den Schaden trotzdem auf, obwohl du die Wohnungstür oder Haustür nicht abgeschlossen oder gilt eine nicht abgeschlossene Tür als Fahrlässigkeit? Als Hausratversicherung informiert dich FRIDAY zuverlässig über alles, was du über Einbruch, Tür nicht abgeschlossen und Versicherung wissen willst.

Die gute Nachricht: Mit guter Absicherung der Tür und Sorgfalt lässt sich mancher Einbruch verhindern. Kommt es trotzdem zum Einbruch, entschädigt dich deine Versicherung. Einige Voraussetzungen musst du aber für die Versicherung meist erfüllen. 

  1. wann die Versicherungen deinen finanziellen Schaden durch einen Einbruch im Allgemeinen übernehmen,
  2. wann nicht und
  3. welche Sicherheitsmaßnahmen an Türen du vornehmen musst oder solltest, damit der Versicherungsschutz greift.

Wohnungstür oder Haustür abschließen: aus Sicherheitsgründen

Eine unabgeschlossene Tür aufzumachen, ist leider für einen erfahrenen Einbrecher kein Problem. Dafür benötigt dieser meist nur Sekunden – und die Tür ist offen, der Einbruch geschehen. Bei einer abgeschlossenen Tür sieht das etwas anders aus. Eventuell kann der Einbrecher sich nicht erlauben, lange am Schloss einer Haustür oder Wohnungstür zu „basteln“, um es zu knacken. Zu groß ist die Gefahr, ertappt oder gesehen zu werden. Deswegen ist Tür abschließen bei vielen Versicherungen eine Voraussetzung, damit der Versicherungsschutz im Falle eines Einbruchs greift. Wie deine Versicherung das handhabt, liest du in deinen Versicherungsbedingungen.

Wohnungstür nicht abgeschlossen: zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich unterscheiden Versicherungen, wie lange du weg warst, wenn du deine Wohnungstür nicht abgeschlossen hattest. Gehst du kurz den Müll wegbringen oder in den Garten, brauchst du die Tür nicht abzuschließen. Behalte aber im Hinterkopf, dass aus dem „ich bin mal eben kurz…“ doch eine längere Zeit werden kann. Zum Beispiel, wenn du jemanden triffst. Oder doch noch schnell einkaufen gehst oder, oder, oder. Vielleicht fällt dir da der gute Grundsatz leichter: Tür einfach immer abschließen. Dann hast du in der Regel auch kein Problem mit der Versicherung.

Einbruch, Tür nicht abgeschlossen: grobe Fahrlässigkeit für die Versicherung?

Bist du bei unabgeschlossener Tür mehrere Stunden weg oder gar Tage oder Wochen kann dir deine Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Entschädigung nach einem Einbruchdiebstahl kürzen – oder sich sogar weigern, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Wie hoch in einem solchen Fall die Mitschuld am Einbruch ist oder ob dann immer grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist Gegenstand zahlreicher Klagen und Prozesse zwischen Versicherten und Versicherungen. Deshalb lässt sich leider nicht pauschal sagen: Ist die Tür nicht abgeschlossen gewesen, zahlt die Versicherung nicht oder: Egal, ob die Tür abgeschlossen war oder nicht, Versicherung zahlt bei Einbruch. Oft sind Versicherungsbedingungen entscheidend – oder leider erst die Entscheidung des Richters.

Tür abschließen eine Pflicht? Im Zweifel Versicherung fragen

Unser Tipp: Schau zuerst in deine Versicherungsbedingungen, dort findest du in der Regel auch deine „Pflichten“ verzeichnet, was „Tür abschließen“, „Tür nur zuziehen“ betrifft. Manche Versicherungen verzichten auch auf grobe Fahrlässigkeit in ihren Versicherungsbedingungen, so dass „Tür abschließen vergessen“ kein Grund ist, die Versicherungsleistung bei Einbruch zu kürzen. Wie bei FRIDAY – denn jeder macht mal Fehler.

Als deine Versicherung verzichtet FRIDAY auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit und ebenso auf die Gefahrenerhöhung, wenn du länger weg bist. Bis zu 90 Tage Haus oder Wohnung verlassen, ist für FRIDAY voll in Ordnung. Viel Spaß auf deinen Reisen!

Schon aus Sicherheitsgründen gilt: schließ deine Tür immer ab. Bei nicht-abgeschlossener Tür kann deine Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern. Details enthalten deine Versicherungsbedingungen.

Genügt „Tür einmal abschließen“? Oder kann Versicherung „Tür zweimal abschließen“ verlangen

Mit zweimal abschließen kannst du nichts falsch machen – aber Versicherungen schreiben dir das in der Regel nicht so genau vor. Manchmal steht in deinen Versicherungsbedingungen: mindestens einmal abschließen. Das solltest du dann auf jeden Fall tun. Denn nach einem Einbruch ist ja erkennbar, ob die Tür vorher abgeschlossen war oder nicht. Aber da „Tür zweimal abschließen“ die Sicherheit erhöht, raten wir dir dazu – es ist nur ein Handgriff mehr.

Gewohnheit ändern: Tür immer abschließen

Selbst alte Gewohnheiten lassen sich ändern. Und im Falle von Tür abschließen erhöht es deine Sicherheit. Vielleicht machst du dir einen laminierten Zettel mit „2 x“ oder einen Anhänger an den Schlüsselbund, der dich bequem ans Tür abschließen erinnert. Dann hast du nach ein paar Wochen eine neue Gewohnheit – und schließt die Tür automatisch immer ab: sogar zweimal.

Einbruch, Tür nicht abgeschlossen: Was gilt beim Keller?

Der Keller gehört in einem Mehrfamilienhaus zum Wohnraum, der mit der Hausratversicherung gegen Einbruch mit Diebstahl abgesichert ist. Sicher verschließbar und verschlossen sowie uneinsehbar muss der Keller allerdings sein, sonst kann es nach einem Einbruch Probleme mit den Versicherungsleistungen geben. Für einen Gemeinschaftskeller haftet deine Hausratversicherung übrigens nicht. Lies hier noch mehr zum Thema Einbruch Keller.

Tür absichern gegen Einbruch: gute Tipps

Sicherheitsmaßnahmen wie ein gutes Schloss an der Tür oder die Regel Tür abschließen, wenn du Haus oder Wohnung verlässt, sind schon einmal ein guter Schutz gegen Einbrüche. Bis du dann noch gut über eine moderne und faire Versicherung versichert, hast du eigentlich alles getan, was du tun kannst. 

Wünscht du dir noch mehr Sicherheit für deine Tür, weil die Tür vielleicht eher dünn ist, erkundige dich mal nach einem Querriegelschloss für die Tür, auch Panzerriegel genannt. Welches Schloss zuverlässig und passend für deine Tür ist, kannst du auf Webseiten über Schlösser für Türen schnell in Erfahrung bringen. Weitere Infos zum Thema Schutz deiner Wohnung liest du unter: Einbruchschutz? So sorgst du für Sicherheit!

Was zahlt die Versicherung noch bei Einbruch?

Nach einem Einbruch – etwa durch Aufbrechen der Wohnungstür – ersetzt dir deine Versicherung den finanziellen Schaden ab, der entstanden ist. Du erhältst von der Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände. Das gilt sogar, wenn du dir Gegenstände nur geliehen hast, die mit gestohlen wurden. Für wertvolle Dinge wie Antiquitäten, Schmuck oder Wertpapiere gelten meist Höchstsummen. Bei FRIDAY liegt die Entschädigungsgrenze für Schmucksachen bei 20.000 Euro – oder bei Bargeld bei 2.500 Euro. 

Daneben kommt eine Versicherung auch für Schäden an Schloss und Gebäude auf, die durch den Einbruch z. B. an der Tür entstanden sind. Oder auch Überwachungskosten, wenn du dein Haus nicht mehr absichern kannst, weil die Tür vollständig kaputt ist.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

Bleibe auf dem aktuellen Stand

Melde dich für den FRIDAY Newsletter an und erhalte Informationen zu Produktneuheiten, limitierten Aktionen, persönliche Angebote und nützliche Tipps rund ums Thema Versicherungen.

Newsletter Icon
Newsletter

News und Tipps direkt in dein Postfach.

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

logo