Die Versichererwechselbescheinigung in der Kfz-Versicherung

Eine Versichererwechselbescheinigung– oder kurz VWB – ist eigentlich nichts, worum du dich kümmern müsstest. Denn sie wird unter den Versicherungen ausgetauscht, in der Regel bei einem Versicherungswechsel. Du kannst die Versichererwechselbescheinigungauch selbst anfordern. Grundsätzlich ist es gut zu wissen, was in einer VWB steht und warum sie sinnvoll ist. Das haben wir dir zusammengestellt – neben relevanten Infos zum Versicherungswechsel, denn um den Wechsel deines Versicherers geht es ja auch bei der VWB.

Es gibt viele gute Gründe, seine Kfz-Versicherung zu wechseln: du hast eine günstigere Versicherung gefunden, eine, die dir mehr Leistungen inklusive bietet, die dir wichtig sind? Recherchiere doch einfach mal. Vielleicht willst du auch wechseln, weil du mit deiner alten Versicherung nach einer Abwicklung im Schadenfall nicht zufrieden warst? Dann kannst du sogar im laufenden Versicherungsjahr wechseln – per Sonderkündigungsrecht.

VWB: Abkürzung für Versichererwechselbescheinigung

Hast du eine neue Kfz-Versicherung gefunden und willst die Autoversicherung wechseln – denn ohne Kfz-Versicherung darfst du nicht auf die Straße, mindestens eine Kfz-Haftpflicht muss sein –, so erhält dein neuer Versicherer von deinem alten Versicherer eine sogenannte Versichererwechselbescheinigung: Der Vorversicherer übermittelt also dem Nachversicherer notwendige Informationen. Versichererwechselbescheinigung, ein langes sperriges Wort, deshalb wird es oft schlicht mit VWB abgekürzt.

Was steht in der Versichererwechselbescheinigung drin

Bei Vertragsende stellt deine alte Versicherung die VWB aus. Sie enthält minimal die folgenden Informationen: die Dauer deines Vertrags sowie die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse, das heißt: die Anzahl der von dir während deiner Zeit bei der alten Versicherung gemeldeten Schadenfälle. Sofern diese Schadenfälle zu einer Zahlung an dich geführt haben. 

Die Bescheinigung enthält darüber hinaus: 

  • Fahrzeugart und Verwendungszweck
  • Beginn und Ende deines Vertrags
  • dein Schadenfreiheitsrabatt sowie das sogenannte Rabattgrundjahr
  • Anzahl deiner Schäden, die noch nicht auf deinen Schadenfreiheitsrabatt angerechnet wurden – so zum Beispiel wenn du einen sogenannten Rabattretter bei deiner Kfz-Versicherung in Anspruch genommen hast

Versichererwechselbescheinigung in § 5 Abs. 7 des Pflichtversicherungsgesetzes

Das ist auch so mit § 5 Abs. 7 des Pflichtversicherungsgesetzes festgelegt, das wie folgt lautet: „Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen; ist die Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne dass daraus Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch hierüber eine Bescheinigung zu erteilen.“ 

Übrigens kannst du die Versicherungswechselbescheinigungjederzeit anfordern.

Um deine Versichererwechselbescheinigungbei Versicherungswechsel musst du dich nicht kümmern. Du darfst sie jedoch anfordern.

Versicherungswechsel – vom alten Versicherer zum neuen Versicherer: was ist zu tun

Viele zögern beim Versicherungswechsel, dabei ist er eigentlich kein großes Problem. Einiges erledigen die Versicherungen für dich, aber natürlich gibt es auch wichtige Fristen zu beachten. Auf den Punkt gebracht läuft ein Versicherungswechsel bei einem angemeldeten Kfz in der Regel wie folgt ab:

  • Du entscheidest dich für eine neue Kfz-Versicherung zum Wunschtarif.
  • Checke, zu welchem Termin du deine alte Versicherung kündigen kannst. Stichtag Autoversicherung  ist meist der 30. November.
  • Neue Versicherung zum erforderlichen Zeitpunkt abschließen, nämlich sobald dein alter Versicherungsvertrag endet.
  • Alte Versicherung fristgerecht kündigen – am besten nachweisbar.
  • Dein alter Versicherer schickt der neuen Versicherung eine Versichererwechselbescheinigung zu.
  • Deine neue Versicherung leitet alle eVB-Ü, die Elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung an das KBA – das Kraftfahrtbundesamt – und damit an die Zulassungsstelle weiter.

Versicherungswechsel, SF-Klasse und Rabattschutz

Wechselst du deine Autoversicherung, so nimmst du deine aktuelle SF-Klasse mit – sofern in dem Jahr keine Schäden angefallen sind. Wechselst du beispielsweise zum Ende eines Jahres, rutscht du automatisch ab 1. Januar auch bei der neuen Versicherung in die nächsthöhere SF-Klasse. Voraussetzung dafür ist: dein Vorvertrag lief durchgehend für mindestens 6 Monate, also 180 Tage.

Aufpassen musst du allerdings beim Thema Rabattschutz. Kurz zur Erinnerung: der Rabattschutz schützt dich vor einer Rückstufung in eine Schadenfreiheitsklasse mit höheren Beiträgen, kostet aber extra. Bei FRIDAY kannst du Rabattschutz als eine von mehreren Zusatzleistungen abschließen und hast damit einen Schaden pro Jahr frei. Du rutschst also nicht in eine andere SF-Klasse - und dein Vertrag läuft weiter, als hätte es keinen Schaden gegeben. Wechselst du die Versicherung, wird der SF-Schutz wieder aufgehoben.

Rabattschutz: kann man nur manchmal „mitnehmen“ zur neuen Versicherung

Den Rabattschutz kannst du bei einem Versicherungswechsel leider nicht mitnehmen. Das bedeutet, dass du von der neuen Versicherung in eine schlechtere SF-Klasse eingestuft wirst. Ein Beispiel: Du hast SF Klasse 35. Durch einen regulierten Schaden würdest du aber im Folgejahr in die SF-Klasse 22 abrutschen. Doch dein Rabattschutz hat dich davor bewahrt. Du wechselst nun die Versicherung. Den Rabattschutz als Zusatzpaket kannst du nicht mitnehmen. Daher stuft dich die neue Versicherung ab dem neuen Jahr in die SF-Klasse 22 ein. Außer: Deine neue Versicherung bietet dir an, die „geschützte“ SF-Klasse zu übernehmen, wenn du auch bei ihr einen Rabattschutz abschließt.

Extra-Tipp: FRIDAY übernimmt deinen Rabattschutz - vorausgesetzt, du weist den Rabattschutz durch deine vorherige Versicherung nach.

Alles über Rückstufungstabelle und SF-Klasse liest du hier.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

Bleibe auf dem aktuellen Stand

Melde dich für den FRIDAY Newsletter an und erhalte Informationen zu Produktneuheiten, limitierten Aktionen, persönliche Angebote und nützliche Tipps rund ums Thema Versicherungen.

Newsletter Icon
Newsletter

News und Tipps direkt in dein Postfach.

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

logo