Autoversicherung Todesfall: bei Erbe, Übernahme, Verkauf – ein kleiner Ratgeber

Ein Todesfall bringt leider auch viel Organisatorisches mit sich, für das man meist gar keinen Kopf hat. Denn sicher ist der Verstorbene auch Versicherungsnehmer, was Handlungsbedarf mit sich bringt. Daher geben wir dir einen kleinen Ratgeber an die Hand, der dir kurz sagt, was du beim Erbe eines Autos mit der Autoversicherung machen musst und welche Möglichkeiten du hast, wenn du jetzt oder später Dinge planst wie: den Verkauf des Autos, die Abmeldung des Autos oder die Übernahme, um damit zu fahren.

Ein Auto als Erbe erfordert dein Handeln. Du kannst es leider nicht einfach irgendwo stehen lassen und dann irgendwann schauen, was damit passieren soll. Das Mindeste, was du tun musst ist: die Versicherung benachrichtigen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist.

Was passiert mit der Autoversicherung beim Tod des Versicherungsnehmers?

Die Kfz-Versicherung – die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherungen wie Teilkasko und Vollkasko – zählen zu den Sachversicherungen und versichern damit das Auto und nicht den Halter. Der Halter ist nur Versicherungsnehmer. Also passiert erst einmal gar nichts im Erbfall – das Auto ist nach wie vor versichert. Dennoch musst du die Versicherung unverzüglich in Kenntnis setzen, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist. Das ist Vorschrift.

Auto als Erbe – und was ist mit der Versicherung

Gehört das versicherte Auto zu deinem Erbe, so mach dir Gedanken, was mit dem Auto geschehen soll. Denn davon hängen deine weiteren Schritte ab. Vielleicht möchtest du das Auto nur abmelden, verkaufen, verschrotten oder es behalten und selbst fahren.

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Autoversicherung nach Todesfall übernehmen und umschreiben

Übernimmst du als Erbe das Auto, so übernimmst du automatisch auch die Kfz-Versicherung, die dann auf dich als neuen Versicherungsnehmer umgeschrieben werden muss. Dein Beitrag wird dann neu für dich berechnet. Eventuell ergeben sich hieraus Nachforderungen für das restliche Versicherungsjahr oder eine Rückzahlung, weil sich die personenbezogenen Daten wie Alter, Schadenfreiheitsklasse, Fahrerkreis etc. ja mit dir als neuen Versicherungsnehmer geändert haben.

Informiere die Versicherung über den Todesfall des Versicherungsnehmers. Der Erbe des Autos übernimmt auch automatisch die Versicherung.

Übrigens musst die nicht in jedem Fall die Autoversicherung behalten, bei der das Auto bislang versichert war. Hier musst du aber genau hinschauen – beachte bitte die folgenden Punkte: 

  1. Der Erbe des Autos übernimmt automatisch die Autoversicherung.
  2. Er kann die Versicherung erst zum nächsten regulären Kündigungstermin kündigen.
  3. Überträgt der Erbe das Auto an einen anderen Verwandten, weil er vielleicht schon ein Auto besitzt, haben wir es mit einem Besitzerwechsel zu tun. Denn dieser Vorgang geschieht außerhalb der gesetzlichen Erbfolge.
  4. Bei Besitzerwechsel hat der neue Besitzer das Recht, die Versicherung zu wechseln.

Diese Chance auf eine eventuell neue Versicherung solltest du nutzen – und einmal prüfen, ob es nicht eine passendere Kfz-Versicherung für dich auf dem Markt gibt. Wie du eine günstige Kfz-Versicherung findest, sagen wir dir auch gerne.

Ruheversicherung: für alle, die noch nicht wissen, was mit dem Auto geschehen soll

Bei einem Todesfall und oft für längere Zeit danach will man an die Autoversicherung sicher zuletzt denken. Wer nach einem Todesfall ein Auto geerbt hat und noch nicht weiß, ob er es behalten oder verkaufen will, kann auf die Möglichkeit der Ruheversicherung zurückgreifen.

Erbe Auto: abmelden oder verkaufen

Hast du dich entschlossen, dein Erbe, also das Auto, abzumelden oder zu verkaufen, erlischt die Versicherung. Du musst die Versicherung nicht über die Abmeldung informieren. Das tut die Zulassungsstelle automatisch. Je besser du vorbereitet bist, desto schneller geht übrigens das Auto abmelden über die Bühne. 

Willst du dein Erbe verkaufen, so empfehlen wir dir auch, das Auto abzumelden, um eventuelle Schwierigkeiten mit dem Neubesitzer zu vermeiden.

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Auto als Erbe – Schadenfreiheitsklasse übertragen

Im Todesfall gehört zum Erbe nicht nur das Auto, sondern auch die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Als Erbe kannst du seine SF-Klasse unter bestimmten Bedingungen übernehmen, also die Schadenfreiheitsklasse übertragen

Möchtest du also das Auto behalten und weiterfahren, so ist die Übertragung der SF-Klasse eventuell sehr vorteilhaft, weil sie hohe Ersparnisse bei der Kfz-Versicherung mit sich bringen. Am besten kontaktierst du die Autoversicherung vom Versicherungsnehmer und lässt dich als Erbe einmal beraten, ob sich für dich auch das „Erbe“ der SF-Klasse lohnt und was für Bedingungen erfüllt sein müssen.

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