Der 30. November ist der jährliche Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel. Denn eine Kündigung muss bis einen Monat vor Laufzeitende vorliegen und die überwiegende Zahl der Verträge läuft auf das Kalenderjahr. Bei selteneren Verträgen mit Laufzeiten etwa vom 30. Juli bis 30. Juli gilt ebenfalls die Kündigungsfrist von einem Monat. Ohne Kündigung wird die Kfz-Versicherung um ein Jahr verlängert.
80 % der Kfz-Versicherungen nutzen das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Die Kfz-Versicherung läuft vom 01.01. bis zum 31.12. Der Stichtag für die Kündigung deiner Kfz-Versicherung ist also der 30.11. jeden Jahres. Beachte bitte: Der Einwurf in den Briefkasten zum 30.11 reicht dabei nicht aus. Die Kündigung muss bereits zum 30. November bei deiner alten Kfz-Versicherung vorliegen. Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist jedoch auch unabhängig vom Stichtag möglich, zum Beispiel per Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel oder nach einer Schadenregulierung.
Bei manchen Kfz-Versicherungen läuft das Versicherungsjahr jeweils für 12 Monate ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Ein Beispiel: Schließt du am 10. Juni deine Kfz-Versicherung ab, läuft dein Vertrag also bis zum 09. Juni des Folgejahres. Die Kündigungsfrist beträgt dabei einen Monat. Am 08. Mai muss dein Kündigungsschreiben deiner Kfz-Versicherung vorliegen, dieser Tag ist dann dein Stichtag – nicht der oft zitierte 30. November aus der Werbung.
Dein Versicherungswechsel nach Sonderkündigungsrecht ist nicht an ein Datum gebunden. Du hast also keinen Stichtag. Vielmehr gelten hier bestimmte Ereignisse wie:
Die Frist für deine außerordentliche Kündigung beim Sonderkündigungsrecht beträgt einen Monat, gezählt ab dem Tag, an dem du zum Beispiel eine Beitragserhöhung im Briefkasten hast. Du hältst die Monatsfrist ein, wenn dein Kündigungsschreiben spätestens einen Monat später bereits bei deiner Kfz-Versicherung vorliegt.
Eine gesonderte Kündigung mit einem Stichtag ist nicht nötig, wenn du deinen Wagen nach einem Unfall verschrottest oder verkaufst wie etwa bei einem Totalschaden. Das Ende der Kfz-Versicherung erfolgt dann zum Tag deiner Abmeldung des Fahrzeugs.
14 Tage nach Erhalt deines Versicherungsvertrags hast du das Recht, deinen Abschluss nach dem Fernabsatzgesetz zu widerrufen. Auf diese Möglichkeit musst du sogar extra hingewiesen werden, sogar in Schriftform. Bleibt dieser Hinweis aus, verlängert sich dein Widerrufsrecht. Das ist für dich wichtig zu wissen, wenn ein erneuter Vergleich kurzfristig ein noch besseres Angebot aufzeigt. Mit deinem Widerrufsrecht kannst du also noch nach Abschluss deiner neue Kfz-Versicherung erneut einen Versicherungswechsel vornehmen.
Übrigens: Alles, was du zum Kfz-Versicherungswechsel wissen musst haben wir übersichtlich in einem eigenen Ratgeber zum Thema zusammengefasst.
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