Ein Umzug kostet Zeit und Geld – parkt der Umzugs-Van oder Lkw direkt vor der Tür, ist das eine große Hilfe. Aber was, wenn in der Stadt die Parkplätze fehlen – und freier Parkraum vor der Mietwohnung einem Glücksspiel gleicht? Dann richtest du für den Umzug deine eigene Halteverbotszone ein. Den Antrag stellst du bei der Stadt oder lässt ein Unternehmen die Arbeit machen. Natürlich kostet die Halteverbotszone Geld für den Antrag, das Aufstellen und die Miete der Schilder. Alles, was du zu deiner eigenen Halteverbotszone wissen musst, liest du in diesem Artikel.
Oft ist die Zeit knapp – und ein Umzug ist sowieso Stress pur. Ob du vom Arbeitgeber nur den Sonderurlaub Umzug beantragt hast oder nicht lange doppelte Miete zahlen willst: der eigentliche Umzug sollte an einem bestimmten Tag über die Bühne gehen.
Hast du viel Hausrat in Umzugskartons für den Transport, zählt die Zeit für den Umzug natürlich doppelt – denn LKW und Helfer eines Unternehmens kosten Geld. Die Laufwege sollen kurz sein – der Lkw sollte vor der Tür stehen. Und nicht zwei Straßen weiter. So lässt sich der Umzugswagen richtig beladen.
Wohnst du zur Miete in der Stadt, kann es sein, dass vor deiner Haustür nur öffentlicher Parkraum zur Verfügung steht. Das ist ein wertvoller Tipp für dich, wenn deine erste Wohnung beziehst.
Hier kommt die Halteverbotszone für deinen Umzug ins Spiel. Denn – gegen Kosten – richtet dir die Stadt bzw. dein Umzugsdienstleister eine zeitlich befristete Zone für deinen Umzugswagen ein, eine Halteverbotszone speziell für deinen Umzug.
Du brauchst Platz vor der Tür für deinen Umzug und den Umzugswagen? Eine Halteverbotszone für den Tag deines Umzugs ist die Lösung!
Die Kosten für deine Halteverbotszone sind nicht einheitlich – es kommt auf deinen Wohnort an. Es fallen Kosten an für die Genehmigung und für das Aufstellen der Schilder – darüber hinaus spielt die Dauer des Halteverbots eine Rolle. Außerdem will auch das Ausleihen der Schilder bezahlt sein.
Die Kosten liegen im Durchschnitt zwischen 20,- Euro und 50,- Euro für die Bearbeitung – hinzu kommen zwischen 60,- und 130,- Euro für das Aufstellen. Wenn du diesen Service dann von deinem Umzugsunternehmen mit übernehmen lässt, nimmt dieses Unternehmen noch einmal ca. 50,- Euro für den Service. Die addierst du zu den Kosten Umzugsunternehmen noch einmal dazu.
Kümmerst du dich selbst um das Einrichten einer Halteverbotszone für deinen Umzug, reiche den Antrag für das Halteverbot spätestens 14 Tage vorher ein. Die Stadt ist dein Ansprecher für das Halteverbot. Wird das Halteverbot für deinen Umzug bewilligt, erhältst du von der Stadt entsprechende Unterlagen.
Die Halteverbotsschilder selbst mietest du von einem Unternehmen. Das professionelle Aufstellen übernimmt das Unternehmen meist mit. Oft auch die Einreichung deines Antrags bei der Stadt selbst.
Ca. 4 Tage vor dem Beginn deines Umzugs stellst du oder das Unternehmen die Schilder für das Halteverbot auf. Damit solltest du auf der sicheren Seite sein, dass niemand am Tag des Umzugs seinen Wagen dort parkt, wo dein Umzugs-Lkw hingehört.
Bedenke: Womöglich benötigst du 2 mal eine Halteverbotszone. Denn dein Umzugswagen will sowohl vor alter wie auch neuer Wohnung möglichst dicht an der Haustür parken. Denn jeder Meter Schlepperei mehr kostet Zeit, Kraft und Geld.
Die Halteverbotszone ist eine Parkverbotszone – eine Zone, in der das Parken verboten ist. Die Straßenverkehrsordnung kennt für die Begriffe Halten und Parken umfangreiche Ausführungen – beschränken wir uns auf das Wichtigste.
Grundsätzlich darfst du als Fahrzeugführer zunächst einmal überall dort halten, wo es nicht verboten ist – Ausnahmen bestätigen die Regel. Zum Beispiel darfst du auf dem Gehweg grundsätzlich nicht halten, weil das Auto auf die Fahrbahn gehört. Da der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört, folgt, dass dort keine Fahrt erlaubt ist – und damit auch kein Halten. Es sei denn, ein Verkehrszeichen zeigt eben doch das Parken auf dem Gehweg an.
Der Unterschied zwischen Halten und Parken ist in kurzen Worten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. Stehst du im Stau oder an der roten Ampel, dann gilt das als Warten – und Warten darfst du natürlich auch, wenn rechts von dir ein Schild ein Halteverbot anzeigt.
Das Haltverbot im Sinne der Straßenverkehrsordnung – kurz: der StVO – ist ziemlich umfangreich und dir im Wesentlichen bekannt. So besteht ein Haltverbot u.a.
Ein Schild – genauer: das Verkehrszeichen 290.1– gilt bis zu einem entsprechenden weiteren Zeichen und führt zwischen diesen beiden Schildern eine Parkverbotszone ein. Bei deinem Umzug sichern dir zwei dieser Schilder also deine eigene Parkzone, damit dort dein Umzugswagen parken kann – und nicht etwa andere Fahrer. Das spart dir beim Umzug viel Zeit.
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