Wegen Schnee nicht zur Arbeit? Das sagt der Arbeitgeber dazu …

Hitzefrei kennt jeder, der je die Schulbank drückte. Schneefrei kennen meist nur die, bei denen Winter für Winter extreme Schneeverhältnisse herrschten. Und wegen des Schnees kein Durchkommen war, auf den Straßen meterhoch der Schnee lag. Aber was gilt für Arbeitnehmer und ihren Weg zur Arbeit? Wenn etwa die Straßen oder Schienen zur Arbeit durch Schnee oder Eis unpassierbar sind. Gibt es da auch schneefrei oder droht eher eine Abmahnung beim Zuspätkommen auf der Arbeit? Wann kannst du zuhause zu bleiben? Hier gibt’s klare Regeln durch den Arbeitgeber, die dir FRIDAY zusammenfasst.

Wie du zur Arbeit kommst, ist deine Sache als Arbeitnehmer. Hauptsache ist: pünktlich bei der Arbeit erscheinen, denn dazu bist du verpflichtet. Leider auch bei Schnee, Eis oder Unwetter mit dem Auto, dem Zug oder zu Fuß. Denn beim Weg zur Arbeit gilt für dich das sogenannte Wegerisiko – und das trägst du als Arbeitnehmer. Dein Arbeitgeber hat also nichts damit zu tun, wie und ob du zur Arbeit kommen kannst. Desto wichtiger ist natürlich eine gute Autoversicherung, die dir beim Unfall zuverlässig zur Seite steht. Allerdings gibt es eine Ausnahme: ist der Weg zur Arbeit nämlich nachweisbar eine Gefahr.

Schnee ist leider kein Grund, nicht zur Arbeit zu kommen. Plane eventuell mehr Zeit oder ein anderes Verkehrsmittel ein, um trotzdem pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen.

Im Schnee feststecken oder mit Verspätung zur Arbeit – weniger Gehalt?

Sitzt du im Schnee fest, weil du vielleicht in einer ländlichen Gegend wohnst oder hier bis Montag das Wochenende verbracht hast, so können komplettes Fernbleiben von deiner Arbeit oder deutliche Verspätungen Auswirkungen auf dein Gehalt haben. Es sei denn, du kannst die ausgefallenen Stunden vielleicht nachholen oder durch Überstunden abbauen – sofern dein Arbeitgeber dir ein Überstundenkonto für deine Arbeit eingerichtet hat.

Verspätung durch Schnee: ausgefallene Arbeit abends nachholen? Was darf der Arbeitgeber verlangen?

Erscheinst du wegen Schnees deutlich später zur Arbeit, darf dein Arbeitgeber dich nicht zwingen, diese Stunden abends nach der eigentlichen Arbeit nachzuholen. Denn wenn du beispielsweise dein Kind nach der regulären Arbeitszeit abholen musst, kannst du natürlich auch nicht einfach länger bleiben. Sprich dich am besten mit deinem Arbeitgeber ab, wie und wann du die Arbeit nachholen kannst.

Was tun, wenn Schnee den Weg zur Arbeit erschwert: mehr Zeit einplanen oder andere Verkehrsmittel wählen

Wegen Schnee darfst du wie gesagt nicht der Arbeit fern- oder direkt zuhause bleiben. Du musst den Schnee und damit eventuell mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen. Das gilt übrigens nicht nur für Schnee, sondern auch für andere Wetterverhältnisse, die den Weg zur Arbeit erschweren. Pass besonders gut dann im Straßenverkehr auf, ob bei Aquaplaning durch extreme Regenfälle, einem Schlagloch durch vergangene Minustemperaturen oder Fahren auf glatten Straßen.

Weg zur Arbeit zu gefährlich – begründete Arbeitsverhinderung

Es gibt allerdings auch Situationen und Wetterverhältnisse, bei denen eine begründete Arbeitsverhinderung vorliegt. Das gilt etwa bei starkem Unwetter, bei dem es durch umherfliegende Dachziegel, Äste oder entwurzelte Bäume zu gefährlich ist, zur Arbeit zu gehen. Ob mit Auto, Fahrrad, Zug oder zu Fuß. Manchmal stehen bei solchen Unwettern auch Züge komplett still oder Straßen sind nicht mehr passierbar. In einem solchen Fall liegt eine begründete Arbeitsverhinderung vor.

Aber: Der Tag oder die Zeit, die du dann bei der Arbeit wegen des Unwetters fehlst, wird vom Arbeitgeber nicht vergütet. Ausnahme: Schnee oder Unwetter verhindern die Betriebsabläufe deiner Arbeit, und du kannst nicht arbeiten. Dann erhältst du natürlich deinen Lohn.

Extremer Schnee? Dem Arbeitgeber Homeoffice anbieten oder Arbeit nacharbeiten

Je nach deinem Wohnort kann Schnee auf dem Weg zur Arbeit eine deutliche Belastung darstellen. Biete deinem Arbeitgeber doch in einem solchen Fall Arbeiten im Homeoffice an. Oder schlage selbst eine andere Lösung, mit der du die fehlenden Stunden nacharbeiten kannst. Denn bei extremen Schnee, Verkehrschaos oder gefährlichen Straßenglätte haben die meisten Arbeitgeber Verständnis für eine solche Anfrage.

Wichtig ist nur, dass du frühzeitig Bescheid gibst. Bitte prüfe bei der Gelegenheit deine Reifen – Winterreifen erkennst du am Winterreifen-Symbol –, ausreichend Frostschutz und kleine Hilfsmittel wie Eiskratzer, Türschlossenteiser oder Notdecke im Auto.

Wann droht eine Abmahnung bei Chaos durch Schnee oder Unwetter durch den Arbeitgeber?

Grundsätzlich lässt sich ja nicht jede Wetterlage vorhersehen. Aber sind Schnee und Glätte angekündigt, musst du dich schon auf solche Wetterverhältnisse einstellen und sie beim Weg zur Arbeit einplanen. Eine Abmahnung kann beispielsweise durch deinen Arbeitgeber drohen, wenn der Schnee schon seit Tagen liegt und du dich darauf hättest einstellen können – oder kommst du regelmäßig zu spät. Bist du unsicher beim Autofahren in extremen Situationen wie Glätte, Regen oder Schnee, so kann dir vielleicht ein Fahrsicherheitstraining mehr Routine geben.

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