Einschleichen – mit anschließendem Diebstahl: was sagt die Hausratversicherung?

Aktualisiert am: 18. Juni 2024

Einschleichen tut sich ein Dieb in deine verschlossene Wohnung, wenn er unbemerkt von dir oder einem Dritten hineingelangt. Was er anschließend aus deiner Wohnung an Hausrat entwendet, zahlt deine Hausratversicherung – wenigstens eine moderne Hausratversicherung. Was es sonst noch rund um Einschleichen mit Diebstahl und dem Schutz deiner Hausratversicherung bei Einbruch zu wissen gibt, klärt dieser Artikel.

Man kann sich in jemandes Herz einschleichen, in einen Text haben sich Fehler eingeschlichen oder ein kleines Tier hat sich durch eine Spalte in den Stall eingeschlichen – all das ist hier beim Thema Einschleichen nicht gemeint. Auch wenn Google vielleicht hauptsächlich die verschiedenen Wortbedeutungen von Einschleichen auf den vorderen Plätzen listet.

Nein – das Einschleichen, das hier gemeint ist, ist das Einschleichen eines Diebes in ein Gebäude. Und dieses Einschleichen hat – nach vollbrachter Tat – mit der Hausratversicherung zu tun. Um dieses Einschleichen soll es in diesem Artikel gehen.

Die Hausratversicherung zahlt bei Diebstahl aus deiner Wohnung – auch, wenn der Diebstahl im Anschluss an ein sogenanntes Einschleichen aus deinen verschlossenen Räumen erfolgte.

Einschleichen oder Sich-Verborgen-Halten – und deine Hausratversicherung

Du verfügst bereits über eine Hausratversicherung? Um dein über die Jahre angeschafftes Mobiliar, deine schönen Designer-Stücke und audiophile Hifi-Anlage gut abzusichern? Oder dein Aquarium? Oder dein teures E-Bike, mit dem du viel herumkommst? Schön – die Verbraucherschützer zählen die Hausratversicherung nämlich regelmäßig zu den sinnvollsten Verbraucherversicherungen überhaupt – gleich nach der Privathaftpflichtversicherung.

Und das aus gutem Grund – denn für relativ kleines Geld erhältst du relativ großen Schutz. Weil sich über die Jahre eben viel Geld der Deutschen in den Gegenständen des eigenen Haushalts versammelt. Ob in der Skiausrüstung im Keller oder dem Originalgemälde an der Wand – oder einfach den vielen aktuellen Technik-Gadgets, die die Familie so im Haushalt bereithält.

Exkurs Hausratversicherung: wogegen schützt die Hausrat

Hier kommt kurz eine Erinnerung, wogegen dich eine Hausratversicherung alles schützt, und zwar gegen Beschädigung, Abhandenkommen oder Zerstörung deiner überwiegend privat genutzten Gegenstände durch

  • Brand
  • Einbruch-Diebstahl und Vandalismus nach einem Diebstahl
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Raub

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Einschleichen als Sonderform bei einem Diebstahl aus deiner Wohnung

Und beim Thema Diebstahl – und damit zurück zum Thema – geht es eben um das Einschleichen. Deine Hausratversicherung übernimmt auch den Schaden, wenn sich ein Dieb durch Einschleichen oder Verbogen-Halten Zutritt zu einem verschlossenen Raum verschafft – und anschließend lange Finger gemacht hat. Anders ausgedrückt: wenn der Diebstahl im Anschluss an ein sogenanntes Einschleichen oder Sich-Verborgen-Halten entstanden ist.

Einschleichen oder Sich-Verborgen-Halten: Begriffe rund um den Einbruch-Diebstahl

Ein Einbruch ist immer auch für die Seele belastend. Und in zweiter Linie dann für den Geldbeutel. Weil er in Deutschland per Statistik auch im Jahr 2020 leider immer noch gut 75.000-mal vorkommt, ist es gut, wenn die Hausratversicherung dann den Schaden finanziell abdeckt.

Dabei kommen unterschiedliche Möglichkeiten für einen Einbruch in Betracht und – alle diese kriminellen Arten deckt deine Hausratversicherung ab:

  • Einbruch durch gewaltsames Eindringen: der Dieb verschafft sich mit Werkzeugen oder einem falschen Schlüssel Einlass in deine Wohnung und entwendet oder zerstört Dinge deines Hausrats.
  • Aufbrechen eines Behältnisses: wenn also ein abgeschlossenes Behältnis in einem Gebäude aufgebrochen wird.
  • bei Gewaltanwendung bei einem Einbruch: wird der Dieb auf frischer Tat in deinen Räumlichkeiten ertappt und wendet Gewalt an oder droht Gewalt an.
  • bei Eindringen mit einem richtigen, zuvor bei einem Einbruch oder Raub entwendeten Schlüssel: wenn du also zum Beispiel den Schlüssel am Arbeitsplatz gestohlen bekommst und der Dieb dann bei dir zu Hause „vorbeischaut“.
  • Einschleichen oder Verborgen-Halten: wenn der Diebstahl im Anschluss an sein solches Einschleichen oder Verborgen-Halten geschieht.

Für einzelne Abweichungen – zum Beispiel, wann der Diebstahl deines Schlüssels am Arbeitsplatz als Diebstahl im obigen Sinne zählt, schau in die einzelnen Versicherungsbedingungen. Hier gibt es Unterschiede.

Interessiert dich das Thema Einbruch und Hausratversicherung? FRIDAY hat dir auch zu Einbruch Keller, Einbruchschutz, Diebstahl am Arbeitsplatz oder Einbruch Auto sowie Gaunerzinken hilfreiche Infos zusammengestellt. 

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