Drohnenhaftpflicht

Absicherung deiner Drohne in der Privathaftpflicht - ohne zusätzliche Kosten

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Eine Drohnenversicherung ist laut Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Pflicht

Laut Luftverkehrsgesetz gelten Drohnen als Luftfahrzeuge. § 43 LuftVG schreibt vor, dass ferngesteuerte Drohnen, die außerhalb von geschlossenen Räumen betrieben werden, eine Haftpflichtversicherung benötigen. Einzige Ausnahme sind Drohnen ohne Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten wie Kameras oder Mikrofonen und einem Startgewicht unter 250 Gramm.

Eine Drohnenhaftpflicht sichert dich gegen Schäden ab, die durch deine Drohne verursacht werden. Dies können Schäden an Personen, anderen Drohnen oder anderen Sachen sein. Privat genutzte Drohnen sind in vielen Fällen bereits in der privaten Haftpflichtversicherung ausreichend mitversichert. Du musst dann keine separate Drohnenversicherung abschließen.

Diese Drohnen und Fluggeräte sind in der FRIDAY Haftpflichtversicherung versichert

In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch deine Drohne abgesichert, wenn du sie ausschließlich privat zu Freizeitzwecken nutzt. Auch andere Personen, die mit deiner Erlaubnis die Drohne steuern, sind versichert.

Nicht versicherungspflichtige Drohnen

Für Mini-Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und weder Kamera noch andere Sensoren oder Geräte mitführen, mit denen personenbezogene Daten erfasst werden können, gibt es keine Versicherungspflicht. Trotzdem können sie Schäden verursachen. Deshalb übernehmen wir die Kosten, wenn du mit deiner Mini-Drohne einer anderen Person einen Schaden zufügst.

Nicht-motorisierte Luftfahrzeuge unter 5 kg

Versichert sind Flugmodelle sowie unbemannte Ballone und (Sportlenk-)Drachen, die ohne Motor und Treibsätze angetrieben werden. Das Startgewicht dieser Luftfahrzeuge darf nicht größer als 5 Kilogramm sein.

Versicherungspflichtige Drohnen bis 250 g

In allen drei Tarifen sind versicherungspflichtige Drohnen, Helikopter, Quadrokopter sowie andere Flugmodelle mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm versichert.

Versicherungspflichtige Drohnen bis zu 5 kg

Motorisierte Drohnen, Helikopter, Quadrokopter und andere Fluggeräte, die schwerer als 250 Gramm und leichter als 5 Kilogramm sind, kannst du in unserem Relax-Tarif absichern.

Für einen sicheren Flug

FRIDAY Pivathaftpflicht inklusive Absicherung für deine Drohne abschließen

Schadenbeispiele: Diese Schäden durch deine Drohne sind in der Haftpflicht versichert

Personenschaden

Deine Drohne stürzt unkontrolliert ab und trifft einen Spaziergänger. Dieser hat eine Kopfverletzung und muss ärztlich behandelt werden. Die Haftpflichtversicherung zahlt die Behandlungskosten und eventuelle Reha-Maßnahmen.

Vermögensschaden

Der getroffene Fußgänger ist selbständig und kann aufgrund der Kopfverletzung die kommenden 3 Wochen nicht arbeiten. Schadensersatzforderungen wegen Verdienstausfalls sind ebenfalls abgedeckt.

Sachschaden

Deine Drohne kollidiert mit einem parkenden Auto und verursacht Kratzer im Lack. Die Drohnenhaftpflicht übernimmt die Kosten für die Beseitigung des Schadens.

In diesen Fällen übernimmt die Haftpflicht den Schaden durch deine Drohne nicht

  • Schäden durch Missachtung von Regeln und Gesetzen:  Du oder eine andere Person, die deine Drohne nutzt, beachtet absichtlich die gesetzlichen Regeln für Drohnenflüge nicht (z.B. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), Drohnen-Verordnung).
  • Berufliche Nutzung: Schäden, die entstehen, wenn die Drohne für berufliche, gewerbliche oder ähnliche Zwecke genutzt wird, sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
  • Fliegen außer Sichtweite: Wenn du die Drohne so steuerst, dass sie nicht mehr direkt zu sehen ist, also außerhalb deiner Sichtweite fliegt, sind dadurch entstehende Schäden nicht versichert.
  • Wettbewerbe: Die Teilnahme an Wettbewerben mit deiner Drohne ist nicht durch die Versicherung abgedeckt.
  • Flüge mit Videobrille über 30 Meter: Wenn du die Drohne mit einer Videobrille steuerst und dabei höher als 30 Meter fliegst, sind eventuelle Schäden nicht versichert.

Versicherungsbestätigung zum Nachweis deiner Drohnenhaftpflicht

Als Halter einer Drohne bist du verpflichtet, immer einen Versicherungsnachweis mitzuführen, wenn du deine Drohne fliegen lässt. Kannst du diesen Nachweis auf Nachfrage nicht vorlegen, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro belegt werden kann.

Wir erstellen dir deinen Beleg und benötigen dafür folgende Angaben von dir:

  • den Luftfahrzeugtyp (Drohne / Modellflugzeug)
  • die Modellbezeichnung des Luftfahrzeugs
  • den Hersteller des Luftfahrzeugs
  • die e-ID (eine Kennziffer, die sowohl physisch an der Drohne angebracht ist und eine Fernidentifizierung ermöglicht. (Beispiel: DEU87astrdge12kc-xyz))
  • die Versicherungsscheinnummer
  • Vertragsbeginn und -Ende (aus dem Versicherungsschein)

FAQ – Weitere Fragen zur Drohnenhaftpflicht

  • Sind Schäden an meiner Drohne versichert?

    Nein, sowohl die private Haftpflichtversicherung als auch eine separate Drohnenhaftpflicht sichern dich nur gegen Schäden ab, die du anderen zufügst. Möchtest du deine Drohne gegen Schäden absichern, kannst du das mit einer Drohnen-Kaskoversicherung tun.

  • Welche Deckungssumme brauche ich für die Drohnenhaftpflicht?

    Das Luftverkehrsgesetz ( § 37 LuftVG Absatz 1a) schreibt eine Mindestdeckungssumme von 750.000 SZR für Luftfahrzeuge mit einem Gewicht unter 500 Kilogramm vor. Die Sonderziehungsrechte (SZR) ergeben umgerechnet eine Summe von ca. 1 Million Euro. Da aber Drohnen mit einem höheren Gewicht leicht auch einen Schaden verursachen können, der weit über dieser gesetzlich vorgeschriebenen Grenze liegt, sollte die Absicherung bei mindestens 10 Millionen Euro liegen.

  • Wie hoch sind die Kosten für die Versicherung einer Drohne?

    In der privaten Haftpflichtversicherung entstehen keine Zusatzkosten für dich. Deine Drohne ist ohne Mehrkosten mitversichert. Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung musst du bei der Tarifauswahl jedoch darauf achten, dass Schäden durch deine Drohne abgedeckt sind. Für motorisierte Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, brauchst du den Relax-Tarif.

  • Muss ich meine Drohne registrieren?

    Ja, wenn sie über 250 Gramm wiegt oder bei geringerem Gewicht mit einer Kamera, einem Sensor oder einem Gerät zur Erfassung von personenbezogenen Daten ausgestattet ist.

  • Wo kann ich meine Drohne registrieren?

    In Deutschland erfolgt die Registrierung von Drohnen online über die Webseite des Luftfahrtbundesamtes (LBA).

  • Muss ich bei der Nutzung meiner Drohne den Nachweis für die Haftpflichtversicherung mitführen?

    Ja, wenn du deine Drohne oder ein anderes Luftfahrtmodell fliegen lässt, musst du die Versicherungsbestätigung immer dabeihaben. Ein Verstoß gegen diese Auflage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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