Covid-19 Verbraucherinformationen

Was ist noch in der Corona-Krise möglich? – Verbraucherinformation der FRIDAY Autoversicherung

Zulassungsbehörden

Verlängerte Gültigkeit eVB

Viele Zulassungsbehörden sind aktuell geschlossen. Wir haben eine Übersicht für dich erstellt – bitte habe Verständnis, dass wir die Liste nicht tagesaktuell halten können. Daher solltest du immer vorher bei der Anmeldestelle anrufen und die Öffnungszeiten erfragen.

Für den Fall, dass deine Anmeldestelle geschlossen ist, hat FRIDAY die Gültigkeit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) auf 6 Monate ausgeweitet. Du hast also viel Zeit gewonnen.

Auto online zulassen

Zusätzlich besteht die Möglichkeit dein Auto online anzumelden. Weil das Ganze etwas kompliziert ist, haben dir alle relevanten Informationen zusammengefasst

Auto online abmelden

Kann ich mein Auto während der Corona-Krise abmelden?

Auch das Abmelden deines Autos ist online möglich. Die digitale Abmeldung deines Wagens nimmst du auf dem Online-Portal deiner Zulassungsbehörde vor.

COVID-19

FAQs

  • Was passiert, wenn mein TÜV abläuft?

    Hauptuntersuchung: Die Termine für die Hauptuntersuchung – die ja die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs bestätigt und für die Weiterfahrt erforderlich ist - müssen auch während der Corona-Krise beachtet werden. Doch was machen, wenn die Werkstatt nebenan geschlossen ist?

    Du kannst dein Auto zu TÜV, GTÜ oder Dekra bringen und dort durchchecken lassen. Es gibt auch noch autorisierte Wertstätten mit eigenen Prüfern, die weiterhin eine Hauptuntersuchung durchführen. Auf den Internetseiten der Anbieter findest du die Informationen und die Öffnungszeiten.

    Verlängerte Fristen in Aussicht: Du kannst dir bald vielleicht etwas mehr Zeit lassen... Das Verkehrsministerium hat nämlich den Bundesländern empfohlen, die Frist für die Hauptuntersuchung aufgrund der aktuellen Situation vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 zu lockern. In den Bundesländern, die der Empfehlung Folge leisten sollten, kannst du anstatt der üblichen zwei Monate die Frist dann bis zu vier Monate überziehen. Wir werden euch hier aktuell informieren, sobald die ersten Bundesländer diese Empfehlung umsetzen.

  • Sind dringende Reparaturen am Auto weiterhin erlaubt?

    Das Auto ist im Alltag häufig unentbehrlich. Wie sonst will man zur Arbeit kommen? Gerade jetzt...Solltest du einen Schaden haben, so ist eine Reparatur jetzt wichtiger als sonst. Daher dürfen Werkstätten und Pannendienste weiterhin weiterarbeiten. Aber sie dürfen nur dringende Reparaturen durchführen.  

    Überlege gut, ob die Reparatur wirklich unumgänglich ist und nicht verschoben werden kann, den du wirst viel Zeit einplanen müssen. Viele Betriebe sind geschlossen oder bieten nur einen Notfalldienst an. Die die offen sind, können weniger Kunden als sonst bedienen - auch Automechaniker müssen Sicherheits- und Hygienevorschriften einhalten.

  • Wie kann ich trotz Corona-Krise meine Reifen wechseln?

    Ostern ist auch Reifenwechsel-Zeit. Die Temperaturen muten erstmals sommerlich an. Und tatsächlich kommt es jenseits der 20 Grad bei einigen Winterreifen zu verlängerten Bremswegen. Ein Reifenwechsel wird erforderlich.

    Jedoch ist ein solcher zum Beispiel in Bayern derzeit nicht erlaubt. Du musst am besten eine Werkstatt finden, die einen Abhol-Service anbietet. So vermeidest du unnötigen Kontakt und profitierst von einem sinnvollen wie praktischem Service. Ansonsten gilt: Selbst sind Frau und Mann. Wer kann, darf den Reifenwechsel selbst durchführen.

  • Kann ich mein Auto online zulassen?

    Seit dem 1. Oktober 2019 ist die Online-Zulassung namens i-Kfz möglich. Du kannst dein Auto abmelden, umschreiben oder wieder zulassen, wenn es zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden ist. Ist dein Auto vor diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden, musst du leider zur Anmeldestelle.

    So klappt i-Kfz:

    1. Im ersten Schritt musst du dich als Halter des Autos im Onlineportal der Behörde mittels Personalausweis mit PIN und Kartenlesegerät oder mit Smartphone und Ausweis-App identifizieren.
    2. Dann muss bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), der Sicherheitscode freigelegt werden. Danach trägst du alle notwendigen Daten ein: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der HU, eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und IBAN.
    3. Danach kannst du ein freies Kennzeichen auswählen oder dein Wunschkennzeichen angeben. 
    4. Im letzten Schritt müssen die Gebühren per Online-Überweisung oder per SEPA-Einzugsverfahren bezahlt und der Zulassungsantrag an die Behörde übermittelt werden.
    5. Du bekommst den Zulassungsbescheid und Zulassungsbescheinigung Teil I und II per Post.
    6. Auch die Plaketten für die Kennzeichen kommen per Post. Die musst du dann selbst ankleben. Das ist neu.

Wie können wir helfen?

Allgemeine Fragen

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Service

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